Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33366
OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13 (https://dejure.org/2013,33366)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.11.2013 - 11 LA 135/13 (https://dejure.org/2013,33366)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. November 2013 - 11 LA 135/13 (https://dejure.org/2013,33366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 Nr. 1 Nds. SOG; § 1006 BGB
    Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch erlangten Geldbetrages auf der Grundlage von § 26 Nr. 1 Nds. SOG zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nds. SOG § 26 Nr. 1; BGB § 1006
    Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch erlangten Geldbetrages auf der Grundlage von § 26 Nr. 1 Nds. SOG zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch erlangten Geldbetrages auf der Grundlage von § 26 Nr. 1 Nds. SOG zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 438/10

    Polizeirechtliche Sicherstellung und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Senats bleibt, wenn - wie hier - Bargeld durch strafprozessuale oder vergleichbare Sicherstellungsmaßnahmen vereinnahmt und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto eingezahlt wird, das dadurch entstandene Buchgeld im Wege einer Analogie tauglicher Gegenstand einer sich anschließenden polizeirechtlichen Sicherstellung nach § 26 Nds. SOG (Senat, Urt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, NordÖR 2013, 269 = juris, Rdnr. 30 ff.).

    Mit diesem Erlös werden die Importeure bezahlt, die ihrerseits das Geld in der zusammengetragenen drogentypischen Stückelung zum Ankauf weiterer Drogen nutzen (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, NordÖR 2013, 269, juris, Rdnr. 41).

    Dass sich im vorliegenden Fall die Stückelung des Geldes - anders als in den Verfahren 11 LB 438/10 und 11 LC 4/08 (Senatsurt. v. 2.7.2009, NdsVBl. 2009, 283) - nicht auch auf niedrigere Geldscheine (10er und 20er Scheine) beläuft, rechtfertigt eine andere Einschätzung nicht.

    Insbesondere Verdachtsmomente aus der organisierten Kriminalität und einschlägige strafrechtliche Verurteilungen wegen Drogenbesitzes und -handels stellen in der Regel durchschlagende Indizien für die Herkunft des sichergestellten Geldbetrages aus dem illegalen Drogenhandel dar (Senat, Urt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, a.a.O., juris, Rdnr. 36 f. m. w. N.).

    Wenn - wie hier - aufgrund von gewichtigen Indizien davon auszugehen ist, dass das sichergestellte Geld offensichtlich aus Drogengeschäften stammt, kommt diesem Umstand bei der Prüfung der Frage, ob eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne der §§ 26 Nr. 1, 2 Nr. 1 b Nds. SOG vorliegt, ein erhebliches Gewicht zu (Senat, Urt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, a.a.O., juris, Rdnr. 38).

    Im Vordergrund steht der präventive Charakter der Maßnahme (vgl. hierzu im Einzelnen Senat, Urt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, a.a.O., juris, Rdnr. 36 ff. m. w. N.).

    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens allein aufgrund verbliebener Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die präventive Sicherstellung und damit im Ergebnis Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, a.a.O., juris, Rdnr. 50; Urt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, a.a.O., juris, Rdnr. 34).

    Nach der oben angeführten Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, a.a.O., juris, Rdnr.30 ff.) ist diese Frage für das einschlägige niedersächsische Landesrecht zu bejahen, ohne dass der Kläger Gesichtspunkte angeführt hat, die eine andere Einschätzung rechtfertigen.

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
    Dass sich im vorliegenden Fall die Stückelung des Geldes - anders als in den Verfahren 11 LB 438/10 und 11 LC 4/08 (Senatsurt. v. 2.7.2009, NdsVBl. 2009, 283) - nicht auch auf niedrigere Geldscheine (10er und 20er Scheine) beläuft, rechtfertigt eine andere Einschätzung nicht.

    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens allein aufgrund verbliebener Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die präventive Sicherstellung und damit im Ergebnis Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, a.a.O., juris, Rdnr. 50; Urt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, a.a.O., juris, Rdnr. 34).

    Entgegen der Behauptung des Klägers beschränkt sich das angefochtene Urteil in seiner Begründung nicht lediglich auf die Bezugnahme des Urteils des Senats vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, sondern prüft und bejaht ausgehend von den hier niedergelegten Grundsätzen die für eine Sicherstellung erforderlichen Voraussetzungen bezogen gerade auf den Einzelfall des Klägers.

  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11

    Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
    b) Die weitere von dem Kläger als grundsätzlich klärungsbedürftig formulierte Frage, "inwieweit es der Sicherheitsbehörde schrankenlos möglich ist, auch bei nicht ermittelbaren Eigentümer(n), Bargeld sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung BayVGH, Urteil vom 01.12.2011, Az. 10 B 11.480 und des Nichtannahmebeschlusses des BVerfG, 1 BvR 732/11 vom 24.10.2011" entzieht sich einer abstrakten Antwort, sondern hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, ist mithin nicht grundsätzlich klärungsfähig.
  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480

    Sicherstellung von Geldnoten; Eigentumsvermutung für Besitzer; Herausgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
    b) Die weitere von dem Kläger als grundsätzlich klärungsbedürftig formulierte Frage, "inwieweit es der Sicherheitsbehörde schrankenlos möglich ist, auch bei nicht ermittelbaren Eigentümer(n), Bargeld sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung BayVGH, Urteil vom 01.12.2011, Az. 10 B 11.480 und des Nichtannahmebeschlusses des BVerfG, 1 BvR 732/11 vom 24.10.2011" entzieht sich einer abstrakten Antwort, sondern hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, ist mithin nicht grundsätzlich klärungsfähig.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
    Das ist dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris; Beschl. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062 = juris, jeweils m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09

    Sicherstellung; präventive Gewinnabschöpfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
    Sein Hinweis auf angeblich anderslautende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Oldenburg trifft nicht zu, da auch dieses Verwaltungsgericht in der hier gegebenen Konstellation den genannten Analogieschluss ausdrücklich befürwortet (VG Oldenburg, Urt. v. 29.6.2010 - 7 A 1634/09 -, juris, Rdnr. 107 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12

    Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
    Derartige atypische Ausnahmefälle hat der Kläger weder in seiner Klage- noch in seiner Antragsbegründung dargelegt, sodass die Beklagte und folglich das Verwaltungsgericht nicht gehalten waren, Ausführungen zu Ermessenserwägungen zu machen (vgl. zum intendierten Ermessen BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, NJW 1998, 2233 im Fall des Widerrufs einer Subventionsgewährung wegen Zweckverfehlung; Senatsurt. v. 30.1.2013 - 11 LB 115/12 -, NdsVBl. 2013, 529, juris, Rn. 38 ff., im Fall der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 81 b Alt. 2 StPO).
  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 10 ZB 13.1725

    Physische und psychische Gewalt des Ehegatten (hier: verneint)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
    Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris, Rdnr. 97; Bay. VGH, Beschl. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 -, juris, Rdnr. 10; Beschl. v. 21.1.2013 - 10 ZB 12.2153 - juris, Rdnr. 9).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
    Das ist dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris; Beschl. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062 = juris, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
    Derartige atypische Ausnahmefälle hat der Kläger weder in seiner Klage- noch in seiner Antragsbegründung dargelegt, sodass die Beklagte und folglich das Verwaltungsgericht nicht gehalten waren, Ausführungen zu Ermessenserwägungen zu machen (vgl. zum intendierten Ermessen BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, NJW 1998, 2233 im Fall des Widerrufs einer Subventionsgewährung wegen Zweckverfehlung; Senatsurt. v. 30.1.2013 - 11 LB 115/12 -, NdsVBl. 2013, 529, juris, Rn. 38 ff., im Fall der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 81 b Alt. 2 StPO).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Ausweisungsgrund; ernstliche Zweifel;

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 34/14

    Buchgeld; Drogenkriminalität; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats selbst für den Fall, dass das durch strafprozessuale oder vergleichbare Sicherstellungsmaßnahmen vereinnahmte Geld zur weiteren Verwahrung auf ein Konto eingezahlt wird (Senatsbeschl. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 -, juris, Rdnr. 6 m. w. N.).

    Eine derartige Gesamtschau führte in den von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fällen der Sicherstellung von Bargeld im Rahmen der Drogenkriminalität oftmals zu der Annahme einer gegenwärtigen Gefahr der Verwendung der sichergestellten Gelder für weitere Drogengeschäfte (Senatsurt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, NordÖR 2013, 269, juris, und Senatsbeschl. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 -, juris; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 8.10.2012 - 1 B 102/12 -, NordÖR 2013, 85, juris; VG Bremen, Urt. v. 13.9.2013 - 2 K 208/12 -, juris; VG München, Urt. v. 14.8.2013 - M 7 K 13.672 -, juris; VG Würzburg, Urt. v. 8.5.2014 - W 5 K 13.340 -, juris).

    Sie beruhte vor allem auf der kriminalistischen Erfahrung, dass offensichtlich aus illegalen Drogengeschäften stammendes Geld in der Regel zumindest teilweise in die Beschaffung von Betäubungsmitteln reinvestiert wird (Senatsurt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, a. a. O., juris, Rdnr. 38, und Senatsbeschl. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 -, juris, Rdnr. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 5 A 942/19

    Rückforderung von sichergestelltem Bargeld im Wege einer polizeilichen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2019- 5 B 227/19 -, Seite 3 des Beschlussabdrucks, n.v.; Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 -, juris, Rn. 22; Nds. OVG, Urteil vom 7. März 2013- 11 LB 438/10 -, juris Rn. 38, sowie Beschluss vom 21. November 2013 - 11 LA 135/13 -, juris, Rn. 10, jeweils für Fälle der Sicherstellung von Bargeld im Bereich des Drogenhandels; OVG NRW, Beschluss vom 10. November 2017 - 5 A 595/14 -, Seite 14 des Beschlussabdrucks, n.v., sowie VG B. , Urteil vom 15. Februar 2007 - 6 K 1757/05 -, juris Rn. 37 ff., betreffend Zigarettenschmuggel; Söllner, NJW 2009, 3339, 3341; ders., DVBl. 2009, 1321, 1322.
  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353

    Klage gegen die polizeiliche Sicherstellung von Buchgeld

    Art. 25 PAG ermächtigt nicht zur Sicherstellung einer schuldrechtlichen Forderung, auch wenn die Forderung durch Einzahlung von zunächst strafprozessual beschlagnahmten Bargeld auf ein Konto entstanden ist (a. A. zu § 26 Nds. SOG: OVG Lüneburg, U. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 - juris).

    Der Beklagte begründet seine vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene Berufung im Wesentlichen wie folgt: Art. 25 PAG könne in der vorliegenden Konstellation sehr wohl analog auf Buchgeld angewendet werden" wie die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in nunmehr drei Urteilen (U. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08; U. v. 7.3.2013 - 11 LB 439/13 - ; U. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 - jew. juris) zeige; die entsprechende Vorschrift des Niedersächsischen Polizeigesetzes sei wie Art. 25 PAG an den Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes aus dem Jahr 1977 angelehnt.

    1.2.2.2 Die Frage der Planwidrigkeit kann indes letztlich dahinstehen, weil jedenfalls die für eine Analogie erforderliche vergleichbare Interessenlage zwischen der Sicherstellung von Bargeld und derjenigen einer unkörperlichen Geldforderung nicht besteht (so auch Söllner, a. a. O.; Rachor in Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage 2012, E Rn. 672; a.A. NdsOVG, U. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 32, 33; B. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 - juris Rn. 6 unter Hinweis auf Nr. 3.1 des gemeinsamen Runderlasses des niedersächsischen MI und MJ vom 16.11.2007 - P 22.2-1201-26, Nds. MBl.

  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3416/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

    OVG Lüneburg, Urteile vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -,vom 7. März 2013 - 11 LB 438/10 - und vom 21. November 2013 - 11 LA 135/13 -, jeweils juris.

    VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Januar 2014 - 17 K 3332/11 - vgl. zur entsprechenden Regelung des § 26 Nr. 1 Nds.SOG: OVG Lüneburg, Urteile vom 7. März 2013 und 21. November 2013 a.a.O. sowie Anmerkung zum erstgenannten Urteil von Söllner, DVBl 2013, 598, Polizeiliche Sicherstellung eines Bargeldbetrages; Barthel , DVP 2005, 276, Sicherstellung und Verwertung aus kriminellen Handlungen erlangter Gegenstände durch die Ordnungsbehörde ("Präventive Gewinnabschöpfung"); zur entsprechenden Regelung des § 43 Nr. 1 PolG NRW vgl. Schütte/ Braun/ Keller , Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar für Praxis und Ausbildung 2012, § 43, Rn. 14 ff.; grundsätzlich a.A. Rachor , in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Kap. E, Rn. 689 ff.

  • OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld;

    Die Frage, ob auch Buchgeld sichergestellt werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 16.9.2002 - 1 N 13.00 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 21.11.2013 - 11 LA 135/13 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 6.2.2014 - 10 CS 14.47 -, NVwZ-RR 2014, 522), bedarf dagegen für den vorliegenden Fall keiner Entscheidung, weil sich die sichergestellten Banknoten immer noch im Banktresor in öffentlicher Verwahrung befinden.
  • VG Aachen, 19.09.2016 - 6 K 292/15

    Polizeirecht; Sicherstellung; Eigentumsvermutung; Nachweis; Hehlerei

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 5 A 1189/08 -, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. November 2013 - 11 LA 135/13 -, juris Rn. 16.
  • VG Mainz, 26.11.2021 - 1 L 887/21

    Von Polizei beschlagnahmtes Geld wieder herauszugeben

    Es bestehe deshalb ein praktisches Bedürfnis, Bargeld möglichst nicht in einer verschlossenen Räumlichkeit zu verwahren, sondern es auf ein durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen schwer zugängliches Verwahrkonto einzuzahlen (vgl. Nds.OVG, Urteil vom 7. März 2013 - 11 LB 438/10 -, juris, Rn. 31 ff.; Beschluss vom 21. November 2013 - 11 LA 135/13 - juris, Rn. 6; BremOVG, Urteil vom 19. April 2016 - 1 LB 200/15 -, Rn. 37 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3532/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

    OVG Lüneburg, Urteile vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -,vom 7. März 2013 - 11 LB 438/10 - und vom 21. November 2013 - 11 LA 135/13 -, jeweils juris.

    VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Januar 2014 - 17 K 3332/11 - vgl. zur entsprechenden Regelung des § 26 Nr. 1 Nds.SOG: OVG Lüneburg, Urteile vom 7. März 2013 und 21. November 2013 a.a.O. sowie Anmerkung zum erstgenannten Urteil von Söllner, DVBl 2013, 598, Polizeiliche Sicherstellung eines Bargeldbetrages; Barthel , DVP 2005, 276, Sicherstellung und Verwertung aus kriminellen Handlungen erlangter Gegenstände durch die Ordnungsbehörde ("Präventive Gewinnabschöpfung"); zur entsprechenden Regelung des § 43 Nr. 1 PolG NRW vgl. Schütte/ Braun/ Keller , Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar für Praxis und Ausbildung 2012, § 43, Rn. 14 ff.; grundsätzlich a.A. Rachor , in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Kap. E, Rn. 689 ff.

  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3425/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

    OVG Lüneburg, Urteile vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -,vom 7. März 2013 - 11 LB 438/10 - und vom 21. November 2013 - 11 LA 135/13 -, jeweils juris.

    VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Januar 2014 - 17 K 3332/11 - vgl. zur entsprechenden Regelung des § 26 Nr. 1 Nds.SOG: OVG Lüneburg, Urteile vom 7. März 2013 und 21. November 2013 a.a.O. sowie Anmerkung zum erstgenannten Urteil von Söllner, DVBl 2013, 598, Polizeiliche Sicherstellung eines Bargeldbetrages; Barthel , DVP 2005, 276, Sicherstellung und Verwertung aus kriminellen Handlungen erlangter Gegenstände durch die Ordnungsbehörde ("Präventive Gewinnabschöpfung"); zur entsprechenden Regelung des § 43 Nr. 1 PolG NRW vgl. Schütte/ Braun/ Keller , Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar für Praxis und Ausbildung 2012, § 43, Rn. 14 ff.; grundsätzlich a.A. Rachor , in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Kap. E, Rn. 689 ff.

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 10 CS 14.47

    Offene Erfolgsaussichten; Interessenabwägung; Sicherstellung von Buchgeld; Gefahr

    Wie genau der Sachbegriff im Polizeirecht zu verstehen ist (vgl. Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Vorbem. Art. 25-28 Rn. 9) und ob eine analoge Anwendung des Art. 25 PAG über die präventive Sicherstellung auf Buchgeld zulässig ist, bedarf angesichts der verschiedenen hierzu vertretenen Rechtsauffassungen der Klärung im Hauptsacheverfahren (vgl. zum Meinungsstand: NdsOVG, U.v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 31und B.v. 21.11.2013 - LA 135/13 - BeckRS 2013, 58805; Söllner, Bargeld im Sicherheitsrecht, NJW 2009, 3339 (3341) und Anmerkung zum Urteil des NdsOVG vom 7.3.2013, DVBl 2013, 598).
  • VG Aachen, 31.08.2023 - 6 K 2385/21

    Herausgabe von sichergestelltem Geld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2021 - 5 B 1922/20

    Sicherstellung von Bargeld durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht