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   FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14   

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https://dejure.org/2016,2746
FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14 (https://dejure.org/2016,2746)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2016 - 11 K 2973/14 (https://dejure.org/2016,2746)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 11 K 2973/14 (https://dejure.org/2016,2746)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit der Ruhendstellung einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit der auf eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung bezogenen Verfügung des Hauptzollamtsgegenüber einem Kreditinstitut

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 AO, §§ 249 ff AO, § 258 AO, § 765a ZPO, § 309 AO
    Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners - Als Bitte formulierte hoheitliche Anordnung als Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit der auf eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung bezogenen Verfügung des Hauptzollamtsgegenüber einem Kreditinstitut

  • rechtsportal.de

    FGO § 40 Abs. 2 ; FGO § 100 Abs. 1 S. 4
    Rechtswidrigkeit der auf eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung bezogenen Verfügung des Hauptzollamtsgegenüber einem Kreditinstitut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtswidrigkeit der Anordnung des Ruhens (Ruhendstellung) einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ruhendstellung einer Kontenpfändung - gegen den Willen des Drittschuldners

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Aussetzung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Aussetzung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässigkeit der Ruhendstellung einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Keine Aussetzung oder Ruhendstellung einer Kontenpfändung gegen den Willen der Drittschuldnerin

  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine Aussetzung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Ruhendstellung von Pfändungs- und Überweisungsverfügungen unzulässig

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Ruhendstellung von Pfändungs- und Überweisungsverfügungen unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 438
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 15.06.1998 - 1 U 183/97
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14
    Zur Erläuterung seiner Berechtigung zur Einschränkung der Pfändungsverfügung berief es sich auf § 258 AO, bat zur Vermeidung möglicher Schadensersatzansprüche um Beachtung der getroffenen Anordnungen und wies zur weiteren Erläuterung ergänzend auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 15. Juni 1998 1 U 183/97 hin.

    Aus dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 15. Juni 1998 - 1 U 183/97 (OLGR Düsseldorf 1998, 451) lässt sich nichts anderes herleiten.

  • LG Köln, 25.10.2006 - 13 T 214/06

    Verfügung über das Guthaben auf einem Konto nach Ruhendstellung einer Pfändung;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14
    Soweit Instanzgerichte in der Zivilgerichtsbarkeit (z. B. das LG Köln im Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 13 T 214/06, juris, das LG Mönchengladbach im Beschluss vom 1. April 2005 - 5 T 114/05, JurBüro 2005, 499 und das LG Berlin im Beschluss vom 9. Januar 2006 - 81 T 1066/05, Rechtspfleger 2006, 329) eine andere Auffassung vertreten haben, folgt der Senat dem nicht.
  • BFH, 30.09.1997 - VII B 67/97
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14
    Wie in Bezug auf eine Pfändungsverfügung kann ein von der Maßnahme betroffener Drittschuldner auch gegen andere damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung erheben (vgl. dazu auch den BFH-Beschluss vom 30. September 1997 VII B 67/97, BFH/NV 1998, 421).
  • BFH, 18.07.2000 - VII R 101/98

    Steuergeheimnis bei Forderungspfändung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14
    Dass eine behördlich verfügte Pfändung einen Verwaltungsakt darstellt, der privatrechtliche Rechtsfolgen auslöst, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. das Urteil des BFH vom 18. Juli 2000 VII R 101/98, BStBl II 2001, 5).
  • BFH, 04.11.2014 - I R 19/13

    Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Lösung eines sog.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14
    Dem steht nach ständiger Rspr. des BFH (vgl. zuletzt etwa den Beschluss vom 4. November 2014 I R 19/13, BFH/NV 2015, 333, m. w. N.) nicht entgegen, dass sich der streitbefangene Verwaltungsakt bereits erledigt hatte, noch bevor eine (Anfechtungs-)Klage erhoben worden war und erhoben werden konnte.
  • LG Mönchengladbach, 01.04.2005 - 5 T 114/05

