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   OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99   

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OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99 (https://dejure.org/1999,5724)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.10.1999 - 11 L 286/99 (https://dejure.org/1999,5724)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 11 L 286/99 (https://dejure.org/1999,5724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a; AuslG § 51 Abs. 3
    Türkei, Kurden, Jesiden, Gruppenverfolgung, Mittelbare Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, Zurechenbarkeit, Religiös motivierte Verfolgung, Moslems, Religion, Glaubwürdigkeit, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum, Asylausschluss, Straftäter, Jugendstrafe, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 437 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 15.01.1999 - 11 M 5499/98

    Abschiebungsandrohung gegenüber Asylberechtigten;; Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
    Dies zeigt, dass die Gefahr für die Allgemeinheit nach wie vor ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal ist, das aufgrund einer Prognose und insbesondere im Sinne einer ernsthaften Wiederholungsgefahr konkret festgestellt werden muss (so auch Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 7. Teil Rdnr. 575 f; Hailbronner, AuslR, Bd. I, Stand: August 1999, § 51 AuslG Rdnr. 37 ff; VG Stuttgart, Beschl. v. 11.8.1998 - 11 K 364/98 -, NVwZ-Beilage I 1999, 8; VG Hamburg, Beschl. v. 2.12.1998 - 7 VG 5019/98 -, InfAuslR 1999, 194; Beschl. d. Sen. v. 15.1.1999 - 11 M 5499/98 - in dem ausländerrechtlichen Verfahren des Vaters des Klägers).

    Schon diese atypische Ausnahmesituation des Aufeinandertreffens beider Familien im Haus des Vaters des Klägers dürfte gegen eine Wiederholungsgefahr sprechen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 15.1.1999 - 11 M 5499/98 -).

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
    Diese Bestimmung beschränkt zugleich den Asylanspruch nach Art. 16 a Abs. 1 GG und konkretisiert in verfassungsrechtlich zulässiger Weise verfassungsimmanente Schranken des Asylgrundrechts (BVerwG, Urt. v. 30.3.1999 - BVerwG 9 C 31.98 -, DVBl. 1999, 1213 und - BVerwG 9 C 23.98 -, InfAuslR 1999, 366).

    Ob die Einfügung der Untergrenze von drei Jahren Freiheitsstrafe in der derzeit geltenden Fassung eine andere Beurteilung rechtfertigt oder gar gebietet, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.89 - (InfAuslR 1999, 366) ausdrücklich offen gelassen.

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
    Diese Bestimmung beschränkt zugleich den Asylanspruch nach Art. 16 a Abs. 1 GG und konkretisiert in verfassungsrechtlich zulässiger Weise verfassungsimmanente Schranken des Asylgrundrechts (BVerwG, Urt. v. 30.3.1999 - BVerwG 9 C 31.98 -, DVBl. 1999, 1213 und - BVerwG 9 C 23.98 -, InfAuslR 1999, 366).

    Auch könnte erwogen werden, die vom Bundesverwaltungsgericht erstmals zu § 14 AuslG 1965 entwickelten strengen Kriterien - die Abschiebung eines Asylberechtigten in das Verfolgerland könne nur als ultima ratio in Betracht kommen, daher seien die tatbestandlichen Voraussetzungen eng auszulegen - möglicherweise zumindest dann etwas zu lockern, wenn man auch in Fällen politischer Verfolgung wie das Bundesverwaltungsgericht (- vgl. Urt. v. 30.3.1999 - 9 C 31.98 -) neben § 51 stets auch § 53 AuslG als Schutznorm prüft (kritisch hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 5.11.1998, AuAS 1998, 139; Urt. d. Sen. v. 15.9.1998 - 11 L 6086/96 -).

  • VG Stuttgart, 11.08.1998 - 11 K 364/98

    Entfallen eines Abschiebungsschutzes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
    Dies zeigt, dass die Gefahr für die Allgemeinheit nach wie vor ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal ist, das aufgrund einer Prognose und insbesondere im Sinne einer ernsthaften Wiederholungsgefahr konkret festgestellt werden muss (so auch Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 7. Teil Rdnr. 575 f; Hailbronner, AuslR, Bd. I, Stand: August 1999, § 51 AuslG Rdnr. 37 ff; VG Stuttgart, Beschl. v. 11.8.1998 - 11 K 364/98 -, NVwZ-Beilage I 1999, 8; VG Hamburg, Beschl. v. 2.12.1998 - 7 VG 5019/98 -, InfAuslR 1999, 194; Beschl. d. Sen. v. 15.1.1999 - 11 M 5499/98 - in dem ausländerrechtlichen Verfahren des Vaters des Klägers).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1998 - 11 L 6086/96

    Für § 53 AuslG ist ausschließlich Bundesamt zuständig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
    Auch könnte erwogen werden, die vom Bundesverwaltungsgericht erstmals zu § 14 AuslG 1965 entwickelten strengen Kriterien - die Abschiebung eines Asylberechtigten in das Verfolgerland könne nur als ultima ratio in Betracht kommen, daher seien die tatbestandlichen Voraussetzungen eng auszulegen - möglicherweise zumindest dann etwas zu lockern, wenn man auch in Fällen politischer Verfolgung wie das Bundesverwaltungsgericht (- vgl. Urt. v. 30.3.1999 - 9 C 31.98 -) neben § 51 stets auch § 53 AuslG als Schutznorm prüft (kritisch hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 5.11.1998, AuAS 1998, 139; Urt. d. Sen. v. 15.9.1998 - 11 L 6086/96 -).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits zu § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 mit Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 - (BVerwGE 49, 202) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass auch nicht mit einem Schrankenvorbehalt versehene Grundrechte wie das Asylrecht mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte Wertordnung Beschränkungen erfahren können und die Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung Vorrang gegenüber dem Asylrechtsschutz für politisch Verfolgte beanspruchen könne.
  • BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 23.89

    Minderjährige Kinder syrisch-orthodoxen Glaubens aus der Türkei -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
    Ob die Einfügung der Untergrenze von drei Jahren Freiheitsstrafe in der derzeit geltenden Fassung eine andere Beurteilung rechtfertigt oder gar gebietet, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.89 - (InfAuslR 1999, 366) ausdrücklich offen gelassen.
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
    Hinsichtlich der bis zum 31. Oktober 1997 geltenden Fassung des § 51 Abs. 3 AuslG hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls entschieden, dass zur Annahme einer schwerwiegenden Gefahr für die Allgemeinheit die rechtskräftige Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat nicht ausreiche, sondern vielmehr eine Wiederholungsgefahr hinzukommen müsse (Beschl. v. 22.10.1994 - BVerwG 1 B 84.94 -, Buchholz 402.240 § 51 AuslG 1990 Nr. 7; bestätigt durch Urt. v. 5.5.1998 - BVerwG 1 C 17.97 -, DVBl. 1998, 1023).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 131.94

    Vertriebenenrecht: Kein Aufenthaltsrecht bei Antrag auf Erteilung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
    Denn wenn im Hinblick auf eine günstige Sozialprognose ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden ist, fehlt es in der Regel an einer Wiederholungsgefahr (BVerwG, Beschl. v. 22.10.1994, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.9.1995 - OVG Bs IV 87/95 -, InfAuslR 1996, 102; Hailbronner, a.a.O., § 51 Rdnr. 38).
  • VG Hamburg, 02.12.1998 - 7 VG 5019/98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
    Dies zeigt, dass die Gefahr für die Allgemeinheit nach wie vor ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal ist, das aufgrund einer Prognose und insbesondere im Sinne einer ernsthaften Wiederholungsgefahr konkret festgestellt werden muss (so auch Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 7. Teil Rdnr. 575 f; Hailbronner, AuslR, Bd. I, Stand: August 1999, § 51 AuslG Rdnr. 37 ff; VG Stuttgart, Beschl. v. 11.8.1998 - 11 K 364/98 -, NVwZ-Beilage I 1999, 8; VG Hamburg, Beschl. v. 2.12.1998 - 7 VG 5019/98 -, InfAuslR 1999, 194; Beschl. d. Sen. v. 15.1.1999 - 11 M 5499/98 - in dem ausländerrechtlichen Verfahren des Vaters des Klägers).
  • OVG Hamburg, 05.01.1998 - Bs VI 91/97

    D (A), Srilanker, Abgelehnte Asylbewerber, Ehemann, Aufenthaltserlaubnis,

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00

    Ausschluss vom Asyl für gefährliche Straftäter; Gefahr für die Allgemeinheit als

    VG Hannover vom 26.11.1998 - Az.: VG 11 A 630/96 - OVG Lüneburg vom 28.10.1999 - Az.: OVG 11 L 286/99 -.

    BVerwG 9 C 4.00 OVG 11 L 286/99.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2007 - 3 L 380/04

    Abschiebungsschutz

    Zudem bestand nach bisheriger Auffassung in anderen Teilen der Türkei keine zumutbare Fluchtalternative (vgl. z. B. OVG NRW, Urt. v. 10.9.2003 - 8 A 64/03 - Nds.OVG, Urt. v. 28.10.1999 - 11 L 286/99 - OVG Bremen, Urt. v. 11.9.1997 - 2 B 149/97 - Hess.VGH, Urt. v. 16.9.1996 - 12 UE 3033/95 - Bay.VGH, Urt. v. 15.4.1994 - 11 B 90.31495 - OVG Hamburg, Urt. v. 13.4.1994 - Bf V 3/88 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 6.12.1993 - 9 R 156/93 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 5.7.1993 - 13 A 12240/91 -).
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