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FG Köln, 05.07.1995 - 11 K 311/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 05.07.1995 - 11 K 311/94
- BFH, 16.12.1998 - II R 53/95
Papierfundstellen
- EFG 1995, 1046
Wird zitiert von ... (5)
- FG Hamburg, 27.08.1996 - II 24/95
Teilwertabschreibung unter die Wiederbeschaffungskosten bei nachhaltiger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.12.1998 - II R 53/95
Nachhaltige Unrentabilität eines Unternehmens
Das FG begründete seine in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 1046 veröffentlichte Entscheidung im wesentlichen wie folgt: Zwar liege nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine nachhaltige Unrentabilität, die zum Absinken des Teilwerts des beweglichen Anlagevermögens unter die Wiederbeschaffungskosten führen könne, nur vor, wenn ein Unternehmen nachhaltig mit Verlusten arbeite und deswegen objektiv nachprüfbare Maßnahmen getroffen habe, den Betrieb sobald wie möglich stillzulegen. - FG Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 14 K 135/92
Berücksichtigung von Verlusten bei Festsetzung des Einheitswerts für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.08.2005 - II B 10/04
Einheitsbewertung Betriebsvermögen - Stichtage vor dem 1.1.1993
Denn dieses Argument ist bereits durch das Urteil des FG Köln vom 5. Juli 1995 11 K 311/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 1046) an den BFH herangetragen worden, der gleichwohl --auch unter Auseinandersetzung mit der in der Literatur geäußerten Kritik-- an seiner ständigen Rechtsprechung festgehalten hat (BFH-Urteil in BFHE 187, 110, BStBl II 1999, 160). - BFH, 04.03.1999 - II B 133/97
Teilwertminderung wegen nachhaltiger Unrentabilität des Betriebes
Dies gilt auch hinsichtlich des von der Klägerin zitierten Urteils des Finanzgerichts Köln vom 5. Juli 1995 11 K 311/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 1046), das eine von der BFH-Rechtsprechung abweichende Auffassung vertreten hatte; dieses Urteil hat der BFH mit Urteil vom 16. Dezember 1998 II R 53/95 (Deutsches Steuerrecht 1999, 375) aufgehoben.