Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1998 - 11 L 4/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die gerichtliche Auflösung eines Dauerarbeitsverhältnisses; Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung wegen fehlender Kapazitäten; Kündigungsschutz eines Mitglieds des Personalrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 23.05.1997 - PB 11/907
- VG Schleswig, 23.05.1997 - PB 11/97
- OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1998 - 11 L 4/97
- BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98
- BVerwG, 18.01.1999 - 6 P 8.98
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84
Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 20.12.1994 - 6 P 13.94
Arbeitgeber - Anstellungskörperschaft - Gerichtliche Vertretung - Jugendvertreter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 48.93
Personalvertretung - Einstellungsstopp - Deutsche Telekom - Weiterbeschäftigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache; …
BVerwG 6 P 8.98 OVG 11 L 4/97. - OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin und …
Diese Überlegung hat einen noch höheren Stellenwert, wenn der Arbeitgeber in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich vollständig oder partiell zentrale Ausbildungsdienststellen bestimmt hat, die die Ausbildung für andere Dienststellen mit übernehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 20.04.1998 - 11 L 4/97 -, PersR 1998, 430). - VG Lüneburg, 27.10.2004 - 9 A 4/04
Arbeitsverhältnis; Auflösung; Ausbildung; Bedarf; befristetes Arbeitsverhältnis; …
Wenn der Arbeitgeber - wie hier - organisatorisch reine Ausbildungsdienststellen für später gerichtsbezirksweite Verwendungen der Ausgebildeten einrichtet, muss er aber gleichermaßen gerichtsbezirksweit Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ausschöpfen, da andernfalls der Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 58 Abs. 2 NPersVG/§ 9 Abs. 2 BPersVG umgangen würde, indem Auszubildende in Dienststellen konzentriert würden, in denen von vornherein Weiterbeschäftigungen Ausgebildeter schon von der Aufgabenstellung her praktisch ausschieden (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 20.4.1998 - 11 L 4/97 -, PersR 1998, 430 - dieser Beschluss ist wegen Erledigung in der Rechtsbeschwerdeinstanz vom BVerwG mit Beschl. v. 20.11.1998 - 6 P 8/98 -, PersR 1999, 128 = ZBR 1999, 308 aber für wirkungslos erklärt worden). - BVerwG, 21.07.1999 - 6 PB 7.99
Divergenzrüge wegen Abweichung von einem Rechtssatz über die Maßgeblichkeit einer …
Die Beschwerde legt dar, daß das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht demgegenüber in seinem Beschluß vom 20. April 1998 - OVG 11 L 4/97 - (PersR 1998, 40 f.) von folgendem Rechtssatz ausgegangen sei: Ist der Auszubildende Mitglied einer Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung, so müssen bei der Entscheidung, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung gemäß § 9 Abs. 4 BPersVG unzumutbar ist, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im gesamten Zuständigkeitsbereich der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung berücksichtigt werden.