Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 27.09.2011

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   FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10   

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FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10 (https://dejure.org/2011,28948)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.06.2011 - 11 K 2758/10 (https://dejure.org/2011,28948)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 11 K 2758/10 (https://dejure.org/2011,28948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zollwert eingeführter Spielfilm DVDs - Stellvertretung - Kaufgeschäft - Ware - Sachaufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides über die Erhebung von Zoll für Digital-Video-Discs (DVDs) bei Streit über die Berücksichtigung von Lizenzgebühren der Ermittlung des Zollwertes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nacherhebung von Zoll für Digital-Video-Discs (DVDs) - Berücksichtigung von Lizensgebühren bei der Ermittlung des Zollwerts - Schlussmethode zur Ermittlung des Zollwerts - kein Recht auf Akteneinsicht bei Schwärzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06

    Einfuhrabgaben: Zollwert eingeführter DVDs mit gespeicherten Filmen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10
    Das von HZA für seine Auffassung herangezogene Urteil des BFH vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124) sei in Unkenntnis der Feststellungen in dem Prüfungsbericht des HZA B vom 21. November 2003 über die Prüfung bei der Studio 1 Germany GmbH ergangen (im Folgenden Prüfungsbericht Studio 1).

    Im Übrigen gibt das HZA im Wesentlichen den Inhalt des in einer vergleichbaren Sache derselben Klägerin ergangenen BFH-Urteils vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124) sowie der Kommentierung von Vonderbank in Müller-Eiselt/Vonderbank, EG-Zollrecht wieder.

    Bei Vertragsgestaltungen, die wie vorliegend so eng miteinander verwoben sind, dass in dem einen Vertrag Vorgaben für den Abschluss und den Inhalt der weiteren abzuschließenden Verträge gemacht werden, die keinerlei Verhandlungsspielraum lassen und wiederum Bedingung für den Abschluss des ersten Vertrages sind, ist für die Zollwertermittlung der gesamte wirtschaftliche Einfuhrvorgang zu betrachten (vgl. EuGH-Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89 - Baywa AG -, Slg. 1991, I-1095; BFH-Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124) jedoch zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich bei den im Rahmen des Art. 30 Abs. 2 Buchstabe a ZK heranzuziehenden Vergleichspreisen um solche handeln muss, die ohne Abspaltung der Lizenzgebühren vom Materialwert der DVDs getätigt worden sind.

    Auch wenn in Fällen, in denen die Höhe der pro DVD entrichteten Lizenzgebühr nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden kann, nach der BFH-Rechtsprechung grundsätzlich Durchschnittswerte angesetzt werden können (BFH-Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124), würde ein solches Vorgehen zumindest bei Verwendung der vorliegend ermittelten Durchschnittswerte zu einem unzutreffenden Zollwert führen.

    Die Entscheidung des BFH vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

    Dabei spreche in rechtlicher Hinsicht nichts dagegen, Durchschnittssätze anzusetzen, solange sie - in entsprechender Anwendung des Art. 32 Abs. 2 ZK - auf objektiven und bestimmbaren Tatsachen beruhen, um eine Berechnung willkürlicher oder fiktiver Werte zu vermeiden (Gedanke des Art. 31 Abs. 2 Buchstabe g ZK; BFH-Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124 unter 3. und 5.).

    Dieser Entscheidung ist der BFH in seinem Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124 unter 3.) gefolgt.

    In seinem Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06 (BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124) hat der BFH dies ausdrücklich für zulässig erklärt, sofern die Zuschläge zum Kaufpreis auf objektiven und bestimmbaren Tatsachen beruhen, um eine Berechnung willkürlicher oder fiktiver Werte zu vermeiden (Rz. 28 der Entscheidung).

  • EuGH, 18.04.1991 - C-79/89

    Brown Boveri / Hauptzollamt Mannheim

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10
    Das Urteil des EuGH vom 18. April 1991 Rs. C-79/89 - Brown Boveri & Cie AG (BBC) - (Slg. 1991 I-1853, RIW 1991, 520) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Diesbezüglich hat der EuGH bereits entschieden, dass eine Software ein immaterielles Wirtschaftsgut ist und die Kosten für seinen Erwerb, wenn es in einer Ware verkörpert ist, als Bestandteil des für die Ware gezahlten oder zu zahlenden Preises anzusehen sind (EuGH-Urteil vom 16. November 2006 Rs. C-306/04 - Compaq Computer International Corporation - , Slg. 2006, I-10991, Rz. 31, HFR 2007, 181, BFH/NV 2007, Beilage 4, 223, ZfZ 2007, 69; vgl. auch EuGH-Urteil vom 18. April 1991 in der Rs. C-79/89 - Brown Boveri & Cie AG (BBC) - , Slg 1991, I-1853 Rz. 21, RIW 1991, 520).

    Dem kann die Klägerin nicht entgegenhalten, sie habe - anders als z.B. in der Rs. C-79/89 - Brown Boveri & Cie AG (BBC) - gar keine Rechte an den Filmen erworben und auch keine entsprechenden Zahlungen geleistet; diese seien erst nach der Einfuhr den europäischen Tochtergesellschaften übertragen worden.

