Rechtsprechung
   VG Köln, 20.03.1995 - 11 K 2260/93, 11 K 6366/93, 11 K 9902/94, 11 K 126/95   

Zitiervorschläge
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VG Köln, 20.03.1995 - 11 K 2260/93, 11 K 6366/93, 11 K 9902/94, 11 K 126/95 (https://dejure.org/1995,7047)
VG Köln, Entscheidung vom 20.03.1995 - 11 K 2260/93, 11 K 6366/93, 11 K 9902/94, 11 K 126/95 (https://dejure.org/1995,7047)
VG Köln, Entscheidung vom 20. März 1995 - 11 K 2260/93, 11 K 6366/93, 11 K 9902/94, 11 K 126/95 (https://dejure.org/1995,7047)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Leitsatz)

    Klagebefugnis eines Anliegers bei Anliegerparkplätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 45 Abs. 1b

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 335
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.11.1992 - 3 C 6.90

    Parken; Anwohner

    Auszug aus VG Köln, 20.03.1995 - 11 K 2260/93
    a)Materiell verlangt die Einrichtung einer Anwohnerparkzone, daß zwischen den Parkplätzen, für die eine Sonderparkberechtigung eingeräumt wird, und den bevorzugten Benutzern eine räumliche Sonderbeziehung besteht; dies bedeutet, daß die räumliche Ausdehnung der Anwohnerparkzone, um noch von der Ermächtigung des § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO gedeckt zu sein, bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 12.11.1992, DAR 1993, 191.).

    b) In Ergänzung zu der Entscheidung des BVerwG (DAR 1993, 191), das hier "einen Nahbereich, der unter den örtlich gegebenen Umständen üblicherweise von Anwohnern zum Parken aufgesucht wird", genannt hat, ist zu bedenken, ob die konkreten Vorgaben des Bauordnungsrechtes Maßstäbe liefern können, wonach zum Nachweis "notwendiger Stellplätze" bei Bauvorhaben im allgemeinen kaum eine größere Entfernung als 300 m akzeptiert wird.

  • VGH Hessen, 21.02.1994 - 2 UE 1564/91

    Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Sonderparkzone für Anwohner eines Stadtteils

    Auszug aus VG Köln, 20.03.1995 - 11 K 2260/93
    Mit § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO ist es - in Übereinstimmung mit dem VGH Kassel (Urteil vom 21.02.1994, 2 UE 1564/91) - nicht vereinbar, wenn die nähere Ausgestaltung der Parksondervorrechte dazu führt, daß die Bewohner eines ganzen Stadtquartiers eine flächendeckende Parksonderberechtigung erhalten, namentlich wenn Gewerbetreibende Parkflächen, seien diese bewirtschaftet oder unbewirtschaftet, nur noch in unzureichendem Maße vorfinden und auch nicht in benachbarte Gebiete ausweichen können.
  • VG Berlin, 01.03.2002 - 11 A 37.02

    Anspruch auf zwei Anwohnerparkausweise bei Car-Sharing unter Angehörigen mit

    Die seit Inkrafttreten der Regelung von § 45 Abs. 1 b 1 Nr. 2 StVO bekannt gewordene Rechtsprechung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. November 1992 a. a. O.; Hessischer VGH, Urteil vom 21. Februar 1994 ? 2 UE 1564.91 ? VRS 87, 476; OVG Koblenz, Beschluss vom 24. Februar 1994 ? 7 B 10034/94 ? NVwZ ? RR 95, 357; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. November 1996 ? 2 TG 3178/96 ? NJW 1997, 1522; OVG Münster, Urteil vom 2. Dezember 1996 ? 25 A 4206.95 ? NWVBl 1997, 253; Urteil vom 24. August 1999 ? 8 A 403/99 ? NZV 2000, 183; VG Köln, Urteil vom 20. März 1995 ? 11 K 2260/93 u. a., NZV 1995, 335; VG München, Urteil vom 24. April 1996 ? M 6 K 95.5256 ? NZV 1997, 54) beschäftigt in den meisten Fällen auch bei der Prüfung des Anwohnerbegriffes ausschließlich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen dieser räumliche Bezug noch zu bejahen ist oder bereits zu verneinen ist (zu der Frage, welche Flächen von der Rechtsprechung insofern für eine rechtmäßige Anwohner- Parklizensierung anerkannt werden vgl. die Darstellung bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. a. a. O. Rdnr. 36 mit ausführlichen Zahlenangaben).
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