    Pfändungsschutz, Kontenpfändung, Sozialleistungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14
    Soweit Instanzgerichte in der Zivilgerichtsbarkeit (z. B. das LG Köln im Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 13 T 214/06, juris, das LG Mönchengladbach im Beschluss vom 1. April 2005 - 5 T 114/05, JurBüro 2005, 499 und das LG Berlin im Beschluss vom 9. Januar 2006 - 81 T 1066/05, Rechtspfleger 2006, 329) eine andere Auffassung vertreten haben, folgt der Senat dem nicht.
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 1/98

    Rechte des Drittschuldners nach vorläufiger Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14
    Ist die Einziehung der Forderung noch nicht erfolgt, darf der Drittschuldner nach der Rechtsprechung des BGH nur noch an den Pfandgläubiger und dessen Schuldner gemeinsam leisten oder für beide hinterlegen (so das Urteil des BGH vom 17. Dezember 1998 IX ZR 1/98, NJW 1999, 953 m.w.N. auf ältere Rechtsprechung).
  • BGH, 02.12.2015 - VII ZB 42/14

    Ruhendstellung einer Kontopfändung: Gerichtliche Anordnung eines vorläufigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14
    Die in der ZPO geregelten Möglichkeiten der Beschränkung oder Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Vollstreckungsgericht oder ein anderes Vollstreckungsorgan sind jedoch im Hinblick auf das streng formalisierte Zwangsvollstreckungsverfahren als abschließend anzusehen (so jüngst der BGH in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2015 - VII ZB 42/14, Wertpapier-Mitteilungen 2016, 133, unter Hinweis u. a. auf Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, dort Rz. 3 zu § 775 und Ehlenz/Joeres, JurBüro 2010, 62 ff.).
  • LG Berlin, 09.01.2006 - 81 T 1066/05
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14
    Soweit Instanzgerichte in der Zivilgerichtsbarkeit (z. B. das LG Köln im Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 13 T 214/06, juris, das LG Mönchengladbach im Beschluss vom 1. April 2005 - 5 T 114/05, JurBüro 2005, 499 und das LG Berlin im Beschluss vom 9. Januar 2006 - 81 T 1066/05, Rechtspfleger 2006, 329) eine andere Auffassung vertreten haben, folgt der Senat dem nicht.
  • BFH, 16.05.2017 - VII R 5/16

    Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des

    Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. Januar 2016  11 K 2973/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 438 veröffentlicht.

  • BFH, 28.03.2018 - I R 90/15

    Keine verfahrensrechtliche Verknüpfung in § 40 Abs. 1 KStG

    b) Auf die Frage, ob eine solche Änderung im Streitfall mit der Klägerin wegen Ablaufs der in § 171 Abs. 10 Satz 1 AO vorgesehenen zweijährigen Festsetzungsfrist nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids ausgeschlossen wäre, kommt es indessen deshalb nicht an, weil die die übertragenden Rechtsträger betreffenden Feststellungsbescheide nach §§ 37 Abs. 2 und 38 Abs. 1 KStG betreffend das Körperschaftsteuerguthaben und die unbelasteten Teilbeträge auf den steuerlichen Übertragungsstichtag vom 18. Juni 2008 trotz § 40 Abs. 1 KStG keine Bindungswirkung i.S. des § 171 Abs. 10 AO für die übernehmende Körperschaft entfalten (ebenso Brühl, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2016, 689, 693 und 699; Rode, EFG 2016, 438; Paetsch in Gosch, AO § 171 Rz 162.2; a.A. Antweiler in Ernst & Young, KStG, § 40 a.F. Rz 35).
  • VG Cottbus, 03.02.2021 - 6 L 33/20

    Gebühren

    Auch wenn die Abgabenordnung keine Rechtsgrundlage für eine solche Ruhendstellung bietet (vgl. BFH, Urteil vom 16. Mai 2017 - VII R 5/16 -, juris Rn. 9 ff.), handelt es sich gleichwohl um einen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung ergangenen und jedenfalls den Drittschuldner belastenden Verwaltungsakt (vgl. BFH, Urteil vom 16. Mai 2017 - VII R 5/16 -, juris Rn. 8; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2016 - 11 K 2973/14 -, juris Rn. 17 ff.).
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