Rechtsprechung
VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines versammlungsrechtlichen Verbots einer angemeldeten Versammlung zur Ehrung von Wehrmachtssoldaten; Ausgestaltung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Versammlungsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2002 - 5 B 388/02
- BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
- VG Minden, 16.04.2003 - 11 K 671/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2004 - 5 A 2764/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 5 A 2764/03
- BVerwG, 04.05.2006 - 6 B 25.06
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 5 B 12/02
Verbot einer für den 5. Januar 2002 in Wewelsburg angemeldeten …
Auszug aus VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
vgl. OVG NRW, zuletzt Beschlüsse vom 4.1.2002 - 5 B 12/02 - und vom 1.2.2002 - 5 B 196/02 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2002 - 5 B 196/02
Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots wegen unmittelbarer Gefährdung der …
Auszug aus VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
vgl. OVG NRW, zuletzt Beschlüsse vom 4.1.2002 - 5 B 12/02 - und vom 1.2.2002 - 5 B 196/02 -. - BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
Auszug aus VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.1.2001 - 1 BvQ 8/01 -, NJW 2001, 1407 (1408) = DVBl. 2001, 721 (722).
- BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01
Erneut Demonstrationsverbot aufgehoben
Auszug aus VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.4.2001 - 1 BvQ 19/01 -, NJW 2001, 2075 = DVBl. 2001, 1056 = NWVBl. 2001, 254. - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.5.1985 - 1 BvR 223, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 (348 f.) ["Brokdorf-Beschluss"]. - VG Minden, 16.04.2003 - 11 K 474/02
Ausschluss von einer Versammlung aufgrund der Skandierung der Parole "Hier …
Auszug aus VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
Der insoweit gegen den Antragsteller erhobene Vorwurf, den dieser mittlerweile zum Gegenstand eines eigenständigen Klageverfahrens (11 K 474/02) gemacht hat, lässt sich durch die der Kammer bislang vorgelegten Unterlagen (Aussagen von Polizeibeamten, detaillierte Auswertung von Videoaufzeichnungen) schwerlich belegen, ganz abgesehen davon, dass der Antragsteller jenen Vorwurf massiv bestreitet und hierzu seinerseits etliche Unterlagen vorgelegt hat. - BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000
Auszug aus VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
Die Kammer sähe die Durchführung der vom Antragsteller unter seiner Leitung geplanten Versammlung jedoch als mit einer hinreichend wahrscheinlichen unmittelbaren Gefährdung ebenfalls grundrechtlich geschützter, zumindest gleichermaßen bedeutsamer anderer Rechtsgüter - insbesondere körperliche Unversehrtheit und Eigentum (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, 14 Abs. 1 GG) - zur Bedeutsamkeit dieser Rechtsgüter vgl. BVerfG, z.B. Beschluss vom 18.8.2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, 3053 (3055 a.E.).
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Die hiergegen vom Beschwerdeführer angestrengten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten blieben erfolglos (vgl. VG Minden, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 11 L 185/02 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. März 2002 - 5 B 388/02 -, juris). - BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2002 - 5 B 388/02 - und des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. Februar 2002 - 11 L 185/02 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Bielefeld vom 18. Februar 2002 - VL 12.5-231-W-02/01 - wieder herzustellen,. - VG Minden, 16.04.2003 - 11 K 671/02
Abhängigkeit einer Versammlung oder eines Aufzugs von bestimmten Auflagen
Nachdem der Beklagte die Versammlung mit für sofort vollziehbar erklärter Verfügung vom 18.2.2002 zunächst verboten hatte, bestätigt durch Beschlüsse der Kammer vom 27.2.2002 - 11 L 185/02 - und des OVG NRW vom 1.3.2002 - 5 B 388/02 -, das Bundesverfassungsgericht aber mit Beschluss vom 1.3.2002 - 1 BvQ 5/02 - (NVwZ 2002, 982) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die Verbotsverfügung unter Hinweis auf zu befolgende mögliche Auflagen der Versammlungsbehörde wiederhergestellt hatte, verfügte der Beklagte am 1.3.2002 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung 19 "beschränkende Auflagen" für die Versammlung, u.a. zum Verlauf (Nr. 1), zur vorherigen Durchsuchung der Versammlungsteilnehmer (Nr. 4), zum Verbot von Redebeiträgen des Herrn G. C1.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 11 L 185/02 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.
vom 22.2.2002, die der Kläger im Zuge des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens 11 L 185/02 eingereicht hatte, davon die Rede, dass diese beiden Personen während der vorangegangenen Versammlung am 2.2.2002 Steinwürfe oder sonstige Wurfgeschosse befürchtet hatten; bei einem Aufeinandertreffen zweier gegenläufiger Demonstrationszüge am 1.9.2001 in Leipzig war es nach einer ebenfalls vom Kläger im genannten Eilverfahren vorgelegten eidesstattlichen Versicherung des Herrn T. I1.