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   FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04   

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FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04 (https://dejure.org/2005,3748)
FG Köln, Entscheidung vom 06.07.2005 - 11 K 5302/04 (https://dejure.org/2005,3748)
FG Köln, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 11 K 5302/04 (https://dejure.org/2005,3748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Überprüfung der Einkommensgrenzen bei Folgeobjekt und zum Umfang der Änderungsbefugnis

  • rechtsportal.de

    Erneute Überprüfung der Einkommensgrenzen bei Folgeobjekt und zum Umfang der Änderungsbefugnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage: - Erneute Überprüfung der Einkommensgrenzen bei Folgeobjekt und zum Umfang der Änderungsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grenze der von der Einkommensentwicklung unabhängigen Kontinuität der Förderung bei Aufgabe des Erstobjekts durch den Anspruchsberechtigten und Inanspruchnahme der Förderung für ein Folgeobjekt; Beginn einer neuen, abgekürzten Förderung bei Förderung eines Folgeobjekts; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1522
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • FG Hamburg, 04.06.2004 - VII 96/04

    Eigenheimzulagengesetz: Überschreitung der Einkommensgrenze

    Auszug aus FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04
    Der Beklagte könne sich letztlich auch nicht auf den Beschluss des FG Hamburg vom 04.06.2004 (VII 96/04, EFG 2004, 1501) berufen.

    Der Senat teilt insoweit die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wonach es sich bei § 11 Abs. 4 EigZulG um eine eigenständige, erweiterte Korrekturnorm handelt, die dem Umstand Rechnung trägt, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte in Zulagenverfahren eigenständig zu ermitteln ist und die Eigenheimzulage im Interesse des Anspruchsberechtigten bereits festgesetzt werden darf, auch wenn die genaue Höhe der Einkünfte noch nicht feststeht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416, m.w.N.; BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 190, Tz. 97; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2004 14 K 4508/02 EZ, n.v.; FG Hamburg, Beschluss vom 4.6.2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501; FG Saarland, Beschluss vom 26.7.2001 V 178/01, n.v.; Siegers, EFG 2004, 1502; Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 81).

    Der Behörde ist auch kein die Aufhebung ausschließender Ermittlungsfehler anzulasten, wenn sie es unterlässt, aktuelle Informationen über die Höhe der Einkünfte einzuholen (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 11.11.2004 14 K 4508/02 EZ, n.v.; FG Hamburg, Beschluss vom 4.6.2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501; FG Saarland, Beschluss vom 26.7.2001 V 178/01).

    Für einen solchen Fall hat das Finanzgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 11.11.2004 (14 K 4508/02 EZ, n.v.) eine Änderungsbefugnis gem. § 11 Abs. 4 EigZulG abgelehnt und das Finanzgericht Hamburg eine Einschränkung der Änderungsbefugnis zumindest in Betracht gezogen (FG Hamburg, Beschluss vom 4.6.2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501).

  • BFH, 04.11.2004 - III R 73/03

    Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung

    Auszug aus FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04
    Als Erstjahr im Sinne des § 5 Satz 1 EigZulG kommt damit frühestens das Jahr 2002 in Betracht (vgl. hierzu im einzelnen BFH-Urteile vom 20.3.2003 III R 55/00, BStBl II 2004, 206; und vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416).

    Der Senat teilt insoweit die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wonach es sich bei § 11 Abs. 4 EigZulG um eine eigenständige, erweiterte Korrekturnorm handelt, die dem Umstand Rechnung trägt, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte in Zulagenverfahren eigenständig zu ermitteln ist und die Eigenheimzulage im Interesse des Anspruchsberechtigten bereits festgesetzt werden darf, auch wenn die genaue Höhe der Einkünfte noch nicht feststeht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416, m.w.N.; BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 190, Tz. 97; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2004 14 K 4508/02 EZ, n.v.; FG Hamburg, Beschluss vom 4.6.2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501; FG Saarland, Beschluss vom 26.7.2001 V 178/01, n.v.; Siegers, EFG 2004, 1502; Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 81).

    Allein entscheidend ist das nachträgliche Erkennen des objektiv unrichtigen Gesamtbetrags der Einkünfte (vgl. BFH-Urteil vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416).

  • FG Düsseldorf, 11.11.2004 - 14 K 4058/02

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung der Eigenheimzulage - Eigenheimzulage;

    Auszug aus FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04
    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall maßgeblich von dem Fall, den das Finanzgericht Düsseldorf in der o.g. Entscheidung vom 11.11.2004 (14 K 4058/02 EZ, n.v.) zu beurteilen hatte.

    Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.11.2004 (14 K 4058/02 EZ, n.v.) auf Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamtes vom BFH die Revision zugelassen wurde (Az.: IX R 17/05).

  • BFH, 28.07.2003 - V B 72/02

    Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils

    Auszug aus FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04
    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30.9.1997 XI R 80/94, BStBl II 1998, 771; sowie BFH-Beschlüsse vom 28.8.2002 V B 72/02, BFH/NV 2003, 4, und vom 26.11.2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04
    Nach Auffassung des Senats, der insoweit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt, kommt es zu einer Verdrängung des gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben nur in besonders gelagerten Fällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinen Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5.9.2000 IX R 33/97, BStBl II 2000, 676, m.w.N.).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 80/94

    Notwendige Beiladung aller nicht klagender Gesellschafter einer Sozietät im

    Auszug aus FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04
    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30.9.1997 XI R 80/94, BStBl II 1998, 771; sowie BFH-Beschlüsse vom 28.8.2002 V B 72/02, BFH/NV 2003, 4, und vom 26.11.2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04
    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30.9.1997 XI R 80/94, BStBl II 1998, 771; sowie BFH-Beschlüsse vom 28.8.2002 V B 72/02, BFH/NV 2003, 4, und vom 26.11.2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551).
  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/02

