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   FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07 BG   

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https://dejure.org/2008,6104
FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07 BG (https://dejure.org/2008,6104)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2008 - 11 K 4225/07 BG (https://dejure.org/2008,6104)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2008 - 11 K 4225/07 BG (https://dejure.org/2008,6104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Einheitswertbescheids gegenüber einem gemeinnützigen Verein im Hinblick auf den behaupteten Eintritt einer Feststellungsverjährung; Berechnung der Feststellungsfrist für einen Einheitswertbescheid; Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsteuerbefreiung für Religionsgesellschaften; Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts; Gleichheitswidrigkeit der ausschließlichen Begünstigung jüdischer Kultusgemeinden; Entscheidung über die Grundsteuerpflicht bei der Einheitsbewertung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundsteuerbefreiung für Religionsgesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsteuerbefreiung für islamische Kultusgemeinde

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verein islamischer Kultusgemeinden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vereine islamischer Kultusgemeinden sind nicht von der Grundsteuer befreit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 430
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
    Diese Unterscheidung würde nur dann den Gleichheitssatz verletzen, wenn es anderen Religionsgesellschaften in unzumutbarer Weise erschwert würde, den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen, obwohl sie die materiellen Voraussetzungen hierfür erfüllen (vgl. BVerfG Beschluss vom 4. Oktober 1965 1 BvR 498/62, BVerfGE 19, 129, 134).

    Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten (vgl. oben und FG Köln, Beschluss vom 5. September 2007 4 V 2092707 EFG 2007, 1981 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG - vgl. bereits BVerfG-Beschluss vom 4.10.1965 1 BvR 498/62, BVerfGE 19, 129).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
    Bei der Glaubensfreiheit ergebe sich im Zusammenspiel mit den speziellen Gleichheitsgrundrechten des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG sowie den Vorgaben des Art. 136 Abs. 1 WRV und dem Verbot der Staatskirche in Art. 137 Abs. 1 WRV die religiös weltanschauliche Neutralität des Staates (vgl. BVerfGE 93, 1, 16 f.).

    Die Neutralität untersage insbesondere "die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger" (vgl. BVerfGE 93, 1, 17).

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
    Das BVerfG habe bereits entschieden, dass eine Gerichtskostenbefreiung ab einer bestimmten Größe der religiösen Vereinigung unzulässig sei (vgl. BVerfGE 19, 1, 10).

    Auch eine Privilegierung einer Religionsgesellschaft - wie dies durch § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 GrStG für jüdische Kultusgemeinden geschieht - ist im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG zulässig, wenn ein sachgerechter Grund dafür besteht (vgl. BVerfG Entscheidung vom 28. April 1965 1 BvR 346/61, BVerfGE 19, 1).

  • FG Köln, 05.09.2007 - 4 V 2092/07

    Grundsteuerbefreiung eines religiösen Verbandes für ein satzungsgemäß genutztes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
    Dabei kann die Beantwortung der Frage, ob der Senat - wenn er diese Vorschrift für verfassungswidrig halten würde - im Hinblick auf eine möglicherweise fehlende Entscheidungserheblichkeit überhaupt befugt wäre, eine Entscheidung des BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG einzuholen (verneinend FG Köln in EFG 2007, 1981; bejahend Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, Verfassungsrechtsschutz Tz. 24), letztlich dahinstehen.

    Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten (vgl. oben und FG Köln, Beschluss vom 5. September 2007 4 V 2092707 EFG 2007, 1981 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG - vgl. bereits BVerfG-Beschluss vom 4.10.1965 1 BvR 498/62, BVerfGE 19, 129).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
    In der Rechtsprechung des BVerfG sei anerkannt, dass Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG insbesondere betroffen sei, wenn bestimmte religiöse Vereine gegenüber anderen benachteiligt würden (vgl. BVerfGE 7, 155, 170 f.).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
    Eine darüber hinausgehende Loyalität zum Staat verlangt das Grundgesetz nicht (vgl. BVerfG Urteil vom 19. Dezember 2000 2 BvR 1500/97, BVerfGE 102, 370, NJW 2001, 429).
  • FG Düsseldorf, 05.02.2008 - 11 V 4226/07

    Verschweigen der zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins führenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
    Angesichts der Nutzung des Gebäudes hält der Senat dies - im Gegensatz zur Entscheidung im Aussetzungsverfahren (11 V 4226/07) - für zutreffend.
  • BFH, 24.07.1985 - II R 227/82

    Grundsteuer - Antrag auf Befreiung - Anfechtung des Einheitswertbescheids -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
    Obwohl über die persönliche und sachliche Grundsteuerpflicht gemäß § 184 Abs. 1 AO durch den Grundsteuermessbescheid entschieden wird, kann ein behaupteter Anspruch auf Befreiung von der Grundsteuer nach der Rechtsprechung des BFH auch durch Anfechtung des Einheitswertbescheides geltend gemacht werden, sofern die Finanzbehörde nicht ausdrücklich die Entscheidung über grundsteuerrechtliche Fragen dem Steuermessbetragsverfahren vorbehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1985 II R 227/82, BFHE 144, 201, BStBl. II 1986, 128), was sie im Streitfall nicht hat.
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
    In seinem Urteil vom 15.1.2002, NJW 2002, 663 habe das BVerfG im Zusammenhang mit dem tierschutzrechtlichen Schächtungsverbot zudem festgestellt, dass die Gleichbehandlung des jüdischen und islamischen Glaubens ein verfassungsrechtliches Gebot des Art. 3 GG sei.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
    3 Abs. 1 GG verbietet nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG eine an sachwidrigen Kriterien ausgerichtete Differenzierung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 3. Juli 1973 1 BvR 368/65, 1 BvR 369/65, BVerfGE 35, 324).
  • FG Düsseldorf, 05.02.2008 - 11 V 4226/07

    Erlass eines Einheitswertbescheides auf Grund einer Jahresrohmiete für ein

    Der Einheitswertbescheid, Wert- und Artfortschreibung auf den 1.1.2001, vom 11.9.2007 wird in Höhe von 715 EUR (1.400 DM) bis einen Monat nach Bekanntgabe einer das Verfahren 11 K 4225/07 BG abschließenden Entscheidung von der Vollziehung ausgesetzt.

    Insoweit wird auf die dem Gericht und den Beteiligten bekannte Verfügung der Oberfinanzdirektionen vom 12.4.2007 sowie auf die unstreitigen Feststellungen in der Einspruchsentscheidung im Klageverfahren 11 K 4225/07 BG Bezug genommen.

    Dagegen richtet sich die beim Senat unter dem Aktenzeichen 11 K 4225/07 BG anhängige Klage.

    den Einheitswertbescheid, Art- und Wertfortschreibung auf den 1.1.2001, vom 11.9.2007 bis einen Monat nach Bekanntgabe einer das Verfahren 11 K 4225/07 BG abschließenden Entscheidung von der Vollziehung auszusetzen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07

    Unterschiedliche Hauptwohnungen von Ehepartnern vor dem Hintergrund der

    Der Senat hat mit Urteil vom 18. Juni 2009 - 14 A 1577/07 -, StGRat 2009, 34 = ZKF 2009, 185, entschieden, dass für die Frage, ob eine Steuer in Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 Abs. 2 KAG neu oder wieder eingeführt wird - und es deshalb der ministeriellen Genehmigung bedarf - oder ob es sich um eine bereits erhobene Steuer handelt, auf den Gegenstand der Besteuerung abzustellen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11

    Notwendigkeit der Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums

    Danach kann von einer im vorgenannten Sinn neuen Steuer nicht gesprochen werden, wenn lediglich ein bereits in einer anderen Gemeinde besteuerter Gegenstand neu umschrieben, erweitert oder modifiziert wird, selbst wenn sich dadurch der Kreis der Steuerpflichtigen erweitert, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. Juni 2009 14 A 1577/07 -, StGRat 2009, 34 = ZKF 2009, 185.
  • FG Düsseldorf, 05.02.2008 - 11 V 4224/07
    Insoweit wird auf die dem Gericht und den Beteiligten bekannte Verfügung der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster vom 12.4.2007 sowie auf die unstreitigen Feststellungen in der Einspruchsentscheidung im Parallelverfahren 11 K 4225/07 BG zum Einheitswertbescheid vom 11.9.2007, Art- und Wertfortschreibung auf den 1.1.2001, Bezug genommen.
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