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   OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00   

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OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00 (https://dejure.org/2000,17780)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.07.2000 - 11 L 312/00 (https://dejure.org/2000,17780)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 11 L 312/00 (https://dejure.org/2000,17780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterscheidung zwischen nicht gebührenpfl. allgemeinen u. gebührenpfl. besonderen Lebensmittelüberwachungsmaßnahmen nach § 46a Abs. 1 LMBG; Kostenschuldner i.S.d. § 5 NVwKostG; verfassungsrechtlicher Gebührenbegriff

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 4 Abs 1 EWGRL 397/89; § 46a Abs 1 LMG 1974; § 5 VwKostG ND
    Gebührenbegriff; Gebührenpflicht; Kostenschuldner; Lebensmittelüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 5 A 233/98
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00
    Unter Gebühren werden danach allgemein öffentlich-rechtliche Geldleistungen verstanden, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder eine sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfG, Urt. v. 3.3.1994, NVwZ 1994, 1102, 1105).

    Es stellt das Vorliegen einer Gebühr nicht in Frage, wenn die Leistung, die sich der Staat "entgelten" lassen will, in erster Linie aus Gründen des öffentlichen Wohls erbracht worden ist (BVerfG, Urt. v. 3.3.1994, a.a.O., S. 1105).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat sich bewusst für diesen weiten Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verhalten eines Betroffenen und der gebührenpflichtigen Amtshandlung entschieden (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 8) und nicht gefordert, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.5.2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834; Beschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris Rn. 13).

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).

    Diese Bestimmung ist, hierauf weist die Klägerin zutreffend hin, in der Rechtsprechung auch des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts dahin ausgelegt worden, dass Gebühren für allgemeine Überwachungsmaßnahmen (auch auf landesrechtlicher Grundlage) nicht erhoben werden dürfen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.5.2002, a.a.O., S. 834; Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Urt. v. 26.5.2000 - 25 B 96.1735 -, juris Rn. 13 ff.).

  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    Allerdings muss dem Schaffen des Tatbestandes eine vom Willen des Betroffenen getragene Handlung zugrunde liegen und dieser Tatbestand muss unmittelbar Anlass für die Amtshandlung gewesen sein (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.07.2000 - 11 L 312/00 -, juris).

    Nicht erforderlich ist, dass der Kostenschuldner das Leistungsverhalten (hier die Verbotsverfügung) gewollt und beabsichtigt hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.07.2000 - 11 L 312/00; VG Hannover, Urt. v. 03.03.2011 - 10 A 1842/10; jeweils juris).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 11 LC 606/18

    Amtshandlung; Auslagen; Bombe; Ersatzvornahme; Evakuierungskosten; Kampfmittel;

    Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat sich bewusst für diesen weiten Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verhalten eines Betroffenen und der gebührenpflichtigen Amtshandlung entschieden (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 8) und nicht gefordert, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 22.5.2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834, juris, Rn. 10, und v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris, Rn. 13).

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984 - 6 OVG A 76/83 -, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris, Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris, Rn. 17; zum Vorstehenden: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 3.5.2018 - 13 LB 80/16 -, juris, Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

    Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat sich bewusst für diesen weiten Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verhalten eines Betroffenen und der gebührenpflichtigen Amtshandlung entschieden (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 8) und nicht gefordert, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.5.2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834; Beschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris Rn. 13).

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).

