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   OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95   

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OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95 (https://dejure.org/1996,11940)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.1996 - 11 L 6989/95 (https://dejure.org/1996,11940)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 11 L 6989/95 (https://dejure.org/1996,11940)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95
    Voraussetzung ist, daß die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt (vgl. BVerfGE 63, 77, 78 f.), das den im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO unterlegenen Antragsteller praktisch rechtlos stellen würde (vgl. Rieß, a.a.O. vor § 296 Rdnr. 4).

    Insofern besteht die Möglichkeit der Gegenvorstellung, die kein Rechtsmittel ist, sondern formlos bei dem betreffenden Oberlandesgericht erhoben werden kann (vgl. BVerfGE 63, 77, 78 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., vor § 296 Rdnr. 23).

  • VGH Bayern, 14.03.1990 - 5 B 89.3542
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95
    Als rechtsmißbräuchlich ist es anzusehen, wenn die Klage nach der objektiven Sachlage dazu dienen soll, dem Gegner zu schaden oder das Gericht zu sachfremden Zwecken in Anspruch zu nehmen (vgl. Kopp, a.a.O., Rdnr. 32c; Bay. VGH, Beschl. v. 14.3.1990, NJW 1990, 2403; Hess. VGH, Urt. v. 13.12.1978, ESVGH 29, 198).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.1988 - 1 Ws 298/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts in entsprechender Anwendung des § 78b ZPO in Betracht kommt (bejahend etwa OLG Koblenz, a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 172 Rdnr. 23; verneinend etwa OLG Hamm, Beschl. v. 3.5.1988, MDR 1988, 990; Müller, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., § 172 Rdnr. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1993 - 22 B 1709/93

    Entscheidung in der Hauptsache; Entscheidung in der Sache; Entscheidung über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95
    Aber selbst wenn man die Klage nicht an dem fehlenden Rechtsschutzinteresse scheitern lassen wollte und der Auffassung wäre, daß der erkennende Senat wegen der sich aus § 17a Abs. 5 GVG ergebenden Bindungswirkung (vgl. OVG NW, Beschl. v. 6.8.1993, DÖV 1994, 129) selbst in der Sache zu entscheiden hat und den Rechtsstreit nicht an das zuständige Gericht der Strafgerichtsbarkeit verweisen darf, würde die Klage keinen Erfolg haben.
  • OLG Koblenz, 20.05.1981 - 1 Ws 282/81

    Befreiung von dem Formerfordernis des Anwaltszwangs; Antrag eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95
    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts soll gewährleisten, daß eine Prüfung der Erfolgsaussichten eines Klageerzwingungsverfahrens durch einen unmittelbar nicht betroffenen Rechtskundigen erfolgt, der mit seiner Unterschrift die Verantwortung für einen entsprechenden Antrag übernimmt, damit das zuständige Gericht nicht erst mit ganz offensichtlich aussichtslosen Anträgen befaßt wird (vgl. OLG Koblenz. Beschl. v 20.5.1981, NJW 1982, 61).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95
    Dabei handelt es sich aber um abschließend geregelte Ausnahmen (vgl. BVerfGE 45, 363, 374).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 4 S 201/94

    Rechtsmißbräuchlichkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95
    Das gilt in allen Gerichtszweigen auch für Rechtsmittelschriften, die grobe Beleidigungen und Beschimpfungen der Verfahrensbeteiligten einschließlich der mit der Sache befaßten Justizorgane enthalten (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v 4.5.1994, VBlBW 1994, 485 m. Nachw).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 1 Ws 122/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95
    Mit unanfechtbaren Beschlüssen vom 23. Mai 1995 (1 Ws 124/95 und 2 Ws 83/95) verwarf das beklagte Oberlandesgericht die Anträge auf Bestellung eines Notanwalts als unzulässig, weil der Kläger nicht dargetan habe, warum es ihm unmöglich gewesen sei, einen Rechtsanwalt zu finden, und wie viele Versuche er insoweit unternommen habe.
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LB 1/03

    Ausbildungsförderung; Aktualisierungsantrag; zur Anzeigepflicht bei Änderung des

    Das ist dann der Fall, wenn dem Kläger andere, offensichtlich einfachere und näherliegende Möglichkeiten zur Durchsetzung seiner Rechte zur Verfügung stehen (vgl. 11. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 22.2.1996, - 11 L 6989/95 -).
  • VG Freiburg, 02.02.2016 - 1 K 2993/15

    Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen bei Fehlen eines sinnhaften und ernst

    12 a) Fehlt es an einem sinnhaften und ernst zu nehmenden Rechtsschutzbegehren, kann in Ausnahmefällen eine bloße Nichtbearbeitung in Betracht kommen (vgl. hierzu und zum Folgenden: LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 WA - OVG Lüneburg, Urteil vom 22.02.1996 - 11 L 6989/95 - juris; BayVGH, Beschluss vom 14.03.1990 - 5 B 89.3542 - juris).
  • KG, 14.03.2005 - 3 Ws 92/05

    Strafvollzug: Rechtsmissbräuchliche Beschwerde gegen Anhalten einer Briefsendung

    Der Strafprozessordnung ist, wie den anderen Verfahrensordnungen auch (vgl. OVG Lüneburg Urteil vom 22. Februar 1996 - 11 L 6989/95 - in Juris-) der der Grundsatz immanent, dass die Gerichte nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch genommen werden dürfen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 1. Februar 1999 - 4 Ws 298, 299/98 - in Juris-).
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