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   OVG Niedersachsen, 03.03.2015 - 11 LA 172/14   

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OVG Niedersachsen, 03.03.2015 - 11 LA 172/14 (https://dejure.org/2015,19857)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.03.2015 - 11 LA 172/14 (https://dejure.org/2015,19857)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. März 2015 - 11 LA 172/14 (https://dejure.org/2015,19857)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 11 LA 250/14

    Artgerechtes Abwehrverhalten; gesteigerte Aggressivität; Aggressivität;

    In diesem Rahmen obliegt es dem Landkreis als zuständiger Behörde, die gesamten Umstände des Vorfalles aufzuklären und hierbei sowohl belastende als auch entlastende Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 3.3.2015 - 11 LA 172/14 -).

    7 In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass die Vorschrift des § 7 NHundG in dem aufgezeigten Sinn verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Übermaßverbot verstößt (Senatsbeschl. v. 3.3.2015 - 11 LA 172/14 -).

  • VG Oldenburg, 22.10.2021 - 7 A 2701/21

    Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund; Prüfungspflicht;

    Daher auch bedarf es für die Feststellung der Gefährlichkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG nicht einer abschließenden Prüfung, ob das von dem Hund bei dem Beißvorfall gezeigte Verhalten eine gesteigerte Aggressivität oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Angriffslust aufweist (Nds. OVG, Beschlüsse v. 30. Juni 2015 - 11 LA 250/14 -, juris, Rn. 5 f., und v. 3. März 2015 - 11 LA 172/14 -, juris, Rn. 10 f.).

    Der Wesenstest nach § 13 NHundG ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 NHundG der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes zudem zeitlich nachgelagert und stellt eine Voraussetzung für die Erlaubnis zum Halten des bereits als gefährlich eingestuften Hundes dar, ist mithin nicht bereits Gegenstand der näheren Überprüfung des Sachverhalts nach § 7 Abs. 1 Satz 1 NHundG, die zu der Feststellung der Gefährlichkeit führen kann (Nds. OVG, Beschlüsse v. 30. Juni 2015 - 11 LA 250/14 -, juris, Rn. 5, und v. 3. März 2015 - 11 LA 172/14 -, juris, Rn. 11).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2017 - 3 M 245/16

    Anforderungen an die Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall gemäß § 3 Abs.

    Zwar verweisen die in der Gesetzesbegründung weiter aufgeführten Entscheidungen den OVG Niedersachsen (Beschlüsse vom 3. März 2015 - 11 LA 172/14 - und vom 30. Juni 2015 - 11 LA 250/14 -, beide: juris ) darauf, dass die Voraussetzungen der Gefährlichkeitsfeststellung des § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG grundsätzlich bereits dann erfüllt sind, wenn der betroffene Hund ein anderes Tier (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 NHundG) nicht nur ganz geringfügig verletzt hat.
  • VG Braunschweig, 25.11.2015 - 5 A 195/14

    Artgerechtes Abwehrverhalten; Erforderlichkeit der Beweisaufnahme; Feststellung

    In diesem Rahmen obliegt es dem Landkreis als zuständiger Behörde, die gesamten Umstände des Vorfalles aufzuklären und hierbei sowohl belastende als auch entlastende Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 3.3.2015 - 11 LA 172/14 -).".
  • VG Oldenburg, 03.08.2020 - 7 B 1671/20

    Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund; Prüfungspflicht;

    - Urteil vom 13. Juni 2014 - 7 A 766/14 - (Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, der ein Schaf gerissen hat) - mit nachgehendem Beschluss des Nds. OVG Lüneburg vom 3. März 2015 - 11 LA 172/14 -:.
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 11 LA 110/22

    Gefährlichkeit eines Hundes; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Wiederaufgreifen

    Der Wesenstest gemäß § 13 NHundG ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 NHundG der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes zeitlich nachgelagert und stellt eine Voraussetzung für die Erlaubnis zum Halten des bereits als gefährlich eingestuften Hundes dar, ist mithin nicht bereits Gegenstand der näheren Überprüfung des Sachverhalts nach § 7 Abs. 1 Satz 1 NHundG , die zu der Feststellung der Gefährlichkeit führen kann (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 3.3.2015 - 11 LA 172/14 - juris Rn. 11 u. v. 30.6.2015 - 11 LA 250/14 - juris Rn. 5).
  • VG Göttingen, 25.02.2022 - 1 A 290/20

    Abwehrverhalten, artgerechtes; Beißvorfall; Gefährlichkeit eines Hundes;

    Er ist mithin nicht bereits Gegenstand der näheren Überprüfung des Sachverhalts nach § 7 Abs. 1 Satz 1 NHundG, die zu der Feststellung der Gefährlichkeit führen kann (Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2015 - 11 LA 250/14 -, juris Rn. 5, und v. 03.03.2015 - 11 LA 172/14 -, juris, Rn. 11).
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