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   OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1998 - 11 L 4/97   

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https://dejure.org/1998,11804
OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1998 - 11 L 4/97 (https://dejure.org/1998,11804)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.04.1998 - 11 L 4/97 (https://dejure.org/1998,11804)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. April 1998 - 11 L 4/97 (https://dejure.org/1998,11804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die gerichtliche Auflösung eines Dauerarbeitsverhältnisses; Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung wegen fehlender Kapazitäten; Kündigungsschutz eines Mitglieds des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache;

    BVerwG 6 P 8.98 OVG 11 L 4/97.
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin und

    Diese Überlegung hat einen noch höheren Stellenwert, wenn der Arbeitgeber in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich vollständig oder partiell zentrale Ausbildungsdienststellen bestimmt hat, die die Ausbildung für andere Dienststellen mit übernehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 20.04.1998 - 11 L 4/97 -, PersR 1998, 430).
  • VG Lüneburg, 27.10.2004 - 9 A 4/04

    Arbeitsverhältnis; Auflösung; Ausbildung; Bedarf; befristetes Arbeitsverhältnis;

    Wenn der Arbeitgeber - wie hier - organisatorisch reine Ausbildungsdienststellen für später gerichtsbezirksweite Verwendungen der Ausgebildeten einrichtet, muss er aber gleichermaßen gerichtsbezirksweit Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ausschöpfen, da andernfalls der Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 58 Abs. 2 NPersVG/§ 9 Abs. 2 BPersVG umgangen würde, indem Auszubildende in Dienststellen konzentriert würden, in denen von vornherein Weiterbeschäftigungen Ausgebildeter schon von der Aufgabenstellung her praktisch ausschieden (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 20.4.1998 - 11 L 4/97 -, PersR 1998, 430 - dieser Beschluss ist wegen Erledigung in der Rechtsbeschwerdeinstanz vom BVerwG mit Beschl. v. 20.11.1998 - 6 P 8/98 -, PersR 1999, 128 = ZBR 1999, 308 aber für wirkungslos erklärt worden).
  • BVerwG, 21.07.1999 - 6 PB 7.99

    Divergenzrüge wegen Abweichung von einem Rechtssatz über die Maßgeblichkeit einer

    Die Beschwerde legt dar, daß das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht demgegenüber in seinem Beschluß vom 20. April 1998 - OVG 11 L 4/97 - (PersR 1998, 40 f.) von folgendem Rechtssatz ausgegangen sei: Ist der Auszubildende Mitglied einer Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung, so müssen bei der Entscheidung, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung gemäß § 9 Abs. 4 BPersVG unzumutbar ist, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im gesamten Zuständigkeitsbereich der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung berücksichtigt werden.
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