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   OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07   

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OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07 (https://dejure.org/2007,1360)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2007 - 11 LB 69/07 (https://dejure.org/2007,1360)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2007 - 11 LB 69/07 (https://dejure.org/2007,1360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bleiberecht aus humanitären Gründen; niedersächsische Landesregelung - betroffener Personenkreis; Altfallregelung für geduldete Ausländer nach § 104a AufenthG 2004

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 AufenthG; § 104 Abs. 1 AufenthG
    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit Bleiberechtsregelungen des Landes Niedersachsen aus der Zeit vor 2005; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Geltung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 23 Abs. 1; AufenthG § 101 Abs. 2; AufenthG § 104 Abs. 1; AuslG § 99 Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 6; AufenthG § 104 a Abs. 2 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; EMRK Art. 8
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Bleiberechtsregelung 1990, Bleiberechtsregelung 2001, Libanon, Libanesen, Staatenlose, Kurden, Sammeleinbürgerung, Türken, Staatsangehörigkeit, Übergangsregelung, Zuwanderungsgesetz, Altfälle, Gleichheitsgrundsatz, Erlasslage, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 104 a Abs. 1; ; AufenthG § 104 a Abs. 2; ; AufenthG § 23 Abs. 1 S. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; EMRK Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bleiberecht aus humanitären Gründen - Altfallregelung; Bleiberechtserlass 1990; Bleiberechtserlass 2006; humanitäres, Bleiberecht; Kurden: Libanon; Kurden: Staatenlosigkeit; Privatleben; rechtliches, Ausreisehindernis; Versagungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Gewährung eines Bleiberechts verneint

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit Bleiberechtsregelungen des Landes Niedersachsen aus der Zeit vor 2005; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Geltung des ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gewährung eines Bleiberechts verneint

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Gewährung eines Bleiberechts verneint

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1579 (Ls.)
  • DVBl 2008, 57
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LB 35/03

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Bleiberechtserlass

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07
    Daran gemessen bezog sich die Bleiberechtsregelung aus dem Jahr 1990 lediglich auf Kurden aus dem Libanon, die staatenlos waren oder deren Staatsangehörigkeit ungeklärt war (Urt. d. Sen. v. 20.5.2003 - 11 LB 35/03 -, veröff. in juris; die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Beschwerde verwarf das BVerwG mit Beschl. v. 16.2. 2004 - 1 B 215.03 -).

    Die niedersächsischen Behörden gingen deshalb zum Zeitpunkt der niedersächsischen Bleiberechtsregelung von 1990 davon aus, dass dieser Personenkreis nicht mehr die Staatsangehörigkeit seines ursprünglichen Herkunftsstaates besaß und deshalb eine Abschiebung in diesen Staat nicht in Betracht kam (vgl. Urt. d. Sen. v. 20.5.2003 - 11 LB 35/03 -, a. a. O.).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 20. Mai 2003 - 11 LB 35/03 - (a. a. O.) auf einen Fall hingewiesen.

    Dieses Verhalten seiner die elterliche Sorge im Sinne des § 1626 Abs. 1 BGB ausübenden und damit erziehungs- und aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern muss sich der Kläger, der, als die Eltern die Angaben machten, noch minderjährig war, zurechnen lassen (st. Rspr. d. Sen., Urt. v. 20.5.2003 - 11 LB 35/03 -, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 8.12.2006 - 18 A 2644/06 -, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 18 A 2644/06

    Aufenthaltserlaubnis minderjährige Klägerin rechtliche Unmöglichkeit Ausreise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07
    Die öffentlichen Belange, namentlich der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannte Belang der "öffentlichen Ordnung", zu dem das Interesse an einer wirksamen Einwanderungskontrolle gehört (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.5.2006 - 11 S 2354/05 -, veröffentlicht in juris; OVG NRW, Beschl. v. 8.12.2006 - 18 A 2644/06 -, AuAS 2007, 8), sind im Rahmen der Abwägung in Bezug zu den privaten Interessen des Ausländers zu setzen.

    Hierzu gehört die Prüfung, inwieweit der Ausländer unter Berücksichtigung seines Lebensalters, seiner persönlichen Befähigung und seiner familiären Anbindung im Heimatland von dem Land seiner Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft entwurzelt ist (OVG NRW, Beschl. v. 8.12.2006 - 18 A 2644/06 -, a. a. O.).

    Dieses Verhalten seiner die elterliche Sorge im Sinne des § 1626 Abs. 1 BGB ausübenden und damit erziehungs- und aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern muss sich der Kläger, der, als die Eltern die Angaben machten, noch minderjährig war, zurechnen lassen (st. Rspr. d. Sen., Urt. v. 20.5.2003 - 11 LB 35/03 -, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 8.12.2006 - 18 A 2644/06 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07
    Das Aufenthaltsgesetz enthält ein differenziertes Regelungswerk, das grundsätzlich in ausreichender Weise den Vorgaben des Art. 8 EMRK entspricht, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt (BVerfG, Beschl. v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, V. n. b., zu §§ 53 ff. AufenthG; BVerwG, Urt. v. 17.6.1998 - 12 C 27.96 -, BVerwGE 107, 58).

    Die Beendigung des Aufenthalts des Klägers ist nicht unverhältnismäßig, unabhängig davon, ob sie neben Art. 8 Abs. 2 EMRK noch gesondert an Art. 2 Abs. 1 GG zu messen ist (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07
    Das genannte Recht umfasst die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (BVerfG, Beschl. v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, InfAuslR 2007, 275).

    Der Eingriff muss eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme darstellen, die durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt und mit Blick auf das verfolgte legitime Ziel auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (BVerfG, Beschl. v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07
    Dieser Anspruch ist nach jeder in Betracht kommenden Vorschrift des Aufenthaltsgesetzes zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 27.6. 2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 = NVwZ 2006, 1418).

    Dann aber ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 -, a. a. O.).

  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07
    Die Entscheidung des EGMR vom 16. Juni 2005 (- 60654/00 -, InfAuslR 2005, 349, Rs. Sisojeva) betraf einen atypischen Sonderfall.

    Sie bietet keine Entscheidungshilfe für die maßgebliche Rechtsfrage (vgl. auch das Urteil der Großen Kammer in dieser Rechtssache vom 15.1.2007, InfAuslR 2007, 140).

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07
    Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährt nicht das Recht, den Ort zu wählen, der nach Ansicht der Betroffenen am besten geeignet ist, ein Familienleben aufzubauen (EGMR, Entscheidung vom 7.10.2004 - 33743/03 -, NVwZ 2005, 1043, Rs. Dragan).
  • OVG Bremen, 06.08.2007 - 1 B 315/07

    Altfallregelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07
    Ist er im Bundesgebiet zu einer Straftat verurteilt worden, darf diese bei der Zukunftsprognose berücksichtigt werden, auch wenn die in § 104 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG genannte Tagessatzschwelle nicht erreicht wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 6.8.2007 - 1 B 315/07 -, veröff. in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2006 - A 9 S 1157/06

    Ablehnung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisanträge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07
    Die öffentlichen Belange, namentlich der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannte Belang der "öffentlichen Ordnung", zu dem das Interesse an einer wirksamen Einwanderungskontrolle gehört (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.5.2006 - 11 S 2354/05 -, veröffentlicht in juris; OVG NRW, Beschl. v. 8.12.2006 - 18 A 2644/06 -, AuAS 2007, 8), sind im Rahmen der Abwägung in Bezug zu den privaten Interessen des Ausländers zu setzen.
  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07
    Der EGMR hat bisher nicht endgültig geklärt, ob ein rechtmäßiger Aufenthalt Voraussetzung für eine Verwurzelung im Gaststaat ist (Urt. v. 16.9.2004 - 11103/03 - NVwZ 2005, 1046, Rs. Ghiban).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs 5 AufenthG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - 17 B 928/03

    Feststellung des Geburtsdatums anhand türkischer Personenstandsregister

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 11 S 409/06

    Rückwirkender Wegfall des Ausweisungsschutzes der Mutter nach erfolgreichem

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • BVerwG, 03.07.2007 - 9 B 9.07
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • BVerwG, 16.02.2004 - 1 B 215.03

    Divergenz als Zulassungsgrund für eine Beschwerde - Ausschluss des

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08

    Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Sperrwirkung;

    Der nicht näher begründeten gegenteiligen Auffassung, die verlangt, dass das volljährige ledige Kind selbst die Mindestaufenthaltszeiten nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG erfüllen müsse (so OVG Lüneburg, Urteil vom 27. September 2007 11 LB 69/07 DVBl 2008, 57 Rn. 80; ihm folgend Maaßen, a.a.O. S. 332 Rn. 741), ist daher nicht zu folgen (ebenso: Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: Oktober 2009, § 104a, Rn. 25; Albrecht, in: Storr u.a., ZuWG 2. Aufl. 2008, § 104a AufenthG, S. 776 Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

    Eine allgemeine Verwaltungspraxis, wonach auch aus dem Libanon eingereisten Kurden mit türkischer Staatsangehörigkeit ein Bleiberecht einzuräumen sei, lässt sich ebenfalls nicht feststellen (vgl. Urt. d. Sen. v. 2.10.2007 - 11 LB 69/07 -, DVBl. 2008, 57; Urt. d. Sen. v. 20.5.2003 - 11 LB 35/03 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 8 LA 72/08

    Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht langjährig geduldet lebender Eltern und

    Schließlich kann offen bleiben, ob zu Gunsten der Kläger zu 3) und 4) neben Absatz 2 ergänzend auch noch Absatz 1 des § 104a AufenthG anzuwenden ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.9.2007 - 11 LB 69/07 -, DVBl. 2008, 57 ff.).
  • OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09

    Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung 2007.

    (vgl. einerseits OVG Hamburg, Urteil vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 -, andererseits VGH Mannheim, Beschluss vom 28.4.2008 - 11 S 683/08 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.9.2007 - 11 B LB 69/07 -, DVBl. 2008, 57) Nach den Anwendungshinweisen des Ministeriums für Inneres und Sport zur gesetzlichen Altfallregelung (vgl. die "Hinweise zu den §§ 104a und b AufenthG" des Ministeriums für Inneres und Sport vom 23.11.2007 - B 5 5510/AufenthG 104a/b, dort Nr. 1 zum "Verhältnis der gesetzlichen Altfallregelung zum IMK-Bleiberechtsbeschluss vom 17. November 2006") (§§ 104a, 104b AufenthG) spricht indes vieles dafür, dass der Erlassgeber von der Ersetzung seiner bis dahin geltenden Regelung ausgegangen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2008 - 18 E 359/07

    Syrische Staatsangehörige Passbeschaffung Mitwirkung Altfallregelung

    vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2006 - 18 E 1317/06-, InfAuslR 2007, 109 = AuAS 2007, 86 mit weiteren Nachweisen; auch Nds. OVG, Urteil vom 27. September 2007 - 11 LB 69/07 -, juris.

    Soweit auch die Klägerin zu 3., die nun als Volljährige für die Erfüllung ihre Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung selbst verantwortlich ist, diesen Pflichten (weiterhin) nicht nachkommt, mag dies bei der Integrationsprognose nach § 104a Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz AufenthG zu berücksichtigen sein; vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27. September 2007 - 11 LB 69/07 -, juris, auch insoweit ist aber - wie im Hinblick auf die weitere schulische bzw. berufliche Laufbahn der Klägerin zu 3. - weitere Sachaufklärung erforderlich.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2009 - 13 S 2092/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - zur Unterbrechung

    Ein Ausländer kann die Unzumutbarkeit seiner freiwilligen Ausreise nicht auf eine zielstaatsbezogene Gefahrensituation stützen, wenn und solange das zuständige Bundesamt eine solche Feststellung wie hier abgelehnt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14/05 - BVerwGE 126, 192 = NVwZ 2006, 1418; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.4.2007 - 11 S 1035/06 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 27.9.2007 - 11 LB 69/07 - DVBl. 2007, 57).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2008 - 13 S 709/07

    Niederlassungserlaubnis; Anrechenbarkeit von Zeiten des Besitzes einer

    Ein Ausländer kann die Unzumutbarkeit seiner freiwilligen Ausreise nicht auf eine zielstaatsbezogene Gefahrensituation im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG stützen, wenn das zuständige Bundesamt eine solche Feststellung bindend abgelehnt hat (s. § 42 Satz 1 AsylVfG; vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14/05 -, BVerwGE 126, 192 = NVwZ 2006, 1418; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.4.2007 - 11 S 1035/06 - und Beschluss vom 22.8.2007 - 13 S 163/07 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 27.9.2007 - 11 LB 69/07 -, DVBl. 2007, 57).
  • VG Karlsruhe, 31.01.2008 - 4 K 36/08

    Aufenthaltszeit gemäß § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG 2004; Relevanz einer

    Der Schutz des Art. 8 Abs. 1 EMRK könnte möglicherweise voraussetzen, dass neben einer gewissen Dauer des Aufenthalts dieser durch ein entsprechendes Aufenthaltsrecht abgesichert ist (so Hess.VGH, Beschl. v. 15.02.2006 - 7 TG 106/05 -, InfAuslR 2006, 217; Nieders.OVG, Urt. v. 27.09.2007 - 11 LB 69/07 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.04.2007 - 11 S 409/06 -, InfAuslR 2007, 357; offen gelassen im Beschl. v. 10.05.2006 - 11 S 2354/05 -, VBlBW 2006, 438; verneinend: Beschl. v. 25.10.2007 - 11 S 2091/07 -, InfAuslR 2008, 29).
  • VG Oldenburg, 28.09.2009 - 11 A 2669/08

    Altfallregelung; Verwurzelung; Passpflicht; Identität; Mitwirkungspflicht;

    Zu berücksichtigen sind insoweit im Rahmen einer Gesamtbewertung begangene Straftaten, die Schul- und Berufsausbildung, Sprachkenntnisse und das sonstige Verhalten, soweit es Hinweise auf die Integration des Ausländers zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 - NVwZ 2009, 979 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 3 Bf 149/02 - InfAuslR 2009, 64 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. September 2007 - 11 LB 69/07 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - 18 A 1063/09

    Freiheitsstrafe Altfallregelung Verhältnismäßigkeit

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. September 2007 - 11 LB 69/07 -, DVBl 2008, 57.
  • VG Oldenburg, 22.06.2011 - 11 A 3167/10

    Bleiberechtsregelung; Rechtsschutzbedürfnis; Türkei; Yeziden

  • VG Berlin, 26.06.2008 - 10 A 134.08

    Aussetzung der Abschiebung während Aufenthaltserlaubnisverfahren

  • VG Berlin, 06.04.2009 - 21 A 135.07

    Keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Rauschgiftdelikten eines

  • VG Potsdam, 28.09.2011 - 8 K 1914/08

    Aufenthaltserlaubnis

  • SG Hildesheim, 25.02.2009 - S 40 AY 266/08
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   OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 11 LB 69/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,49386
OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 11 LB 69/07 (https://dejure.org/2007,49386)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.10.2007 - 11 LB 69/07 (https://dejure.org/2007,49386)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 11 LB 69/07 (https://dejure.org/2007,49386)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

    Eine allgemeine Verwaltungspraxis, wonach auch aus dem Libanon eingereisten Kurden mit türkischer Staatsangehörigkeit ein Bleiberecht einzuräumen sei, lässt sich ebenfalls nicht feststellen (vgl. Urt. d. Sen. v. 2.10.2007 - 11 LB 69/07 -, DVBl. 2008, 57; Urt. d. Sen. v. 20.5.2003 - 11 LB 35/03 -, juris).

    Dazu verweist der Senat ergänzend auf seine Ausführungen in den in Parallelverfahren ergangenen Urteilen vom 2. Oktober 2007 - 11 LB 69/07 - (a.a.O.), - 11 LB 130/07 - und - 11 LB 131/07 -, auf die die Kläger des vorliegenden Verfahrens hingewiesen worden sind.

    In diesem Zusammenhang ist ergänzend auf Folgendes hinzuweisen: Nach den Erkenntnissen des Senats aus zahlreichen Parallelverfahren (vgl. etwa Beschlüsse v. 13.3. 2008 - 11 ME 481/07 - u. v. 12.6. 2007 - 11 LA 109/07 - Urt. v. 2.10.2007, a. a. O., u. v. 20.5. 2003, a. a. O.) reisten vornehmlich im Zeitraum von 1985 bis 1990 viele aus dem Gebiet von Ückavak stammende Großfamilien arabisch-kurdischer Volkszugehörigkeit, die sich zwischenzeitlich im Libanon niedergelassen hatten, in das Bundesgebiet ein, um mit der Behauptung, staatenlose Kurden aus dem Libanon zu sein, ein Aufenthaltsrecht zu erlangen.

    Hierzu gehört die Prüfung, inwieweit der Ausländer unter Berücksichtigung seines Alters, seiner persönlichen Befähigung, seiner Vertrautheit mit den Verhältnissen im Land seiner Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft und seiner dortigen familiären Anbindung entwurzelt ist (vgl. zum Vorstehenden: EGMR, Urt. v. 6.12.2007 - 69735/01 -, InfAuslR 2008, 111; Eckertz-Höfer, Neuere Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Schutz des Privatlebens, ZAR 2008, 41, 93 ff. m. w. N. aus d. Rspr. d. EGMR; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.2007 - 11 S 2091/07 -, ZAR 2008, 68; Nds. OVG, Urt. v. 2.10.2007 - 11 LB 69/07 - OVG NRW, Beschl. v. 8.12.2006, a.a.O.).

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