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   LG Neuruppin, 24.03.2017 - 11 KLs 13/16   

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https://dejure.org/2017,10138
LG Neuruppin, 24.03.2017 - 11 KLs 13/16 (https://dejure.org/2017,10138)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 24.03.2017 - 11 KLs 13/16 (https://dejure.org/2017,10138)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 24. März 2017 - 11 KLs 13/16 (https://dejure.org/2017,10138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Erstattung, Auslagen, Dolmetscherkosten, Wörterbuch

  • Burhoff online

    Auslagen, Dolmetscherkosten, Wörterbuch, Ersatz, Pflichtverteidiger

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Bekomme ich die Anschaffungskosten für ein Wörterbuch und Dolmetscherkosten erstattet?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.03.2017 - 11 KLs 13/16
    Auch wenn keine dahingehende gesetzliche Regelung besteht, die Kostenübernahme vor Inanspruchnahme eines Dolmetschers oder Übersetzers zu klären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.08.203 - 2 EIA 2032/01 - NJW 2004, 50 f., 51, III. 2. a., zitiert nach beck-online), vielmehr ein Beschuldigter, der der Gerichtssprache nicht mächtig ist, die Möglichkeit haben muss, in jeder Lage des Verfahrens seine Rechte effektiv wahrnehmen können, ohne zuvor eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. BVerfG, a. a. O., III. 2. b.), führt dies nicht zur Annahme, dass Auslagen, die Übersetzer- oder Dolmetscherdienste im Weitesten Sinne betreffen, grundsätzlich erstattungsfähig sind.
  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98

    Auslagen des Pflichtverteidigers eines ausländischen, der deutschen Sprache nicht

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.03.2017 - 11 KLs 13/16
    Der Anspruch des Angeklagten auf Übersetzung beschränkt sich aber allein auf die für seine für die Verteidigung erforderlichen Schriftstücke und Erklärungen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.1999 - 2 Ws 595/98 - Rn. 15, zitiert nach juris).
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