    Vorbehalt der Nachprüfung; Änderung einer Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04
    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30.9.1997 XI R 80/94, BStBl II 1998, 771; sowie BFH-Beschlüsse vom 28.8.2002 V B 72/02, BFH/NV 2003, 4, und vom 26.11.2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551).
  • BFH, 26.11.2001 - V B 88/00

    Anforderungen für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung; Vertrauenstatbestand -

    Auszug aus FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04
    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30.9.1997 XI R 80/94, BStBl II 1998, 771; sowie BFH-Beschlüsse vom 28.8.2002 V B 72/02, BFH/NV 2003, 4, und vom 26.11.2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05

    Eigenheimzulage; Einkunftsgrenze

    Auszug aus FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04
    Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.11.2004 (14 K 4058/02 EZ, n.v.) auf Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamtes vom BFH die Revision zugelassen wurde (Az.: IX R 17/05).
  • FG Saarland, 26.07.2001 - 1 V 178/01

    Eigenheimzulage; Überschreiten der Einkunftsgrenze und Änderung des

  • BFH, 20.03.2003 - III R 55/00

    Eigenheimzulage: Erstjahr bei der Ermittlung der Einkunftsgrenze

  • FG Brandenburg, 11.08.2004 - 1 K 1160/02

    Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen im finanzbehördlichen Verfahren; Ausgang

  • FG Düsseldorf, 03.06.2004 - 12 K 210/02

    Lohnsteuer; Abfallwirtschafts-GmbH im kommunalen Anteilsbesitz; Gewährung von

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • BFH, 29.10.2003 - X B 125/03

    Grundförderung; Folgeobjekt

  • BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05

    EigZulG § 5, § 7, § 11 Abs. 4, § 11 Abs. 5

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1522 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • FG Köln, 08.05.2007 - 1 K 4435/04

    Nachträgliche Aufhebung der Festsetzung der Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt;

    Diese Auffassung werde auch durch die Entscheidungen des FG Köln (Urteil vom 6.7.2005 11 K 5302/04, EFG 2005, 1522) und des FG Nürnberg (Urteil vom 31.5.2006 III 88/2004, DStRE 2007, 301) bestätigt.

    Dazu gehört auch die Berechnung der Einkunftsgrenze nach § 5 EigZulG (Hinweis auf Urteile des FG Köln vom 6.7.2005 11 K 5302/04 EFG 2005, 1522 und des FG Nürnberg vom 31.5.2006 III 88/2004 DStRE 2007, 301).

  • FG Nürnberg, 31.05.2006 - III 88/04

    Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt

    Dementsprechend ist auch die Einkunftsgrenze des § 5 EigZulG erneut zu überprüfen (entsprechend BMF-Schreiben vom 10.2.1998, BStBl 1, 190 und die einhellige Meinung in der Literatur, z.B. Wacker, Eigenheimzulagengesetz , 3. Auflage § 7 Rz. 51; Stephan, Die Wohnungseigentumsförderung, S. 641; ebenso FG Köln Urt. V. 6.7.2005, 11 K 5302/04, EFG 2005 S. 1522 ).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von denjenigen der Urteile des FG Münster v. 25.1.2006, 10 K 1947/04 Ez (EFG 2006, 707), des FG Köln v. 06.07.2005, 11 K 5302/04 (EFG 2005, 1522 ) und des FG Düsseldorf v. 11.11.2004, 14 K 4058/02 Ez (EFG 2005, 1256 ), wo sich das Überschreiten der Einkunftsgrenze aus schon vor der Festsetzung der Eigenheimzulage existierenden Vorauszahlungsbescheiden zur Einkommensteuer bzw. Angaben des Antragstellers im Antrag auf Eigenheimzulage ergab.

  • FG Niedersachsen, 22.06.2006 - 14 K 30/03

    Rückforderung; Eigenheimzulage; Einkünftegrenze; Grenzbetrag; Veraltetes

    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung nimmt einen materiellen Fehler jedoch nur für den Fall an, dass der Behörde bereits bei Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der Eigenheimzulage sämtliche für die Ermittlung der Gesamtbeträge der Einkünfte relevanten Umstände bekannt waren und sie sich gleichwohl mit einer fehlerhaften Wahrscheinlichkeitsprüfung begnügte (vgl. FG Münster, Urteil vom 25. Januar 2006 10 K 1947/04 EZ, EFG 2006, 707; FG Köln Urteil vom 6. Juli 2005 11 K 5302/04, EFG 2005, 1522; FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501 mit Anmerkung von Siegers).
  • FG Düsseldorf, 24.10.2005 - 11 K 3423/04

    Eigenheimzulage; Einkünftegrenze; Korrekturbefugnis; Nachträgliches

    Der Behörde ist, anders als bei § 173 AO, kein die Aufhebung ausschließender Ermittlungsfehler anzulasten, wenn sie es unterlässt, aktuelle Informationen über die Höhe der Einkünfte einzuholen (vgl. FG Köln, Urteil vom 6. Juli 2005 11 K 5302/04, EFG 2005, 1522).
  • FG Münster, 25.01.2005 - 10 K 1947/04

    Rückwirkende Aufhebung der Eigenheimzulage

    Soweit nämlich die Finanzbehörde noch davon ausgehen darf, dass die Festsetzung im Hinblick auf die erst zu einem späteren Zeitpunkt verwirklichten oder bekannt werdenden Einkünfte noch geändert werden kann, kann von ihr nicht verlangt werden, dass sie zu diesem Termin bereits eine äußerst sorgfältige Rechtsprüfung vornimmt (FG Köln vom 06.07.2005 11 K 5302/04, EFG 2005, 1522).
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