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   FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13 E   

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https://dejure.org/2016,2573
FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13 E (https://dejure.org/2016,2573)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2016 - 11 K 4274/13 E (https://dejure.org/2016,2573)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 11 K 4274/13 E (https://dejure.org/2016,2573)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Einordnung von Reparaturkosten einer Eigentumswohnung als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder als sofort abzugsfähiger Aufwand

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 Satz 1
    Geltendmachung von Aufwendungen zur Beseitigung der an einem erworbenen Gebäude nachträglich eingetretenen Schäden als sofort abzugsfähige Werbungskosten

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: Sofort abziehbare Werbungskosten bei Aufwendungen für nachträglich entstandene Schäden an einem erworbenen Gebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Einordnung von Reparaturkosten einer Eigentumswohnung als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder als sofort abzugsfähiger Aufwand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten - Nachträglich eingetretene Schäden nach Erwerb - Erfordernis der teleologischen Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten der Schadensbeseitigung sind sofort abzugsfähige Werbungskosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aufwendungen zur Beseitigung nachträglicher Schäden als Erhaltungsaufwendungen in der Einkommensteuer

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beseitigungsaufwand für nachträglich eingetretene Schäden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträglich eingetretene Schäden - und die anschaffungsnahen Herstellungskosten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Steuerrechtliche Einordnung von Reparaturkosten einer Eigentumswohnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden einer Eigentumswohnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen zur Beseitigung nachträglicher Schäden stellen Erhaltungsaufwendungen dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskostenabzug bei vom Mieter verursachten Beschädigungen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschädigte Mietwohnung - 20.000 Euro Werbungskosten sofort abziehbar?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reparaturkosten einer Eigentumswohnung sind Werbungskosten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Erhaltungsaufwand nach Erwerb eines Gebäudes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reparaturaufwand für nach Kauf eingetretene Schäden als Werbungskosten sofort abziehbar (IMR 2016, 1126)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 630
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 20/08

    Anschaffungsnahe Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei einheitlich zu

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13
    Auch diese seien jedoch nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25.9.2009 IX R 20/08, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2010, 125) nicht als Erhaltungsaufwand abziehbar, wenn sie im Rahmen einheitlich zu würdigender Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen anfielen.

    Gegen eine abschließende Regelung spricht auch, dass unklar ist, was unter Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, zu verstehen ist, insbesondere, ob Schönheitsreparaturen, die üblicherweise nicht jährlich anfallen, hierunter fallen (BFH Urteil vom 25.9.2009 IX R 20/08, BStBl. II 2010, 120 mit weiteren Nachweisen zu diesem Streitstand).

    Es liegt auch kein Fall einer einheitlichen Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahme vor, in denen der BFH alle entstandenen Aufwendungen zur Vereinfachung einheitlich als solche des § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG erfasst (BFH Urteil vom 25.9.2009 IX R 20/08, BStBl. II 2010, 120).

  • BFH, 27.05.2009 - I R 86/07

    "Spielerleihe" nicht steuerpflichtig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13
    Gegen eine abschließende Regelung spricht auch, dass unklar ist, was unter Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, zu verstehen ist, insbesondere, ob Schönheitsreparaturen, die üblicherweise nicht jährlich anfallen, hierunter fallen (BFH Urteil vom 25.9.2009 IX R 20/08, BStBl. II 2010, 120 mit weiteren Nachweisen zu diesem Streitstand).

    Es liegt auch kein Fall einer einheitlichen Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahme vor, in denen der BFH alle entstandenen Aufwendungen zur Vereinfachung einheitlich als solche des § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG erfasst (BFH Urteil vom 25.9.2009 IX R 20/08, BStBl. II 2010, 120).

  • FG Münster, 20.01.2010 - 10 K 526/08

    Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisie-rungsmaßnahmen als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13
    So vertreten Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der Literatur, dass Aufwendungen zur Beseitigung verdeckter Mängel nach der Gesetzesfassung zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen können (FG Münster Urteil vom 20.1.2010 10 K 526/08 E, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -DStRE- 2011, 243 (rkr.); Mutscher in Frotscher EStG § 6 EStG Rn. 312n; Prinz in Bordewin/Brandt EStG § 6 EStG Rn. 1/471; Meurer in Lademann EStG § 6 EStG Rn. 341/1; Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust EStG § 6 EStG Rn. 311; Ehmcke in Blümich EStG § 6 EStG Rn. 432; anderer Ansicht Werndl in Kirchhof/Söhn EStG § 6 EStG Rn. Ba 91; Korn/Strahl in Korn EStG § 6 EStG Rn. 183.6).

