Rechtsprechung
VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einbürgerungszusicherung für mehrfach geduldeten und eine Niederlassungserlaubnis besitzenden syrischen Staatsangehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
- VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
Einbürgerungsanspruch eines IT-Fachmanns aus Äthiopien.
Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07
Am 07.08.2007 hat der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart erheben lassen, die unter Ausführung des bisherigen Vorbringens, Bemerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.05.2005 - 13 S 536/04 -sowie unter Bezugnahme auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 13.12.2005 - 11 K 3725/04 - begründet wurde.Darüber hinaus hat die erkennende Kammer bereits in dem Urteil vom 13.12.2005 - 11 K 3725/04 ( ) - ausgeführt:.
Wie das Gericht bereits mit Urteil vom 13.12.2005 (aaO.) entschieden hat, ergibt sich dies aus der Selbstbindung der Verwaltung bei der Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes aufgrund der StAR-VwV (vgl. die Vorbemerkung zur Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Staatsangehörigkeitsrecht - BW-StAR-VwV - vom 05.01.2001) bzw. der insoweit identischen entsprechenden Abschnitte in den vorl. VAH des Bundesinnenministeriums (…vgl. Marx, aaO., Anm. 128 am Ende; Heilbronner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. A., Anm. 51 zu § 8 StAG mit weiteren Nachweisen).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2005 - 13 S 536/04
Bedeutung der im gerichtlichen Verfahren schriftlich gestellten Anträge; …
Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07
Am 07.08.2007 hat der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart erheben lassen, die unter Ausführung des bisherigen Vorbringens, Bemerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.05.2005 - 13 S 536/04 -sowie unter Bezugnahme auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 13.12.2005 - 11 K 3725/04 - begründet wurde.Nach dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 11.05.2005, - 13 S 536/04 -) müsse sich überdies die Rechtmäßig des Aufenthalts auf den gesamten 8-Jahreszeitraum erstrecken.
- BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 8.06
Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland …
Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07
Duldungszeiten dürften danach - entsprechend der Entscheidung des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - auch im Rahmen einer Ermesseneinbürgerung nicht angerechnet werden.Das Urteil des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - ( ), auf welches sie verweisen, ist nämlich für § 8 StAG überhaupt nicht einschlägig.
- BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; …
Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07
Es genügt vielmehr, "wenn eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist; nicht erforderlich ist, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 B 31.03 -, BVerwGE 122, 199 = InfAuslR 2005, 215 = NVwZ 2005, 707) . - BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03
Gesetzliche Fristen zur Erhebung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07
Es genügt vielmehr, "wenn eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist; nicht erforderlich ist, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 B 31.03 -, BVerwGE 122, 199 = InfAuslR 2005, 215 = NVwZ 2005, 707) .
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
Ermessenseinbürgerung; rechtmäßiger Aufenthalt; Duldungszeiträume
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. November 2007 - 11 K 4416/07 - geändert, soweit das Verwaltungsgericht über die Aufhebung der angefochtenen Bescheide und eine Bescheidungspflicht der Beklagten hinaus diese verpflichtet hat, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen; insoweit wird die Klage abgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5.11.2007 - 11 K 4416/07 - abzuändern, soweit in diesem Urteil über die Aufhebung der angefochtenen Bescheide und den Ausspruch einer Bescheidungspflicht hinaus die Verpflichtung ausgesprochen worden ist, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen, und insoweit die Klage abzuweisen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - 19 E 655/09
Ausübung eines Einbürgerungsermessens
Urteil vom 5.11.2007 11 K 4416/07 , juris, Rdn. 36; insoweit korrigiert durch Bad.Württ. VGH, Urteil vom 16.10.2008 13 S 313/08 , juris, Rdn. 23, schränkt demgegenüber den Ermessensspielraum der Behörden zu stark ein.
Rechtsprechung
VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
StAG § 8
D (A), Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Aufenthaltsdauer, gewöhnlicher Aufenthalt, Duldung, Niederlassungserlaubnis, Erlasslage, Ermessensreduzierung auf Null
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08
- VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
Einbürgerungsanspruch eines IT-Fachmanns aus Äthiopien.
Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07
Am 07.08.2007 hat der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart erheben lassen, die unter Ausführung des bisherigen Vorbringens, Bemerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg vom 11.05.2005 - 13 S 536/04 -sowie unter Bezugnahme auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 13.12.2005 - 11 K 3725/04 - begründet wurde.Darüber hinaus hat die erkennende Kammer bereits in dem Urteil vom 13.12.2005 - 11 K 3725/04 ( ) - ausgeführt:.
Wie das Gericht bereits mit Urteil vom 13.12.2005 (aaO.) entschieden hat, ergibt sich dies aus der Selbstbindung der Verwaltung bei der Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes aufgrund der StAR-VwV (vgl. die Vorbemerkung zur Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Staatsangehörigkeitsrecht - BW-StAR-VwV - vom 05.01.2001) bzw. der insoweit identischen entsprechenden Abschnitte in den vorl. VAH des Bundesinnenministeriums (…vgl. Marx, aaO., Anm. 128 am Ende; Heilbrunner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. A., Anm. 51 zu § 8 StAG mit weiteren Nachweisen).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2005 - 13 S 536/04
Bedeutung der im gerichtlichen Verfahren schriftlich gestellten Anträge; …
Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07
Am 07.08.2007 hat der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart erheben lassen, die unter Ausführung des bisherigen Vorbringens, Bemerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg vom 11.05.2005 - 13 S 536/04 -sowie unter Bezugnahme auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 13.12.2005 - 11 K 3725/04 - begründet wurde.Nach dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 11.05.2005, - 13 S 536/04 -) müsse sich überdies die Rechtmäßig des Aufenthalts auf den gesamten 8-Jahreszeitraum erstrecken.
- BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 8.06
Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland …
Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07
Duldungszeiten dürften danach - entsprechend der Entscheidung des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - auch im Rahmen einer Ermesseneinbürgerung nicht angerechnet werden.Das Urteil des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - ( ), auf welches sie verweisen, ist nämlich für § 8 StAG überhaupt nicht einschlägig.
- BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; …
Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07
Es genügt vielmehr, "wenn eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist; nicht erforderlich ist, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 B 31.03 BVerwGE 122, 199 = InfAuslR 2005, 215 = NVwZ 2005, 707) . - BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03
Gesetzliche Fristen zur Erhebung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07
Es genügt vielmehr, "wenn eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist; nicht erforderlich ist, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 B 31.03 BVerwGE 122, 199 = InfAuslR 2005, 215 = NVwZ 2005, 707) .