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   FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08   

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FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08 (https://dejure.org/2009,8839)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.06.2009 - 11 K 72/08 (https://dejure.org/2009,8839)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 11 K 72/08 (https://dejure.org/2009,8839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arbeitslohn durch Übernahme der Beiträge für einen Golfclub - Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches: Umwegfahrten, Ortsteilangaben, Nachnamen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Übernommene Beiträge für einen Golfclub als Arbeitslohn eines Arbeitgebers für einen Geschäftsführer; Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs durch Angabe von Namen und Orten bei einwandfreier Zuordnung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 42d
    Vom Arbeitgeber für seinen Geschäftsführer übernommene Beiträge für einen Golfclub grundsätzlich Arbeitslohn; Lohnsteuer-Haftung; Beitrag; Golfclub

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vom Arbeitgeber für seinen Geschäftsführer übernommene Beiträge für einen Golfclub grundsätzlich Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitslohn: Vom Arbeitgeber übernommene Golf-Club-Mitgliedsbeiträge

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslohn durch Übernahme von Golfclub-Beiträgen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mitgliedschaft im Golfclub im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Beitrag für Golfclub ist keine Betriebsausgabe

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Mitgliedschaft im Sportverein als Arbeitslohn

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Golfclubmitgliedschaft nicht im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1968
  • EFG 2010, 1185
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, der sich der erkennende Senat anschließt, werden Vorteile "für" eine solche Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sind (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39 und vom 20. Mai 1983 VI R 39/81, BStBl II 1983, 712).

    Arbeitslohn liegt hingegen nicht vor, wenn die Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt wird (BFH-Urteile in BStBl II 1983, 39, und in BStBl II 1983, 712).

    Anders könnte die Rechtslage allenfalls dann sein, wenn eine aufgedrängte Bereicherung vorliegen würde (vgl. zu Fällen der sog. aufgedrängten Bereicherung BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39, und vom 9. März 1990 VI R 48/87, BStBl II 1990, 711), die Klägerin ihrem Bediensteten also den Eintritt in den Verein derart aufgedrängt hätte, dass er sich dem nicht hätten entziehen können, ohne Nachteile in Kauf zu nehmen.

  • BFH, 15.05.1992 - VI R 106/88

    Ersatz von Vereinsbeträge ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08
    Dementsprechend können grundsätzlich auch Gewerbetreibende wie die Klägerin Mitgliedsbeiträge in privaten Vereinen selbst dann nicht als Betriebsausgaben absetzen, wenn die Mitgliedschaft ihren betrieblichen Interessen dienlich ist (BFH-Urteil vom 15. Mai 1992 VI R 106/88, BStBl. II 1993, 840; Schmidt/Heinicke, EStG, § 4 Anm.99, Stichwort: Beiträge).

    Daran ändert der Umstand nichts, dass der Geschäftsführer aufgrund einer Weisung der Klägerin dem Verein beigetreten ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 1992 VI R 106/88, BStBl II 1993, 840).

  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08
    Welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind ist jedoch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2006 VI B 32/06, BFH/NV 2007, 439; in BFH/NV 2007, 1314; vom 14. März 2007 VI B 88/06, BFH/NV 2007, 1318; vom 26. Juni 2007 VIII B 33/06, BFH/NV 2007, 2093, sowie die in den Beschlüssen in Bezug genommenen Urteile des BFH vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408, insbesondere zur Notwendigkeit einer zeitnahen Erfassung; vom 16. November 2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410, zum Führen des Fahrtenbuchs mit Hilfe eines Computerprogramms; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).

    Für eine Überprüfung der Angaben in einem Fahrtenbuch sind jedoch solche genauen Angaben erforderlich, wenn sich aus der Ortsangabe und dem Namen nicht zweifelsfrei feststellen lässt, um wen es sich handelt und zu welchem Zweck diese Person aufgesucht wurde (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 206 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).

  • BFH, 20.05.1983 - VI R 39/81

    § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG ist auch dann anwendbar, wenn der Antrag auf Befreiung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, der sich der erkennende Senat anschließt, werden Vorteile "für" eine solche Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sind (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39 und vom 20. Mai 1983 VI R 39/81, BStBl II 1983, 712).