    Zur Begründung dieser Auffassung hat das Finanzgericht Münster darauf hingewiesen, dass es kein gesetzgeberisches Versehen darstelle, dass H 157 Abs. 4 S. 6 EStH 2002 nicht ins Gesetz übernommen wurde, während der Gesetzgeber andere Sätze der Verwaltungsvorschrift aufgegriffen hat (FG Münster Urteil vom 20.1.2010 10 K 526/08 E, DStRE 2011, 243 (rkr.)).

  • BFH, 11.07.2000 - IX R 48/96

    Schönheitsreparaturen nach Beendigung der Vermietung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13
    Eine Absetzung für außerordentliche technische Abnutzung kommt auch im Rahmen einer Vermietung und Verpachtung in Betracht, wenn die Mietsache in ihrer Substanz geschädigt ist (BFH Urteil vom 11.7.2000 IX R 48/96, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2001, 784).
  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13
    Zur Begründung der früheren Rechtsprechung wurde angeführt, dass Reparaturkosten im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb wirtschaftlich betrachtet Anschaffungskosten gleichstehen, wenn sich die Reparaturkosten mindernd auf den Kaufpreis ausgewirkt haben (BFH Beschluss vom 22.8.1966 GrS 2/66, BStBl. III 1966, 672).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13
    Die Verwaltungsrichtlinie beruhte ihrerseits auf Rechtsprechungsgrundsätzen, die der BFH durch Urteile vom 12.9.2001 aufgegeben hatte (IX R 39/97, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 198, 74 und IX R 52/00, BFHE 198, 85).
  • BFH, 27.08.1993 - VI R 7/92

    Nur tatsächliche Reparaturkosten abziehbar, nicht (wahlweise) die unfallbedingte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13
    Eine gleichzeitige Geltendmachung von Reparaturkosten und außergewöhnlicher Absetzung für Abnutzung ist nur möglich, wenn die Reparatur den Schaden nur teilweise behebt und eine auf technischen Mängeln beruhende erhebliche Wertminderung fortbesteht (Finanzgericht München Urteil vom 16.6.1998 16 K 3050/95 (rkr.), Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 1141; BFH Urteil vom 27.8.1993 VI R 7/92, BStBl. II 1994, 235).
  • FG München, 16.06.1998 - 16 K 3050/95

    Möglichkeit zur Geltendmachung einer AfaA (Absetzung für außergewöhnliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13
    Eine gleichzeitige Geltendmachung von Reparaturkosten und außergewöhnlicher Absetzung für Abnutzung ist nur möglich, wenn die Reparatur den Schaden nur teilweise behebt und eine auf technischen Mängeln beruhende erhebliche Wertminderung fortbesteht (Finanzgericht München Urteil vom 16.6.1998 16 K 3050/95 (rkr.), Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 1141; BFH Urteil vom 27.8.1993 VI R 7/92, BStBl. II 1994, 235).
  • BFH, 09.05.2017 - IX R 6/16

    Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2016  11 K 4274/13 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 630 veröffentlichten Urteil statt.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG vom 21. Januar 2016  11 K 4274/13 E aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15

    Einkommensteuerliches Vorliegen eines sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwands

    Ob eine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zumindest dann in Betracht kommt, wenn der Kausalverlauf, der zu dem Schaden geführt hat, ausschließlich die Zeit nach dem Erwerb betrifft (bejaht durch FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - 11 K 4274/13 E, EFG 2016, 630; Revision anhängig unter IX B 6/16), bedarf keiner Entscheidung.
  • FG Köln, 25.10.2016 - 3 K 887/16

    Feststellungsbegehren betreffend die Rechtswidrigkeit der Ablehnung des

    a) Eine teleologische Reduktion setzt voraus, dass der Gesetzgeber über den Gesetzeswortlaut planwidrig Sachverhalte erfasst hat, die er nach der Entstehungsgeschichte, Systematik und dem Sinn und Zweck der Norm nicht erfassen wollte (FG Düsseldorf 21.01.2016 - 11 K 4274/13 E, EFG 2016, 630).
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