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   FG Düsseldorf, 24.10.2005 - 11 K 3423/04 EZ   

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FG Düsseldorf, 24.10.2005 - 11 K 3423/04 EZ (https://dejure.org/2005,14110)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2005 - 11 K 3423/04 EZ (https://dejure.org/2005,14110)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 11 K 3423/04 EZ (https://dejure.org/2005,14110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 5 § 11; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
    Eigenheimzulage; Einkünftegrenze; Korrekturbefugnis; Nachträgliches Bekanntwerden; Rechtsfehler - Aufhebung des Eigenheimzulagenbescheides wegen nachträglichem Bekanntwerden der Überschreitung der Einkünftegrenze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung des Eigenheimzulagenbescheides wegen nachträglichem Bekanntwerden der Überschreitung der Einkünftegrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung der Festsetzung der Eigenheimzulage durch die Finanzbehörde; Nachträgliches Bekanntwerden der Überschreitung der Einkünftegrenze

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 480
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Düsseldorf, 11.11.2004 - 14 K 4058/02

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung der Eigenheimzulage - Eigenheimzulage;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.10.2005 - 11 K 3423/04
    Zwar ist nach herrschender Meinung für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des nachträglichen Bekanntwerdens i. S. d. § 11 Abs. 4 EigZulG die Rechtsprechung zu § 173 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) nicht anwendbar (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2004 14 K 4058/02 EZ, EFG 2005, 1256 mit Anmerkung von Neu und weiteren Nachweisen).

    Denn dann liegt ein Rechtsfehler ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zu Grund zu legenden Sachverhaltes im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des BFH vor, weil die Finanzbehörde den Eigenheimzulagenantrag nicht einmal vollständig zur Kenntnis genommen und auf seine Schlüssigkeit geprüft hat (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2004 14 K 4058/02 EZ, EFG 2005, 1256; a. A.: FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501 mit Anmerkung von Siegers).

    Die Revision ist gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO im Hinblick auf die Tatsache zuzulassen, dass der BFH mit Beschluss vom 21. April 2005 IX B 201/04 die Revision gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 11. November 2004 14 K 4058/02 EZ, EFG 2005, 1256 zugelassen hat.

  • FG Hamburg, 04.06.2004 - VII 96/04

    Eigenheimzulagengesetz: Überschreitung der Einkommensgrenze

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.10.2005 - 11 K 3423/04
    Denn dann liegt ein Rechtsfehler ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zu Grund zu legenden Sachverhaltes im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des BFH vor, weil die Finanzbehörde den Eigenheimzulagenantrag nicht einmal vollständig zur Kenntnis genommen und auf seine Schlüssigkeit geprüft hat (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2004 14 K 4058/02 EZ, EFG 2005, 1256; a. A.: FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501 mit Anmerkung von Siegers).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 73/03

    Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.10.2005 - 11 K 3423/04
    Allein entscheidend ist das nachträgliche Erkennen des objektiv richtigen Gesamtbetrages der Einkünfte (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl. II 2005, 290).
  • FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04

    Erneute Überprüfung der Einkommensgrenzen bei Folgeobjekt und zum Umfang der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.10.2005 - 11 K 3423/04
    Der Behörde ist, anders als bei § 173 AO, kein die Aufhebung ausschließender Ermittlungsfehler anzulasten, wenn sie es unterlässt, aktuelle Informationen über die Höhe der Einkünfte einzuholen (vgl. FG Köln, Urteil vom 6. Juli 2005 11 K 5302/04, EFG 2005, 1522).
  • FG Niedersachsen, 22.06.2006 - 14 K 30/03

    Rückforderung; Eigenheimzulage; Einkünftegrenze; Grenzbetrag; Veraltetes

    Eine Einschränkung hinsichtlich der Aufhebung nach § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG kommt nur ausnahmsweise bei reinen Rechtsfehlern ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zu Grunde liegenden Sachverhalts in Betracht (vgl. Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl. 2001, § 11 Rz. 102; FG Düsseldorf, Urteil vom 24. Oktober 2005 11 K 3423/04 EZ, EFG 2006, 480).

    Hierin solle ein Rechtsfehler ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zu Grunde liegenden Sachverhaltes liegen, weil die Finanzbehörde den Eigenheimzulagenantrag nicht einmal vollständig zur Kenntnis genommen und auf seine Schlüssigkeit geprüft habe (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 24. Oktober 2005 11 K 3423/04 EZ, EFG 2006, 480).

  • BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05

    Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des FA

    Das Finanzgericht (FG) hat der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage der Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 480 veröffentlichten Urteil stattgegeben.
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