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   VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05   

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VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05 (https://dejure.org/2007,8594)
VG Minden, Entscheidung vom 13.06.2007 - 11 K 2482/05 (https://dejure.org/2007,8594)
VG Minden, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 (https://dejure.org/2007,8594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Windräder dürfen in Büren außerhalb der Vorrangflächen gebaut werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, 294 ff. Das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB ist verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, 302; OVG NRW, Urteil vom 15.3.2006 - 8 A 2672/03 -.

  • VG Minden, 17.02.2004 - 1 K 1067/02

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Windenergieanlage mit einer

    Auszug aus VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05
    Nach der beigefügten planungsrechtlichen Beurteilung des Kreises seien die Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zulässig, weil ausgehend vom Urteil des VG Minden vom 17.2.2004 - 1 K 1067/02 - im Flächennutzungsplan der Beigeladenen keine rechtswirksamen Windvorranggebiete an anderer Stelle ausgewiesen seien.

    Um Wiederholungen zu vermeiden, nimmt die Kammer Bezug auf die Ausführungen in dem bereits zwischen den Beteiligten ergangenen rechtskräftigen Urteil der 1. Kammer des VG Minden vom 17.2.2004 - 1 K 1067/02 -, denen sie sich anschließt.

  • VG Minden, 23.02.2005 - 11 K 6990/03
    Auszug aus VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05
    vgl. VG Minden, Urteil vom 23.2.2005 - 11 K 6990/03 - Jarass, BImSchG, 6. Aufl. 2005, § 9 Rn. 9; Kutscheidt, in: Landmann/Rohmer, UmwR, § 9 BImSchG Rn. 16; Kugelmann, in: Kotulla, BImSchG, 100.9 § 9 Rn. 108 f.; Peschau, in: Feldhaus, BImSchG, § 9 BImSchG, Rn. 20.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309. Ausgehend von diesen allgemeinen Anforderungen des Abwägungsgebots und dem Erfordernis eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzepts muss die gemeindliche Entscheidung über die Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung im Flächennutzungsplan nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird.
  • BVerwG, 09.04.2003 - 4 BN 59.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Auszug aus VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.4.2003 - 4 BN 59.02 -, juris.
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, NVwZ 2005, 85, vom 19.7.2001 - 4 C 4.00 -, BVerwGE 115, 17, 24 f., und vom 25.10.1967 - 4 C 86.66 -, BVerwGE 28, 148.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05
    Vgl. BVerwG, Urteile vom 19.6.1991 - 4 C 11.89 -, BRS 52 Nr. 78, vom 20.1.1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311, 315, und vom 22.5.1987 - 4 C 57.84 -, BVerwGE 77, 300, 307. Für Windkraftanlagen und andere Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB bestimmt § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass ihnen in der Regel auch dann öffentliche Belange entgegenstehen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - 8 A 2672/03

    Flächnutzungsplan: Berücksichtigung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, 302; OVG NRW, Urteil vom 15.3.2006 - 8 A 2672/03 -.
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, NVwZ 2005, 85, vom 19.7.2001 - 4 C 4.00 -, BVerwGE 115, 17, 24 f., und vom 25.10.1967 - 4 C 86.66 -, BVerwGE 28, 148.
  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

    Auszug aus VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.3.2003 - 4 B 7.03 -, BauR 2004, 295 = BRS 66 Nr. 103.
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 7 A 3368/02

    Bauleitplanung: Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen,

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 06.09.2004 - 7 B 62.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb;

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2357/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Durch Urteil vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 - verpflichtete das Verwaltungsgericht Minden die Beklagte, dem Kläger einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von zwei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 382 m über NN auf den Grundstücken Gemarkung X1.

    Daran ändere auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 nichts, das nicht rechtskräftig sei.

    Zur Begründung hat er vorgetragen, das Verwaltungsgericht habe durch Urteil vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 - festgestellt, dass die Beigeladene ihr Einvernehmen nicht habe versagen dürfen.

    Mit Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 8 A 2329/07 - hat der erkennende Senat den Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 - abgelehnt.

