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   FG Münster, 04.05.1994 - 11 K 495/90 E   

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FG Münster, 04.05.1994 - 11 K 495/90 E (https://dejure.org/1994,36447)
FG Münster, Entscheidung vom 04.05.1994 - 11 K 495/90 E (https://dejure.org/1994,36447)
FG Münster, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 11 K 495/90 E (https://dejure.org/1994,36447)
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15

    Einkommensteuerliche Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im Rahmen eines

    Das Finanzgericht (FG) Münster habe im Urteil vom 4. Mai 1994 (11 K 495/90 E, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1994, 1088) entschieden, dass im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs durch den neuen Grundstückseigentümer die bisher noch nicht in Ansatz gebrachten und verteilten Erhaltungsaufwendungen durch den Rechtsnachfolger (hier die Klägerin) im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden könnten.

    Für die von den Klägern angestrebte Fortführung des nach § 82b EStDV zeitlichgestreckten Werbungskostenabzugs der M, fehlt es - jedenfalls für den Fall der hiervorliegenden Einzelrechtsnachfolge - an einer rechtlichen Grundlage (ebenso Drüen in Kirchhof/Mellinghoff/Söhn, § 21 EStG, Rn. 383; (wohl auch) FG Hamburg vom 19. Mai 1999 II 356/98 (rkr./Juris); a.A. FG Münster, Urteil vom 4. Mai 1994 11 K 495/90 E, EFG 1994, 1088; R 21.1 Abs. 6 Sätze 2 und 3 der Einkommensteuerrichtlinien (EStR), von Reden in Littmann/Bitz/Pust, § 21 EStG, Rn. 321, Kister in Herrmann/Heuer/Raupach,§ 11 EStG Anhang, Anm. 20; Blümich/Schallmoser, § 21 EStG, Rn 347; Schmidt/Kulosa, EStG, § 21 Rn. 126; Lindberg in Frotscher, § 21 EStG, Rn 190; bejahendfür Fälle der Gesamtrechtsnachfolge: FG München, Urteil vom 22. April 2008 13 K 1870/05, Juris; abhängig von der Zustimmung des Rechtsvorgängers: Meyer, BB 1982, 854, 858).

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17

    Übergang nicht verbrauchter verteilter Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV

    31 Der 11. Senat des FG Münster (Urteil vom 04.05.1994 11 K 495/90 E, Entscheidungen der FG - EFG - 1994, 1088) ist der Auffassung, nach Übertragung eines Grundstücks im Rahmen vorweggenommener Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt könne vom Nießbrauchsberechtigten getragener, nach § 82b EStDV verteilter Erhaltungsaufwand bei dem unentgeltlich erwerbenden Grundstückseigentümer nach Ablösung der Nießbrauchsrechte im Rahmen des gegebenen Verteilungszeitraums als Werbungskosten berücksichtigt werden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17

    Die Übertragbarkeit von verbleibenden Aufwendungen nach § 82b EStDV in

    Der 11. Senat des FG Münster (Urteil vom 04.05.1994 11 K 495/90 E, Entscheidungen der FG - EFG - 1994, 1088) ist der Auffassung, nach Übertragung eines Grundstücks im Rahmen vorweggenommener Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt könne vom Nießbrauchsberechtigten getragener, nach § 82b EStDV verteilter Erhaltungsaufwand bei dem unentgeltlich erwerbenden Grundstückseigentümer nach Ablösung der Nießbrauchsrechte im Rahmen des gegebenen Verteilungszeitraums als Werbungskosten berücksichtigt werden.
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