Rechtsprechung
VG Köln, 09.07.2014 - 11 K 2359/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 80 einzelnen Windenergieanlagen einschließlich Nebenanlagen (hier: Offshore-Windpark "Butendiek"); Erteilung eines Bauverbots zur Vermeidung der Gefahr eines Umweltschadens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 29.04.2021 - 4 C 2.19
Vorläufige Untersagung des Betriebs eines Offshore-Windparks wegen …
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Juli 2014 - 11 K 2359/14 -, mit dem eine Klage des Klägers gegen die Beklagte, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz, auf Durchführung u.a. von Gefahrenabwehrmaßnahmen als unzulässig abgewiesen worden ist, entfaltet solche Rechtswirkungen nicht.aa) Ein Ausschluss der genannten Bestimmungen des Umweltschadensgesetzes steht zwischen den Beteiligten allerdings nicht schon aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Juli 2014 - 11 K 2359/14 - bindend fest (so aber OVG Münster…, Urteil vom 11. März 2021 - 21 A 49/17 - juris Rn. 200).
- OVG Hamburg, 08.04.2019 - 1 Bf 200/15
Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung; Anwendung des UmwRG auf am …
Am 23. April 2014 erhob der Kläger gegen die Beklagte, vertreten durch das BfN, Klage beim VG Köln (11 K 2359/14).Mit Urteil vom 9. Juli 2014 wies das VG Köln die Klage im Verfahren 11 K 2359/14 als unzulässig ab.
- VG Köln, 19.01.2023 - 14 L 387/22
Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach …
Das BfN lehnte den Antrag ab, die dagegen erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 9.7.2014 - 11 K 2359/14 - als unzulässig abgewiesen. - BVerwG, 29.04.2021 - 4 C 2 Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Juli 2014 - 11 K 2359/14 -, mit dem eine Klage des Klägers gegen die Beklagte, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz, auf Durchführung u.a. von Gefahrenabwehrmaßnahmen als unzulässig abgewiesen worden ist, entfaltet solche Rechtswirkungen nicht.
aa) Ein Ausschluss der genannten Bestimmungen des Umweltschadensgesetzes steht zwischen den Beteiligten allerdings nicht schon aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Juli 2014 - 11 K 2359/14 - bindend fest (so aber OVG Münster, Urteil vom 11. März 2021 - 21 A 49/17 -).
Rechtsprechung
VG Minden, 27.01.2015 - 11 K 2359/14 |
Verfahrensgang
- VG Minden, 27.01.2015 - 11 K 2359/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 A 499/15
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 34.15