Rechtsprechung
   VG Köln, 13.09.2007 - 11 L 1308/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22534
VG Köln, 13.09.2007 - 11 L 1308/07 (https://dejure.org/2007,22534)
VG Köln, Entscheidung vom 13.09.2007 - 11 L 1308/07 (https://dejure.org/2007,22534)
VG Köln, Entscheidung vom 13. September 2007 - 11 L 1308/07 (https://dejure.org/2007,22534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für verbotenes Straßenrennen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines verbotenen Rennens mit Kraftfahrzeugen; Durchführung von Wettbewerben zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen; Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Rallye "Cannonball 8000" bleibt auf deutschen Straßen verboten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rallye "Cannonball 8000" - In Deutschland sind Autorennen auf öffentlichen Straßen verboten!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Ausnahmegenehmigung für die Autorallye "Cannonball 8000"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rallye "Cannonball 8000" bleibt auf deutschen Straßen verboten - Gefährdung Dritter muss verhindert werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.09.1997 - 3 C 4.97

    Öffentliche Straßen - Öffentliche Wege - Verbot von Autorennen - Motorsportlich

    Auszug aus VG Köln, 13.09.2007 - 11 L 1308/07
    Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 18.09.1997 - 3 C 4/97 - .
  • VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1107/10

    Rallye; Rennen

    Wegen des weiteren Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie der Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Köln (AZ: 11 L 1308/07) Bezug genommen.

    Da § 29 Abs. 2 StVO nur für erlaubnisfähige, nicht generell verbotene Veranstaltungen gilt, scheidet die Erteilung der nachgesuchten Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - 3 C 4/97 -, juris; VG Köln, Beschl. v. 13.09.2007 - 11 L 1308/07 -, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht