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   VG Minden, 20.11.2000 - 11 L 720/00   

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  • VG Minden, 02.02.2005 - 11 K 7572/03  

    Bahn AG muss altlastenverdächtiges Bahngelände in Minden untersuchen

    Auf den Antrag der Klägerin vom 24.05.2000 stellte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 20.11.2000 die aufschiebende Wirkung des Widerspruches gegen die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 10.3.2000 wieder her (11 L 720/00).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten 11 K 2578/01 und 11 L 720/00 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten.

    Beschluss vom 20.11.2000 - 11 L 720/00 - ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 19.1.2001 - 2 S 7/00 - NVwZ 2001, 582; VGH München, Beschluss vom 15.1.2003 - 22 CS 02.3223 -, ZfW 2004, 111, ausgeführt hat, geht das BBodSchG bei der Untersuchung und Sanierung einer schädlichen Bodenveränderung (§ 2 Abs. 3 BBodSchG) oder Altlast (§ 2 Abs. 4 BBodSchG) von einzelnen, aufeinander aufbauenden und von der zuständigen Behörde im Regelfall einzuhaltenden Verfahrensschritten aus.

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