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   FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04   

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https://dejure.org/2005,13789
FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04 (https://dejure.org/2005,13789)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2005 - 11 K 396/04 (https://dejure.org/2005,13789)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2005 - 11 K 396/04 (https://dejure.org/2005,13789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Lohnsteuerabzugspflicht einer inländischen Tochtergesellschaft für von der ausländischen Muttergesellschaft an abgeordnete Arbeitnehmer ausgezahlte Gratifikationen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung einer inländischen Tochtergesellschaft für nicht abgeführte Lohnsteuer bei Gratifikationen an abgeordnete Arbeitnehmer der ausländischen Muttergesellschaft ; Ermittlung des voraussichtlichen Arbeitslohns; Begriff des Arbeitgebers; Auswirkungen der Entsendung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 38 Abs. 1 § 39d
    Haftung; Lohnsteuerhaftung; Gratifikation; Tochtergesellschaft; Arbeitnehmerentsendung - Lohnsteuerhaftung einer inländischen Tochtergesellschaft bei Gratifikationen an abgeordnete Arbeitnehmer der ausländischen Muttergesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerhaftung einer inländischen Tochtergesellschaft bei Gratifikationen an abgeordnete Arbeitnehmer der ausländischen Muttergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung einer inländischen Tochtergesellschaft für nicht abgeführte Lohnsteuer bei Gratifikationen an abgeordnete Arbeitnehmer der ausländischen Muttergesellschaft ; Ermittlung des voraussichtlichen Arbeitslohns; Begriff des Arbeitgebers; Auswirkungen der Entsendung von ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94

    Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
    Dass die Zahlungen gerade "für eine Arbeitsleistung im Rahmen des Dienstverhältnisses" im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG, nämlich zur Honorierung der in Deutschland in der Vergangenheit geleisteten Tätigkeit erbracht worden sind, folgt unmittelbar aus dem Umstand, dass der Bedeutungsgehalt dieser Tatbestandsmerkmale nach der Rechtsprechung des BFH mit dem Merkmal des Arbeitslohns identisch ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BStBl II 1999, 323).

    Die vom BFH bei der Anwendung des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG zusätzlich aufgestellte Voraussetzung, der Arbeitgeber müsse bei einer Lohnzahlung durch Dritte über deren Höhe in Kenntnis gesetzt werden (BFH-Urteile vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, a.a.O., und vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BStBl II 2002, 230), ist im Streitfall ebenfalls erfüllt.

  • BFH, 17.12.2003 - I R 75/03

    Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
    Ergänzend verweist die Klägerin zur Untermauerung ihrer Argumentation auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2003 I R 75/03, BStBl II 2005, 96.

    Aus dem Urteil des BFH vom 17. Dezember 2003 I R 75/03, BStBl II 2005, 96, folgt nichts anderes.

  • BFH, 14.02.1975 - VI R 210/72

    Lohnsteuer-Jahresausgleich - Durchführung - Unbeschränkte Steuerpflicht -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
    Der BFH hat die in § 50 Abs. 5 Satz 1 EStG geregelte Abgeltung der Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen als verfassungsgemäß eingestuft, weil sie den Besonderheiten eines typisierten beschränkt Steuerpflichtigen im Vergleich zu einem unbeschränkt Steuerpflichtigen Rechnung trägt (BFH-Urteil vom 14. Februar 1975 VI R 210/72, BStBl II 1975, 497).
  • BFH, 19.08.2004 - VI R 33/97

    Unentgeltliches Wohnrecht an einer Luxuswohnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
    Arbeitslohn liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH-Urteile vom 24. Januar 2001 I R 119/98, BStBl II 2001, 512; vom 19. August 2004 VI R 33/97, BStBl II 2004, 1076; BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 VI B 67/03, JURIS STRE200550110 ).
  • BFH, 18.07.1985 - VI R 208/82

    Im Lohnsteuerhaftungsbescheid nach Ablauf des Streitjahres ist Aufgliederung in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
    Entsprechend dieser Zielsetzung ist die Lohnsteuer so zu bemessen, dass sie der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer entsprechen bzw. angenähert sein soll (BFH-Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BStBl II 1986, 152; BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BStBl II 1992, 752).
  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
    Entsprechend dieser Zielsetzung ist die Lohnsteuer so zu bemessen, dass sie der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer entsprechen bzw. angenähert sein soll (BFH-Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BStBl II 1986, 152; BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BStBl II 1992, 752).
  • BFH, 13.03.1974 - VI R 212/70

    Lohnsteuerabzug bei Zahlung von Arbeitslohn durch Dritte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
    Wenn die Klägerin demgegenüber darauf abstellt, dass die Klägerin auf die Bemessung der Gratifikation und die Auszahlung keinen Einfluss hatte, stellt sie auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. März 1974 VI R 212/70, BStBl II 1974, 411) vor der Einfügung des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG 1975 ab, die der BFH als überholt ansieht.
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 122/00

    Arbeitsverhältnis bei Konzerngesellschaften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
    Nur wenn der Arbeitnehmer während seiner Abordnung sein Gehalt weiterhin von der Obergesellschaft erhält und nur ihr gegenüber weisungsgebunden ist, bleibt er auch steuerrechtlich Arbeitnehmer der Obergesellschaft (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 122/00, BStBl II 2004, 620).
  • BFH, 30.12.2004 - VI B 67/03

    Abgrenzung Arbeitslohn - Leistung aufgrund anderer Rechtsbeziehung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
    Arbeitslohn liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH-Urteile vom 24. Januar 2001 I R 119/98, BStBl II 2001, 512; vom 19. August 2004 VI R 33/97, BStBl II 2004, 1076; BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 VI B 67/03, JURIS STRE200550110 ).
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 159/99

    Bundeszuschuss an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B ist nicht bei den dort

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbstständigen Arbeit darstellen, d.h. wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BStBl II 2001, 815 m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 119/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00

    Rabattfreibetrag für Mitarbeiter in Agenturen - Was Agenturinhaber wissen müssen

  • BFH, 25.08.2009 - I R 33/08

    Lohnsteuerberechnung für einen "sonstigen Bezug" nach dem Wechsel der Art der

    Daher ist bei der Ermittlung des Jahresarbeitslohns zur Berechnung der auf den sonstigen Bezug entfallenden Lohnsteuer der bisher erzielte Arbeitslohn auch insoweit einzubeziehen, als er auf einen Zeitraum entfällt, der vor einem Wechsel der Art der Steuerpflicht liegt (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 29. September 2005 11 K 396/04, [...]; Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 39b Rz D 4; Hartz/Meeßen/ Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Sonstige Bezüge" Rz 29; a.A. Stache in Bordewin/Brandt, EStG, § 39b Rz 173, bzw. in Horowski/Altehoefer, Kommentar zum Lohnsteuerrecht, § 39b EStG Rz 229).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2008 - 17 K 3874/07

    Die Lohnsteuer auf Bonuszahlungen an japanische Arbeitnehmer nach ihrer Rückkehr

    (So auch Niedersächsisches FG vom 29.09.2005 11 K 396/04 n.v.; Trzaskalik, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Stand: April 2002, § 39 b Rdnr. D 4; Wermelskirchen, in Lademann, EStG, Stand: Juli 2003, § 39 b Rdnr. 83; a.A. Barein, in Littmann/Bitz/Pust, EStG, Stand: Mai 1996, § 39 d Rdnr. 20 allerdings unter Berufung auf eine zu § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. ergangene Verfügung des OFD Münster aus dem Jahr 1979; Stache in Bordewin/Brandt, Stand: August 2007, § 39 b Rdnr. 173 allerdings ohne Begründung).
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