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   FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6822/02   

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https://dejure.org/2006,11861
FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6822/02 (https://dejure.org/2006,11861)
FG Münster, Entscheidung vom 25.04.2006 - 11 K 6822/02 (https://dejure.org/2006,11861)
FG Münster, Entscheidung vom 25. April 2006 - 11 K 6822/02 (https://dejure.org/2006,11861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "künstlerischen Darbietung" in § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern: - Begriff der "künstlerischen Darbietung" in § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frage der Haftung für Steuerabzugsbeträge; Einkommensteuerpflichtigkeit ausländischer natürlicher Personen; Entstehung einer Steuerpflicht; Anforderungen an eine "künsterlische Darbietung"; Einordnung von tänzerischen Auftritten zur bloßen Unterhaltung eines Publikums in ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Thüringen, 18.10.2000 - I 1043/00

    Prüfung des Vorliegens einer künstlerischen, sportlichen, artistischen oder

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6822/02
    Zur Begründung verweist er auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung sowie auf die Rechtsausführungen des FG Thüringen im Urteil vom 18.10.2000 - I 1043/00, EFG 2001, 74.

    So vertritt z.B. das Thüringer Finanzgericht in seinem Urteil vom 18.10.2000 - I 1043/00 (EFG 2001, 74) die Auffassung, dass dieser Begriff weit auszulegen sei und nicht nur hochrangige Leistungen im Grenz- bzw. Mischbereich von Kunst, Sport und Artistik erfasse, sondern auch Aktivitäten auf niedrigerem Niveau.

  • FG München, 09.04.1998 - 1 V 618/98
    Auszug aus FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6822/02
    Das gelte in besonderem Maße dann, wenn das Gesetz, wie im Streitfall, an die zutreffende Auslegung Haftungsfolgen dritter Personen knüpfe, bei denen bereits die Höhe der auszahlbaren Vergütungen von einer zutreffenden Gesetzesauslegung abhängig sei (FG München, Beschluss vom 09.04.1998 - 1 V 618/98).

    Verneint wurde die "Ähnlichkeit" in der bisherigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung u.a. für ausländische Fotomodelle (FG Nürnberg, Urteil vom 28.01.1998 - III 128/95, EFG 1998, 951) und Talk-Show-Gäste (FG München, Beschluss vom 09.04.1998 - IV 618/98, EFG 1998, 1013).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6822/02
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht das Wesentliche der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (z.B. Beschluss vom 17.07.1984 - 1 BvR 816/82, BVerfGE 67, 213, NJW 1985, 261).
  • FG Münster, 25.02.2005 - 9 K 861/02

    Keine Kürzung beim Gewerbeertrag um nichtabziehbare Betriebsausgaben aus

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6822/02
    Etwaige Fehler in der Bezeichnung können nachträglich richtig gestellt werden (vgl. FG Münster, Urteil vom 25.02.2005 - 9 K 861/02 G,EFG 2005, 1211).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6822/02
    Das Wesen künstlerischer Betätigung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH in der freien schöpferischen Gestaltung, in der der Steuerpflichtige seine individuelle Anschauungsweise und Darstellungskraft zum Ausdruck bringt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht (z.B. BFH, Urteil vom 15. Oktober 1998, Az: IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 28.01.1998 - III 128/95
    Auszug aus FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 6822/02
    Verneint wurde die "Ähnlichkeit" in der bisherigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung u.a. für ausländische Fotomodelle (FG Nürnberg, Urteil vom 28.01.1998 - III 128/95, EFG 1998, 951) und Talk-Show-Gäste (FG München, Beschluss vom 09.04.1998 - IV 618/98, EFG 1998, 1013).
  • BFH, 17.10.2007 - I R 81/06

    Voraussetzungen einer "ähnlichen" Darbietung i.S.v. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe

    Den hiergegen erhobenen Klagen gab das Finanzgericht (FG) statt (FG Münster, Urteile vom 25. April 2006 11 K 6822/02 und 11 K 6823/02).
  • BFH, 17.10.2007 - I R 82/06

    Steuerpflichtigkeit von Vergütungen für Auftritte als Tänzerin auf

    Den hiergegen erhobenen Klagen gab das Finanzgericht (FG) statt (FG Münster, Urteile vom 25. April 2006 11 K 6822/02 und 11 K 6823/02).
  • FG Münster, 06.10.2011 - 9 K 1308/10

    Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Übertragungsbilanz

    Angesichts des per gesetzlicher Fiktion angenommenen Fortbestandes der formwechselnden Rechtsperson dürfte die BFH-Rechtsprechung insoweit überholt sein (vgl. auch Urteile des FG Münster vom 25.02.2005 9 K 861/02 G, EFG 2005, 1211, und vom 25.04.2006 11 K 6822/02, Juris).
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