    Im Urteil vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 - hat das Verwaltungsgericht Minden die 70. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen für unwirksam erachtet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - 2 D 63/17

    Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Vorrangflächen für die

    vgl. zum Problem VG Minden, Urteil vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 -, juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 8 A 2329/07 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2358/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Durch Urteil vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 - verpflichtete das Verwaltungsgericht Minden die Beklagte, dem Kläger einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von zwei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 382 m über NN auf den Grundstücken Gemarkung X1.

    Daran ändere auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 - nichts, das nicht rechtskräftig sei.

    Zur Begründung hat er vorgetragen, das Verwaltungsgericht habe durch Urteil vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 - festgestellt, dass die Beigeladene ihr Einvernehmen nicht habe versagen dürfen.

    Mit Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 8 A 2329/07 - hat der erkennende Senat den Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 - abgelehnt.

    Im Urteil vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 - hat das Verwaltungsgericht Minden die 70. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen für unwirksam erachtet.

  • VG Minden, 21.12.2011 - 11 K 2023/10

    Einhalten der allgemeinen Anforderungen des Abwägungsgebots und des

    Mit Urteil vom 13.06.2007 (Az.: 11 K 2482/05) stellte die erkennende Kammer fest, dass auch der Flächennutzungsplan in der 70. Änderungsfassung kein schlüssiges Konzept für die Darstellung von Konzentrationszonen enthalte und daher einem Vorhaben nicht entgegengehalten werden könne.

    verweist, ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht mit seinem Urteil vom 13.06.2007 (11 K 2482/05) die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes gerade deshalb beanstandet hat, weil bei der Überplanung die bereits mit Windkraftanlagen bebauten Flächen in T1.

  • VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Nachdem das erkennende Gericht mit Urteil vom 13.6.2007 - 11 K 2482/05 - im Rahmen einer Inzidentprüfung dem Flächennutzungsplan der Beigeladenen in der Fassung seiner 70. Änderung keine Ausschlusswirkung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zugemessen hatte und das OVG NRW mit Beschluss vom 11.12.2007 - 8 A 2329/07 - den von der Beigeladenen gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt hatte, erklärte die Beklagte daraufhin ebenfalls mit Schreiben vom 4.2.2008, sie beabsichtige, die ablehnenden Bescheide vom 12.11.2007 aufzuheben und die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen unter Ersetzung des von der Beigeladenen versagten Einvernehmens zu erteilen.

    VG Minden, Urteile vom 17.2.2004 - 1 K 1067/02 u. 1 K 1068/02 - Urteil vom 13.6.2007 - 11 K 2482/05 - Urteil vom 6.2.2008 - 11 K 212/06 - .

  • VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2530/07

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Nachdem das erkennende Gericht mit Urteil vom 13.6.2007 - 11 K 2482/05 - im Rahmen einer Inzidentprüfung dem Flächennutzungsplan der Beigeladenen in der Fassung seiner 70. Änderung keine Ausschlusswirkung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zugemessen hatte und das OVG NRW mit Beschluss vom 11.12.2007 - 8 A 2329/07 - den von der Beigeladenen gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt hatte, erklärte die Beklagte daraufhin ebenfalls mit Schreiben vom 4.2.2008, sie beabsichtige, die ablehnenden Bescheide vom 12.11.2007 aufzuheben und die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen unter Ersetzung des von der Beigeladenen versagten Einvernehmens zu erteilen.

    VG Minden, Urteile vom 17.2.2004 - 1 K 1067/02 u. 1 K 1068/02 - Urteil vom 13.6.2007 - 11 K 2482/05 - Urteil vom 6.2.2008 - 11 K 212/06 - .

  • VG Minden, 21.12.2011 - 11 K 2008/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

    Mit Urteil vom 13.06.2007 (Az.: 11 K 2482/05) stellte die erkennende Kammer fest, dass auch der Flächennutzungsplan in der 70. Änderungsfassung kein schlüssiges Konzept für die Darstellung von Konzentrationszonen enthalte und daher einem Vorhaben nicht entgegengehalten werden könne.
  • VG Minden, 22.09.2010 - 11 K 445/09

    Immissionsschutzrechtl. Genehmigung von Windkraftanlagen

    Mit Urteil vom 13.06.2007 (11 K 2482/05), bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 11.12.2007 (8 A 2329/07), hat das erkennende Gericht die Darstellung von drei Konzentrationszonen in der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes für unwirksam erklärt, weil der Planung kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liege.
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