  • EuGH, 07.03.1991 - C-116/89

    BayWa / Hauptzollamt Weiden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10
    Bei Vertragsgestaltungen, die wie vorliegend so eng miteinander verwoben sind, dass in dem einen Vertrag Vorgaben für den Abschluss und den Inhalt der weiteren abzuschließenden Verträge gemacht werden, die keinerlei Verhandlungsspielraum lassen und wiederum Bedingung für den Abschluss des ersten Vertrages sind, ist für die Zollwertermittlung der gesamte wirtschaftliche Einfuhrvorgang zu betrachten (vgl. EuGH-Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89 - Baywa AG -, Slg. 1991, I-1095; BFH-Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124).

    Denn der EuGH hat bereits im Urteil vom 7. März 1991 in der Rs. C-116/89 - Baywa AG - (Slg. 1991, I 1095) einen entsprechenden Einwand der dortigen Klägerin zurückgewiesen.

    Auch zu diesem Einwand hat der EuGH bereits in seinem Urteil vom 7. März 1991 in der Rs. C-116/89 - Baywa AG - (Slg. 1991, I 1095) Stellung genommen.

  • EuGH, 16.11.2006 - C-306/04

    Compaq Computer International Corporation - Zollwert - Laptops, die mit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10
    Der Zollwert muss den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (EuGH-Urteil vom 16. November 2006 Rs. C-306/04 - Compaq Computer International Corporation - , Slg. 2006, I-10991, Rz. 30, HFR 2007, 181, BFH/NV 2007, Beilage 4, 223, ZfZ 2007, 69).

    Diesbezüglich hat der EuGH bereits entschieden, dass eine Software ein immaterielles Wirtschaftsgut ist und die Kosten für seinen Erwerb, wenn es in einer Ware verkörpert ist, als Bestandteil des für die Ware gezahlten oder zu zahlenden Preises anzusehen sind (EuGH-Urteil vom 16. November 2006 Rs. C-306/04 - Compaq Computer International Corporation - , Slg. 2006, I-10991, Rz. 31, HFR 2007, 181, BFH/NV 2007, Beilage 4, 223, ZfZ 2007, 69; vgl. auch EuGH-Urteil vom 18. April 1991 in der Rs. C-79/89 - Brown Boveri & Cie AG (BBC) - , Slg 1991, I-1853 Rz. 21, RIW 1991, 520).

  • FG Hamburg, 27.01.2010 - 4 K 97/07

    Zollrecht: Erhebung von Einfuhrabgaben

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10
    - Finanzgerichtsakten, die u.a. auch die von den Beteiligten vorgelegten Protokolle über die mündliche Verhandlung vom 24. November 2009 und vom 27. Januar 2010 des Finanzgerichts Hamburg im Parallel-Verfahren der Klägerin gegen das HZA O 4 K 97/07, sowie das Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 10. März 2010 des Finanzgerichts Düsseldorf im Verfahren 4 K 5836/03 Z der Klägerin gegen das HZA B enthalten,.
  • BFH, 07.05.1985 - VII R 25/82

    Finanzbehörde - Denunziation - Akteneinsicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10
    Ist die Preisgabe von in den Behördenakten enthaltenen Informationen unbefugt im Sinne des § 30 Abs. 2 AO, dann ist die Behörde zu deren Offenbarung nicht verpflichtet und verletzt das Gericht seine Sachaufklärungspflicht nicht, wenn es einem diesbezüglichen Aufklärungsantrag des Klägers nicht nachkommt (vgl. auch das BFH-Urteil vom 7. Mai 1985 VII R 25/82, BStBl II 1985, 571).
  • BFH, 18.03.2008 - V B 243/07

    Akteneinsicht - fehlende Nummerierung der vorgelegten Steuerakten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10
    Es begründet weder das Recht, dem Prozessbeteiligten Einblick in Unterlagen zu verschaffen, die dem Senat vom Prozessgegner nicht vorgelegt worden sind, noch einen Anspruch darauf, dass von der Behörde nur in teilweise geschwärzter Form vorgelegte Unterlagen vollständig - also ohne die Schwärzungen - vorgelegt werden (vgl. auch den BFH-Beschluss vom 18. März 2008 V B 243/07, BFH/NV 2008, 1334, m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 10.03.2010 - 4 K 5836/03

    Bestandskräftigkeit eines Abgabenbescheides bei Fehlen einer bindenden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10
    - Finanzgerichtsakten, die u.a. auch die von den Beteiligten vorgelegten Protokolle über die mündliche Verhandlung vom 24. November 2009 und vom 27. Januar 2010 des Finanzgerichts Hamburg im Parallel-Verfahren der Klägerin gegen das HZA O 4 K 97/07, sowie das Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 10. März 2010 des Finanzgerichts Düsseldorf im Verfahren 4 K 5836/03 Z der Klägerin gegen das HZA B enthalten,.
  • FG Düsseldorf, 04.02.2015 - 4 K 144/14

    Nacherhebung von zollrechtlichen Abgabebeträgen; Buchmäßige Erfassung der einer

    Eine weitere Verminderung der Hinzurechnungsbeträge wegen nicht verkaufter DVD's (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Juni 2011 - 11 K 2758/10 - Randnr. 114) kommt im Streitfall nicht in Betracht.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 11 K 2758/10   

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FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.2011 - 11 K 2758/10 (https://dejure.org/2011,24366)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 2011 - 11 K 2758/10 (https://dejure.org/2011,24366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ergänzung eines Urteilstatbestands nach § 108 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung des Tatbestands eines Urteils zur Beseitigung möglicher Unklarheiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 108
    Übernahme eines Rechnungspreises in die Zollwertermittlung

  • datenbank.nwb.de

    Übernahme eines Rechnungspreises in die Zollwertermittlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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