    Arbeitslohn liegt hingegen nicht vor, wenn die Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt wird (BFH-Urteile in BStBl II 1983, 39, und in BStBl II 1983, 712).

  • BFH, 28.11.2006 - VI B 32/06

    NZB: Fahrtenbuch, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08
    Welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind ist jedoch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2006 VI B 32/06, BFH/NV 2007, 439; in BFH/NV 2007, 1314; vom 14. März 2007 VI B 88/06, BFH/NV 2007, 1318; vom 26. Juni 2007 VIII B 33/06, BFH/NV 2007, 2093, sowie die in den Beschlüssen in Bezug genommenen Urteile des BFH vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408, insbesondere zur Notwendigkeit einer zeitnahen Erfassung; vom 16. November 2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410, zum Führen des Fahrtenbuchs mit Hilfe eines Computerprogramms; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).
  • BFH, 10.06.1983 - VI R 176/80

    Zuwendung eines geldwerten Vorteils - Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08
    Dies ist der Fall, wenn der Vorteil nur mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird (BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 176/80, BStBl II 1983, 642) und wenn die Einnahme als Ertrag der nichtselbstständigen Arbeit anzusehen ist, d.h. wenn sie sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BStBl II 1988, 726 und die dort erwähnte Rechtsprechung).
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08
    Anders könnte die Rechtslage allenfalls dann sein, wenn eine aufgedrängte Bereicherung vorliegen würde (vgl. zu Fällen der sog. aufgedrängten Bereicherung BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39, und vom 9. März 1990 VI R 48/87, BStBl II 1990, 711), die Klägerin ihrem Bediensteten also den Eintritt in den Verein derart aufgedrängt hätte, dass er sich dem nicht hätten entziehen können, ohne Nachteile in Kauf zu nehmen.
  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08
    Dies ist der Fall, wenn der Vorteil nur mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird (BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 176/80, BStBl II 1983, 642) und wenn die Einnahme als Ertrag der nichtselbstständigen Arbeit anzusehen ist, d.h. wenn sie sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BStBl II 1988, 726 und die dort erwähnte Rechtsprechung).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08
    Welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind ist jedoch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2006 VI B 32/06, BFH/NV 2007, 439; in BFH/NV 2007, 1314; vom 14. März 2007 VI B 88/06, BFH/NV 2007, 1318; vom 26. Juni 2007 VIII B 33/06, BFH/NV 2007, 2093, sowie die in den Beschlüssen in Bezug genommenen Urteile des BFH vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408, insbesondere zur Notwendigkeit einer zeitnahen Erfassung; vom 16. November 2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410, zum Führen des Fahrtenbuchs mit Hilfe eines Computerprogramms; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).
  • BFH, 26.06.2007 - VIII B 33/06

    Zeitnaher Fahrtkostennachweis durch Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.2009 - 11 K 72/08
    Welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind ist jedoch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2006 VI B 32/06, BFH/NV 2007, 439; in BFH/NV 2007, 1314; vom 14. März 2007 VI B 88/06, BFH/NV 2007, 1318; vom 26. Juni 2007 VIII B 33/06, BFH/NV 2007, 2093, sowie die in den Beschlüssen in Bezug genommenen Urteile des BFH vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408, insbesondere zur Notwendigkeit einer zeitnahen Erfassung; vom 16. November 2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410, zum Führen des Fahrtenbuchs mit Hilfe eines Computerprogramms; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).
  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

  • BFH, 21.02.1986 - VI R 21/84

    Überlassene Theaterkarte für Theaterbesuch anläßlich einer Betriebsveranstaltung

  • BFH, 14.03.2007 - VI B 88/06

    NZB: Fahrtenbuch

  • BFH, 17.04.2007 - VI B 145/06

    NZB: Fahrtenbuch

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1185 veröffentlichten Gründen ab.

    Sie beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Juni 2009  11 K 72/08 und den Haftungsbescheid vom 23. Mai 2003 i.d.F. des Einspruchsbescheids vom 29. Januar 2008 aufzuheben.

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