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   VG Karlsruhe, 19.02.2002 - 11 K 2455/01   

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https://dejure.org/2002,17463
VG Karlsruhe, 19.02.2002 - 11 K 2455/01 (https://dejure.org/2002,17463)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.2002 - 11 K 2455/01 (https://dejure.org/2002,17463)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 11 K 2455/01 (https://dejure.org/2002,17463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung im Regelfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung der Wirkung der Ausweisung und der Abschiebung; Voraussetzung für eine Ausweisung; Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.02.2002 - 11 K 2455/01
    Ob die Voraussetzungen der Regelbefristung im Einzelfall erfüllt sind, unterliegt als gesetzliches Tatbestandsmerkmal des § 8 Abs. 2 S.3 AuslG der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BVerwG, Urt.v. 11.08.2000 - 1 C 5/00 -, NVwZ 2000, 1422 bis 1424).

    Eine Befristung scheidet demgegenüber aus, wenn die von der Ausländerbehörde zu stellende Prognose ergibt, dass der Ausweisungszweck auch am Ende einer dem Ausländer zu setzenden längeren Frist voraussichtlich nicht erreicht sein wird (vgl. BVerwG, Urt.v. 11.08.2000, a.a.O.).

    Maßgeblich für das Vorliegen einer Ausnahme sind aber immer die Umstände des Einzelfalls; auch bei illegaler Wiedereinreise ist zu prüfen, ob der Ausweisungszweck aufgrund der vorliegenden Umstände dadurch erreicht werden kann, dass der Ausländer dem Bundesgebiet noch eine angemessene Zeit fern gehalten wird (BVerwG, Urt.v. 11.08.2000, a.a.O.).

    Allerdings gebietet Art. 6 Abs. 1 GG auch bei Ausländern mit deutschen Ehegatten nicht generell eine Befristung der Ausweisung (BVerwG, Beschl.v. 02.05.1996, a.a.O.; BVerwG, Urt.v. 11.08.2000, a.a.O.), sondern lediglich - wie bei der Ausweisungsentscheidung selbst - eine Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

    Wenn und so lange ein Ausnahmefall vorliegt, scheidet nämlich eine Befristung aus (BVerwG, Urt. v. 11.08.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.05.1996 - 1 B 194.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Neue Erkenntnisse nach Ergehen des Berufungsurteils;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.02.2002 - 11 K 2455/01
    Ausnahmefälle sind demgegenüber durch atypische Umstände gekennzeichnet, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.05.1996 - 1 B 194.95 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 5).

    Allerdings gebietet Art. 6 Abs. 1 GG auch bei Ausländern mit deutschen Ehegatten nicht generell eine Befristung der Ausweisung (BVerwG, Beschl.v. 02.05.1996, a.a.O.; BVerwG, Urt.v. 11.08.2000, a.a.O.), sondern lediglich - wie bei der Ausweisungsentscheidung selbst - eine Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

  • BVerwG, 03.06.1982 - 1 C 241.79

    Aufenthaltsrecht - Schutz der Ehe - Ermessen der Ausländerbehörde - Befristete

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.02.2002 - 11 K 2455/01
    § 8 Abs. 2 S.3 AuslG bietet der Ausländerbehörde ein geeignetes rechtsstaatliches Mittel dafür, die einschneidenden Folgen einer Ausweisung für die persönliche Lebensführung des Ausländers einzuschränken und insbesondere bei generalpräventiven Überlegungen zu verhindern, dass sich die ausländerrechtliche Maßnahme der Ausweisung im Verhältnis zu der beabsichtigten Abschreckung anderer Ausländer als unverhältnismäßiger Eingriff erweist (vgl. BVerwG, Urt.v. 03.06.1982 - 1 C 241.79 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.02.2002 - 11 K 2455/01
    Gewürdigt werden müssen hier die tatsächlichen Umstände der ehelichen Lebensgemeinschaft (VGH Bad.-Württ., Urt.v. 24.06.1998, InfAuslR 1998, 433 f.).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Die Verwaltungsgerichtsbarkeit schließt nicht aus, dass eine solche Befristung gleichzeitig mit einer Ausweisungs- oder Abschiebungsmaßnahme einhergehen kann (siehe beispielsweise die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2000, Az. 1 C 5/00, des Oberverwaltungsgerichts Baden-Württemberg (20. Februar 2002, Az. 11 S 2734/01) und des Oberverwaltungsgerichts Bremen (28. September 1995, Az. 1 B 55/95), und die Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Februar 2002, Az. 11 K 1914/01 und 11 K 2455/01).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 59/03

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; unerlaubte Wiedereinreise

    a) Ein Ausnahmefall nach § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG kann zwar in Fällen in Betracht kommen, in denen sich ein Ausländer in besonders hartnäckiger Weise seiner Ausreisepflicht entzieht und mehr als einmal abgeschoben werden musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.8.2000 a.a.O unter Hinweis. auf die Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drs. 11/6321, S. 57; Hailbronner a.a.O., § 8 Rdnr. 43; GK-AuslR, § 8 Rdnr. 40; VG Karlsruhe, Urteile vom 19.2.2002 - 11 K 2455/01 - und vom 19.6.2001 - 11 K 211/01 - [jeweils in Juris]).
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