    Diese Bestimmung ist, hierauf weist die Klägerin zutreffend hin, in der Rechtsprechung auch des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts dahin ausgelegt worden, dass Gebühren für allgemeine Überwachungsmaßnahmen (auch auf landesrechtlicher Grundlage) nicht erhoben werden dürfen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.5.2002, a.a.O., S. 834; Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Urt. v. 26.5.2000 - 25 B 96.1735 -, juris Rn. 13 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11

    Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem

    Das Verwaltungsgericht hat weiterhin zutreffend die Kostenschuldnerschaft des Klägers nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NVwKostG bejaht, da er zu der kostenpflichtigen Amtshandlung - seiner Beförderung - jedenfalls von einem natürlichen Willen getragen (vgl. Senatsbeschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -. juris, Rn. 13) Anlass gegeben hat und es für eine solche Kostenschuldnerschaft auf eine etwaige Geschäfts- oder Schuldunfähigkeit des Klägers nicht ankommt.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer

    Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat sich bewusst für diesen weiten Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verhalten eines Betroffenen und der gebührenpflichtigen Amtshandlung entschieden (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 8) und nicht gefordert, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.5.2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834; Beschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris Rn. 13).

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).

  • VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11

    Kioskbesitzer muss für Polizeieinsatz nach Fehlalarm bezahlen

    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist, sondern lediglich durch sein Verhalten den Grund für das Tätigwerden der Behörde setzte (Dehe/Beucher, Kommentar zum LGebG RhPf, Stand Oktober 2004, § 13 Ziff. 3; vgl. auch OVG, Niedersachsen, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 312/00 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

    Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat sich bewusst für diesen weiten Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verhalten eines Betroffenen und der gebührenpflichtigen Amtshandlung entschieden (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 8) und nicht gefordert, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.5.2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834; Beschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris Rn. 13).

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 80/16

    Erhebung einer Gebühr für Amtshandlungen im Rahmen der infektionshygienischen

    Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat sich bewusst für diesen weiten Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verhalten eines Betroffenen und der gebührenpflichtigen Amtshandlung entschieden (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 8) und nicht gefordert, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.5.2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834; Beschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris Rn. 13).

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).

  • VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 121/15

    Anhörungsmangel; Anlasskontrolle; Bestimmtheit; Fahrkosten; Heilung;

    Im Sinne des NVwKostG hat derjenige zu einer Amtshandlung Anlass gegeben, der einen Tatbestand geschaffen hat, der die Behörde zu der Amtshandlung veranlasst hat (vgl. Nds. OVG Lüneburg, Urteil v. 27.5.2004,- 11 LC 116/02 - OVGE 26, 446, 447; Beschluss v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 in juris; Urteil v. 20.2.1984 - 6 OVG A 76/83 - OVGE 37, 464, 466).

    "In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass § 46 a Abs. 1 LMBG entgegen der Ansicht der Klägerin sehr wohl eine Unterscheidung zwischen nicht gebührenpflichtigen "allgemeinen" und gebührenpflichtigen Überwachungsmaßnahmen aus besonderem Anlass (wie im vorliegenden Fall aufgrund der Mitteilung des Zentralen Instituts des Sanitärdienstes der Bundeswehr) voraussetzt (Beschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 - und v. 18.7.2000 - 11 L 1163/00 -).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17

    Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle;

  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Erheblichkeitsschwelle; Gebühren für amtliche

  • VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15

    Anlass; anlasslos; Betriebskontrolle; Gebühren; Kosten; Lebensmittelkontrolle;

  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 3076/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen;

  • VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 256/11

    Deutsche Doggen schauten über die Grundstücksmauer, für die herbeigerufene

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2002 - 11 LA 100/02

    Amtshandlung; Einbindung; Gebühr; Gebührenpflicht; Kostenschuldner;

  • VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06

    Auswahlermessen; Inverkehrbringen; Kosten(Lebensmitteluntersuchung);

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2012 - 8 LA 3/12

    Vorliegen von Zweifeln im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO bei Bestehen von

  • VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10

    Absehen von einer Gebührenerhebung für die Beförderung eines Demenzkranken durch

  • VG Hannover, 21.03.2011 - 10 A 4180/09

    Alarmanlage; Alarmierung; Fehlalarm; Gleichheitssatz; Kostenschuldner;

  • VG Neustadt, 27.11.2019 - 5 K 296/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 7 LA 25/19

    Gebührenschuldner; Routinekontrolle; Veranlasser

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