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   FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14   

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FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14 (https://dejure.org/2018,37296)
FG Köln, Entscheidung vom 09.08.2018 - 11 K 2738/14 (https://dejure.org/2018,37296)
FG Köln, Entscheidung vom 09. August 2018 - 11 K 2738/14 (https://dejure.org/2018,37296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Auszahlung aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan nicht in voller Höhe steuerpflichtig?

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Behandlung der Auszahlung aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan (sog. 401 (k)-Plan)

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sonstige Einkünfte - Besteuerung der Auszahlung aus dem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan 401 (k)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Besteuerung der Auszahlung aus einem US-Altersvorsorgeplan 401 (k)" von WP/RA/FAStR/Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, original erschienen in: IWB 2019, 132 - 136.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2019, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 26.11.2014 - VIII R 38/10

    Kapitalabfindung einer Altersrente von einer schweizerischen Pensionskasse an

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14
    Insoweit werde lediglich beispielhaft auf den Beschluss vom 5. Oktober 2017 VIII R 13/14 sowie - im Bereich der Altersvorsorge - auf das zur Einordnung von Kapitalabfindungen schweizerischer privater Pensionskassen ergangene BFH-Urteil vom 26. November 2014 VIII R 38/10 (BStBl II 2016, 657) hingewiesen.

    Dabei erstreckt sich der Begriff "Leistungen" auch auf (Teil-)Kapitalauszahlungen und umfasst wirtschaftlich die im Auszahlungsbetrag verkörperten früheren Beitragsleistungen, Zulagen und erwirtschafteten Erträge (BFH-Urteil vom 26. November 2014 VIII R 38/10, BStBl II 2016, 657, m.w.N.).

    Ihrem insoweit offenen Wortlaut zufolge enthält die Regelung keine Beschränkungen auf Auszahlungen aus inländischen Plänen und Einrichtungen der o.g. Art; allerdings muss die ausländische Pensionskasse oder sonstige Einrichtung nach ihrer Struktur und den von ihr im Versorgungsfall zu erbringenden Leistungen aufgrund einer rechtsvergleichenden Qualifizierung mit der Absicherung über eine inländische Einrichtung vergleichbar sein (BFH in BStBl II 2016, 657, und Schmidt / Weber-Grellet, EStG, Kommentar, 37. Auflage, § 22 Rz. 170, jeweils m.w.N.).

  • FG Köln, 29.03.2012 - 6 K 1101/08

    Steuerpflicht einer im Inland abgeschlossenen Leibrentenversicherung auf ein

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14
    Auch die Rechtsprechung habe eine steuerliche Doppelbelastung, die sich aus einer fehlenden Harmonisierung der jeweiligen nationalen Steuersysteme ergeben könne, in mehreren Entscheidungen als Folge einer gestörten intertemporalen Korrespondenz hingenommen (Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 29. März 2012 6 K 1101/08, EFG 2012, 1675, Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24. September 2009 3 K 4130/08, EFG 2010, 780, und BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000).

    Aus dem vorab dargelegten Umstand, dass in den Gesetzesmaterialien explizit bestimmte Auslandskonstellationen, nämlich solche, die typischerweise zu einer Minderung des inländischen Steueraufkommens führen, angesprochen sind, kann indes nicht geschlossen werden, dass die - nicht genannte - streitgegenständliche Konstellation vom Gesetzgeber nicht gesehen und andernfalls in der vom Beklagten befürworteten Art und Weise steuerlich geregelt worden wäre (vgl. zur Argumentation aus den Gesetzesmaterialien auch FG Köln, Urteil vom 29. März 2012 6 K 1101/08, EFG 2012, 1675).

  • BFH, 16.12.1987 - I R 350/83

    Erstattungsanspruch - Rechtshängigkeit - Verzinsung - Zinsen -

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14
    In solchen Fällen ist eine Lückenschließung im Wege der Rechtsfortbildung nicht möglich, weil das Gericht sich andernfalls an die Stelle des Gesetzgebers setzen würde (BFH-Urteile vom 26. Juni 1986 IV R 151/84, BStBl II 1986, 741, vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, BStBl II 1988, 600, und Klein / Gersch, AO, Kommentar, 13. Auflage, § 4 Rz. 36).
  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 61/04

    Kein Kindergeld für Kind der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14
    Keine Gesetzeslücke ist demgegenüber anzunehmen, wenn der Gesetzgeber diesen Sachverhalt bewusst nicht in die gesetzliche Regelung einbeziehen wollte bzw. einbezogen hat (BFH-Urteil vom 30. November 2004 VIII R 61/04, BFH/NV 2005, 695).
  • BFH, 24.01.1974 - IV R 76/70

    Tarifermäßigung für Ausgleichszahlungen, die ein Kommissionsagent erhält

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14
    Diese liegen vor, wenn ein Gesetz keine Regelung für einen bestimmten Sachverhalt enthält, der jedoch nach dem Gedanken des Gesetzes hätte geregelt werden müssen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. Januar 1974 IV R 76/70, BStBl II 1974, 295).
  • BFH, 26.06.1986 - IV R 151/84

    Zum Erfordernis der Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Neueröffnung

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14
    In solchen Fällen ist eine Lückenschließung im Wege der Rechtsfortbildung nicht möglich, weil das Gericht sich andernfalls an die Stelle des Gesetzgebers setzen würde (BFH-Urteile vom 26. Juni 1986 IV R 151/84, BStBl II 1986, 741, vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, BStBl II 1988, 600, und Klein / Gersch, AO, Kommentar, 13. Auflage, § 4 Rz. 36).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 57/06

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14
    Auch die Rechtsprechung habe eine steuerliche Doppelbelastung, die sich aus einer fehlenden Harmonisierung der jeweiligen nationalen Steuersysteme ergeben könne, in mehreren Entscheidungen als Folge einer gestörten intertemporalen Korrespondenz hingenommen (Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 29. März 2012 6 K 1101/08, EFG 2012, 1675, Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24. September 2009 3 K 4130/08, EFG 2010, 780, und BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000).
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 11 K 4308/08

    Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse zur Förderung des

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14
    In diesem Sinne habe im Übrigen auch das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 23. Oktober 2009 (11 K 4308/08, EFG 2010, 220) bezüglich der Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 EStG (i.d.F. des JStG 2007) - allerdings zulasten des dortigen Steuerpflichtigen - entschieden.
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08

    Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14
    Auch die Rechtsprechung habe eine steuerliche Doppelbelastung, die sich aus einer fehlenden Harmonisierung der jeweiligen nationalen Steuersysteme ergeben könne, in mehreren Entscheidungen als Folge einer gestörten intertemporalen Korrespondenz hingenommen (Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 29. März 2012 6 K 1101/08, EFG 2012, 1675, Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24. September 2009 3 K 4130/08, EFG 2010, 780, und BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000).
  • BFH, 20.09.2016 - X R 23/15

    Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einem

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14
    Zwar mag es aus globaler Sicht durchaus wünschenswert und systemkonsequent sein, das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte nicht nur national, sondern darüber hinaus auch länderübergreifend mit dem Ziel umzusetzen, dass ein genau einmaliger Steuerzugriff und damit im Ergebnis die intertempoarale Korrespondenz gewährleistet ist (vgl. zum Prinzip der Einmalbesteuerung bei Inlandssachverhalten BFH-Urteil vom 20. September 2016 X R 23/15, BStBl II 201017, 347, zu Störungen und Durchbrechungen des intertemporalen Korrespondenzprinzips in Fällen internationaler Mitarbeiterentsendungen vgl. sehr ausführlich Brähler / Lösel, Steuer und Wirtschaft - StuW - 2008, 73 ff, sowie Scheffler / Kölbl, Internationales Steuerrecht - IStR 2007, 113 ff, Decker / Looser, IStR 2009, 652, und Portner, Betriebsberater - BB - 2014, 1175 ff, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2017 - VIII R 13/14

    Einordnung von Einkünften aus einem Schneeballsystem zu einer ausländischen

  • BFH, 28.10.2020 - X R 29/18

    Grenzen der nachgelagerten Besteuerung von Einkünften aus ausländischen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 09.08.2018 - 11 K 2738/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2019, 13 veröffentlichten Urteil statt und brachte antragsgemäß sonstige Einkünfte (vor Abzug eines Werbungskosten-Pauschbetrags) von 9.163 EUR in Ansatz.

  • FG Münster, 18.10.2022 - 11 K 2273/18

    Streit über die Besteuerung der Bezüge aus einem US-amerikanischen

    401(k) IRC betreffenden höchstrichterlichen Rechtsprechung hat - soweit dem Senat ersichtlich - bisher dahinstehen können, ob Auszahlungen aus entsprechenden Altersvorsorgeplänen § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe b) EStG oder aber § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c) EStG unterfallen (BFH-Urteil vom 28.10.2020 X R 29/18, BStBl II 2021, 675; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2021 3 K 2081/20, EFG 2021, 1911; anders scheinbar - jedoch jedenfalls ohne Begründung für eine Zuordnung zu § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe b) EStG - FG Köln, Urteil vom 09.08.2018 11 K 2738/14, EFG 2019, 13), da sich in den dortigen Streitfällen nach beiden Regelungen jedenfalls die Besteuerung des (vollen) Differenzbetrages zwischen den geleisteten Beitragsleistungen und dem Auszahlungsbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG in seiner seit dem 01.01.2005 gültigen Fassung ergab.
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