Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.02.2005 - 11 LB 121/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einzelfall einer schwerwiegenden PTBS bei einer türkischen Staatsangehörigen - Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG; § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einzelfall einer schwerwiegenden PTBS bei einer türkischen Staatsangehörigen - Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG; § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Türkei, Kurden, Krankheit, Sexuelle Übergriffe, Psychische Erkrankung, Posttraumatische Belastungsstörung, Medizinische Versorgung, Traumatisierte Flüchtlinge, Retraumatisierung, Abschiebungshindernis

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg, 25.11.2003 - 5 A 368/02
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2005 - 11 LB 121/04



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05  

    Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG); Abschiebungsverbot;

    Dazu gehört auch der Fall, dass die an sich gegebene Behandlungsmöglichkeit für ihn aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen - beispielsweise bei der Gefahr einer Retraumatisierung - nicht erfolgversprechend ist (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 26.2. 2007 - 4 UE 1125/05.A -, juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9.2. 2007 - 10 A 10952/06.OVG - Schl.-H. OVG, Beschl. v. 28.9. 2006 - 4 LB 6/06 - Senatsbeschl. v. 28.2. 2005 - 11 LB 121/04 -, juris).

    Abgesehen davon, dass die Gefahr, uniformierte Personen zu sehen, in der (gesamten) Türkei höher zu veranschlagen ist als im Bundesgebiet (so auch Senatsbeschl. v. 28.2. 2005, a. a. O.), ist die Einschätzung des Sachverständigen nachvollziehbar, dass wegen der besonderen psychischen Situation der Klägerin, bei der die Unterscheidungsfähigkeit zwischen tatsächlich gefährlichen und ungefährlichen Situationen beeinträchtigt sei, eine Konfrontation mit dem Trauma oder Orten, die dem Ort des Traumas in vielfacher Hinsicht ähnelten und mit Personen, die dem Kreis der Täter in Aussehen oder Handlungsweise ähnelten, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit dazu führe, dass sie in eine akute psychotische Dekompensation gerate und darüber hinaus hochgradig suizidal reagiere.

  • VG Oldenburg, 10.10.2012 - 5 A 2918/11  

    Yeziden aus der Türkei unterliegen nach wie vor mittelbaren Gruppenverfolgung

    Die Behandlung psychischer Erkrankungen einschließlich posttraumatischer Belastungsstörungen ist in der Türkei grundsätzlich gewährleistet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. Februar 2005 - 11 LB 121/04 - OVG NW, Urteil vom 18. Januar 2005 - 8 A 1242/03.A -, InfAuslR 2005, 281; VG Oldenburg, Urteil vom 16. Juli 2007 - 5 A 5367/05 - VG Stuttgart, Urteil vom 09. November 2010 - A 6 K 430/09 -).
  • VG Stuttgart, 14.01.2008 - A 11 K 4941/07  

    Abschiebungsverbot bei posttraumatischer Belastungsstörung; fehlende Sachkunde

    Die Gefahr der Retraumatisierung lässt sich nicht auf den eigentlichen Ort eingrenzen, an dem die Verletzungshandlung erfolgte, denn auch andere Orte und Personen im Heimatland, die dem zugrundeliegenden traumatischen Erlebnis gleichen, ähneln oder auch nur Anklänge daran haben, führen zu einer Reaktualisierung der inneren Bilder des traumatischen Erlebens in der Vorstellung und den körperlichen Reaktionen des Betroffenen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.02.2005 - 11 LB 121/04 und Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - juris -), so dass im Falle der Klägerin die Gefahr der Retraumatisierung konkret und landesweit gegeben ist.
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  • VG Stuttgart, 24.10.2008 - A 11 K 766/08  

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes nach §

    Die Gefahr der Retraumatisierung lässt sich nicht auf den eigentlichen Ort eingrenzen, an dem die Verletzungshandlung erfolgte, denn auch andere Orte und Personen im Heimatland, die dem zugrundeliegenden traumatischen Erlebnis gleichen, ähneln oder auch nur Anklänge daran haben, führen zu einer Reaktualisierung der inneren Bilder des traumatischen Erlebens in der Vorstellung und den körperlichen Reaktionen des Betroffenen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.02.2005 - 11 LB 121/04 und Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - a.a.O.), so dass im Falle des Klägers die Gefahr der Retraumatisierung konkret und landesweit gegeben ist.
  • VG Gießen, 22.08.2006 - 5 E 913/05  

    Abschiebungsschutzlage bei schwerwiegenden psychischen Destabilisierungen

    Dies stellt eine konkrete erhebliche Gefahr dar, die eine Abschiebung in die Türkei ausschließt (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.02.2005 - 11 LB 121/04 -, juris).
  • VG Stuttgart, 15.05.2006 - A 11 K 662/06  

    Türkei, Widerruf, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Das Gericht kommt daher zu dem Ergebnis, dass jedenfalls bei Personen, bei denen nach fachärztlicher Einschätzung eine Retraumatisierung droht, weil sie Traumata durch Folter oder vergleichbare Erfahrungen mit staatlichen Instanzen in der Türkei erlitten haben und deshalb unter schweren Traumafolgen leiden, eine Rückführung in ihr Heimatland unter Verweisung auf die dort (angeblich) bestehenden Behandlungsmöglichkeiten in der Regel ausscheiden muss (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.02.2005, - 11 LB 121/04 -, ).
  • VG Lüneburg, 31.05.2006 - 5 A 209/05  

    Türkei, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Bei wenigen Betroffenen kann die Störung über viele Jahre einen chronischen Verlauf nehmen und je nach Ausmaß der Funktionsstörungen zu einer andauernden Persönlichkeitsveränderung führen (vgl. zum Vorstehenden Nds. OVG, Beschl. v. 28.2.2005 - 11 LB 121/04 - unter Hinweis auf: Middeke, Posttraumatisierte Flüchtlinge im Asyl- und Abschiebungsprozess, DVBl. 2004, 150; Marx, Humanitäres Bleiberecht für posttraumatisierte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina, InfAuslR 2000, 357 f.).
  • VG Hannover, 19.11.2008 - 1 A 2318/06  

    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Grundsätzlich ist die Situation psychisch Kränker in der Türkei gekennzeichnet durch eine Dominanz krankenhausorientierter Betreuung bei gleichzeitigem Fehlen differenzierter ambulanter Versorgungsangebote (vgl. Nds. OVG, Beschl. v.28.02.2005 - 11 LB 121/04).
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