Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11290
FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08 (https://dejure.org/2009,11290)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2009 - 11 K 4248/08 (https://dejure.org/2009,11290)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 11 K 4248/08 (https://dejure.org/2009,11290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4a
    Berücksichtigung von Verlusten bei Überentnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Verlusten bei Überentnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 737
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 29.03.2007 - IV R 72/02

    Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen, die durch eine Finanzierung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08
    Sie hat dies aus der systematischen Stellung des § 4 Abs. 4a EStG 1999 und dem Zweck dieser Vorschrift hergeleitet (vgl. das Urteil vom 29. März 2007 IV R 72/02, BStBl II 2008, 420).

    aa) Während sich der BFH zur Notwendigkeit einer Modifikation des Gewinnbegriffs für Verlustjahre bislang inhaltlich noch nicht geäußert, die Frage vielmehr - etwa in dem bereits zitierten Urteil vom 29. März 2007, a.a.O., dort unter II. 2. d) (2) der Gründe ausdrücklich - offen gelassen hat, geht die wohl vorherrschende Auffassung im Fachschrifttum dahin, dass auch Verluste unter den Gewinnbegriff des § 4 Abs. 4a EStG fallen und deshalb - wenn auch mit gewissen Einschränkungen - in die Ermittlung der Überentnahmen einzubeziehen sind.

  • BFH, 21.09.2005 - X R 47/03

    Ermittlung von nichtabziehbaren Schuldzinsen; Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08
    Mit dem BFH (vgl. das Urteil vom 21. September 2005, X R 37/03, BStBl II 2006, 504, dem sich im BMF-Schreiben vom 12. Juni 2006 - IV B 2 - S 2144 - 39/06, BStBl I 2006, 416 auch die Finanzverwaltung angeschlossen hat) und aus den in dem zitierten Urteil ausgeführten Gründen geht zwar auch der Senat davon aus, dass die in § 52 Abs. 11 Satz 1 EStG 1999 enthaltene Anwendungsregelung der Berücksichtigung von aus Jahren vor 1999 herrührenden Unterentnahmen jedenfalls in den Jahren 1999 und 2000 nicht entgegen steht.
  • BFH, 23.06.2004 - X R 37/03

    Veräußerungsgeschäfte bzw. verdeckte Einlagen bei teilentgeltlicher Übertragung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08
    Mit dem BFH (vgl. das Urteil vom 21. September 2005, X R 37/03, BStBl II 2006, 504, dem sich im BMF-Schreiben vom 12. Juni 2006 - IV B 2 - S 2144 - 39/06, BStBl I 2006, 416 auch die Finanzverwaltung angeschlossen hat) und aus den in dem zitierten Urteil ausgeführten Gründen geht zwar auch der Senat davon aus, dass die in § 52 Abs. 11 Satz 1 EStG 1999 enthaltene Anwendungsregelung der Berücksichtigung von aus Jahren vor 1999 herrührenden Unterentnahmen jedenfalls in den Jahren 1999 und 2000 nicht entgegen steht.
  • BFH, 19.07.1995 - X R 48/94

    Das sog. Zwei- oder Dreikontenmodell auf dem Prüfstand des Großen Senats des BFH!

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08
    Mit Seiler (in Kirchhof/Söhn, a.a.O., Rz Ea 202 u. Ea 203 zu § 4) ist der Senat der Auffassung, dass das Grundgesetz keinen allgemeinen "Grundsatz der Finanzierungsfreiheit" enthält, der so bezeichnete Grundsatz von der Rechtsprechung des BFH vielmehr aus der vorgefundenen einfachgesetzlichen Ausgestaltung des Steuerbilanzrechts (zunächst im Zusammenhang mit der Beurteilung kapitalersetzender Darlehen, vgl. das Urteil vom 05. Februar 1992 I R 127/90, BStBl II 1992, 532, später übertragen auf den Schuldzinsenabzug im Urteil vom 19. Juli 1995 X R 48/94, BStBl II 1995, 882) hergeleitet worden ist.
  • FG Düsseldorf, 19.12.2006 - 11 K 5373/04

    Hinzurechnung; Nicht abziehbare Schuldzinsen; Periodenübergreifende Betrachtung;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08
    Zur Klarstellung wird - allerdings ohne dass dies für den Streitfall erheblich ist - darauf hingewiesen, dass die Höhe der nichtabziehbaren Schuldzinsen nicht davon abhängt, ob gerade im jeweiligen Wirtschaftsjahr, für das die Abziehbarkeit von Schuldzinsen in Frage steht, eine Überentnahme getätigt worden ist (ebenso das FG Düsseldorf im Urteil vom 19. Dezember 2006 11 K 5373/04 E, EFG 2007, 572, sowie Seiler in Kirchhof/Söhn, Kommentar zum EStG, Stand Juli 2006; Rz Ea 86 zu § 4; anderer Ansicht z.B. Schallmoser, Herrmann/Heuer/Raupach - HHR -, Kommentar zum EStG und KStG, Stand Januar 2007, Rz 1051 zu § 4 EStG).
  • BFH, 18.10.2006 - XI R 23/05

    Schuldzinsenabzug; Über- und Unterentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08
    bb) Auch hat der BFH aus der gesetzgeberischen Konzeption der Norm abgeleitet, dass der Schuldzinsenkürzung gemäß § 4 Abs. 4a EStG 1999 der nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn zugrunde zu legen ist (vgl. das Urteil vom 18. Oktober 2006 XI R 23/05, BFH/NV 2007, 418).
  • BFH, 05.02.1992 - I R 127/90

    Einkommensbegriff des § 47 Abs. 2 S. I KStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08
    Mit Seiler (in Kirchhof/Söhn, a.a.O., Rz Ea 202 u. Ea 203 zu § 4) ist der Senat der Auffassung, dass das Grundgesetz keinen allgemeinen "Grundsatz der Finanzierungsfreiheit" enthält, der so bezeichnete Grundsatz von der Rechtsprechung des BFH vielmehr aus der vorgefundenen einfachgesetzlichen Ausgestaltung des Steuerbilanzrechts (zunächst im Zusammenhang mit der Beurteilung kapitalersetzender Darlehen, vgl. das Urteil vom 05. Februar 1992 I R 127/90, BStBl II 1992, 532, später übertragen auf den Schuldzinsenabzug im Urteil vom 19. Juli 1995 X R 48/94, BStBl II 1995, 882) hergeleitet worden ist.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08
    Eine Durchbrechung des so verstandenen Grundsatzes der Finanzierungsfreiheit ist jedenfalls so lange auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, als sie sich noch mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip (dessen verfassungsrechtliche Absicherung auch nach der jüngsten Entscheidung des BVerfG zur Pendlerpauschale vom 09. Dezember 2008, vgl. etwa DStR 2008, 2460, dort Tz. 63, noch nicht abschließend geklärt ist) in seiner Ausprägung als objektives Nettoprinzip vereinbaren lässt.
  • BFH, 07.03.2006 - X R 44/04

    Maßgeblicher Gewinn für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08
    Das hat der BFH in seiner Entscheidung vom 07. März 2006 X R 44/04 (BStBl II 2006, 588, dort unter II. 4. der Gründe) unter Hinweis darauf bejaht, dass § 4 Abs. 4a EStG an Überentnahmen und damit an private Ursachen anknüpft.
  • BFH, 18.10.2006 - XI R 41/02

    Schuldzinsenabzug; Über- und Unterentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08
    Der BFH hat dementsprechend in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 X R 41/02 (BFH/NV 2007, 416) der vom Kläger geforderten cash-flow-orientierten Betrachtung eine Absage erteilt.
  • BFH, 22.02.2012 - X R 12/09

    Berücksichtigung von Verlusten bei § 4 Abs. 4a EStG - Betriebsbezogene Berechnung

    Die Sprungklage blieb erfolglos (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 737).
  • FG Düsseldorf, 08.04.2010 - 11 K 3720/08

    Zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG; Abzugsfähigkeit;

    bb) Wenngleich das Gesetz im Hinblick auf die Berücksichtigung von Verlusten nicht eindeutig ist, geht die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 17. November 2005, BStBl I 2005, 1019, Tz. 11 bis 15) ebenso wie eine gewichtige Literaturmeinung (vgl. Heinicke, in: Schmidt, EStG, 28. Aufl. 2009, § 4 Rn. 526; Ley, KÖSDI 2006, 15277, 15279) davon aus, dass Verluste isoliert gesehen - d.h. ohne Entnahmen bzw. über die Entnahmen hinaus oder bei übersteigenden Einlagen - keine Überentnahmen begründen (vgl. dazu auch das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Januar 2009 11 K 4248/08, EFG 2009, 737, Rev. unter X R 12/09).
  • FG Düsseldorf, 02.08.2010 - 11 K 763/08

    Begrenzung des Schuldzinsenabzugs; Gewinnbegriff des § 4 Abs. 4 a EStG;

    Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren X R 12/09 (vorhergehend Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 27. Januar 2009 11 K 4248/08, EFG 2009, 737 mit Anmerkung Herlinghaus) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht