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   OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15   

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https://dejure.org/2016,41384
OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15 (https://dejure.org/2016,41384)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.2016 - 11 LC 148/15 (https://dejure.org/2016,41384)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 2016 - 11 LC 148/15 (https://dejure.org/2016,41384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 Abs 1 S 1 SOG ND; § 39a SOG ND; § 39 Abs 3 S 2 SOG ND; § 47 SOG ND; § 17 Abs 2 S 1 Nr 1 DSG ND; § 22 Abs 5 DSG ND; § 8 S 1 DSG ND; § 8a Abs 3 DSG ND
    Arbeitsdatei Szenekundige Beamte; Eintrag; Gefahrenabwehr; Gefährderansprache; Identitätsfeststellung; Ingewahrsamnahme; Löschung; personenbezogene Daten; Verfahrensbeschreibung; Verhütung von Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf vollständige Löschung von personenbezogenen Daten in der Arbeitsdatei Szenekundige Beamte

  • heise.de (Pressemeldung, 19.11.2016)

    Polizei darf Daten gewaltbereiter Fußballfans speichern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf vollständige Löschung von personenbezogenen Daten in der "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Löschungsanspruch gegen polizeiliche "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte" (SKB)

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Speicherung personenbezogener Daten in SKB-Datei zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf vollständige Löschung von personenbezogenen Daten in der "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte" - Arbeitsdatei wird unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben geführt

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten in der Arbeitsdatei Szenekundige Beamte - Entscheidung vertagt

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position der Klägerin in den genannten Bereichen zu verbessern (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, BVerwGE 146, 303, juris, Rn. 20).

    Das Feststellungsinteresse setzt unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, a.a.O., juris, Rn. 20; Senatsurt. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NordÖR 2005, 536, juris, Rn. 32; BayVGH, Beschl. v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 -, juris, Rn. 8).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15
    Verbunddateien sind vom Bundeskriminalamt als Zentralstelle für den elektronischen Datenverbund zwischen Bund und Ländern geführte Dateien des polizeilichen Informationssystems, wobei die jeweils von den Ländern in eigener Zuständigkeit gewonnenen Daten dezentral und unmittelbar in das Verbundsystem eingegeben und diese Daten im System für alle Verbundteilnehmer zum Abruf bereitgehalten werden (BVerwG, Urteil vom 9.6.2010 - 6 C 5/09 -, BVerwGE 137, 113, juris, Rn. 18).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist deshalb der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urt. v. 9.6.2010 - 6 C 5/09 -, a.a.O., juris, Rn. 23, zum Verpflichtungsanspruch auf Löschung von Daten).

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15
    Eine unverzichtbare Voraussetzung der Speicherung ist nach dieser Regelung der Strafverdacht sowie eine Wiederholungsgefahr, deren Feststellung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat (BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231, juris, Rn. 15).

    Denn die Berücksichtigung von Verdachtsgründen, die auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Freispruch oder Einstellung fortbestehen können, stellt keine Schuldfeststellung oder -zuweisung dar, wenn und soweit sie bei Wiederholungsgefahr anderen Zwecken, insbesondere der vorbeugenden Straftatenbekämpfung, dient (BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, a.a.O., juris, Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15
    Das Feststellungsinteresse setzt unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, a.a.O., juris, Rn. 20; Senatsurt. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NordÖR 2005, 536, juris, Rn. 32; BayVGH, Beschl. v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 -, juris, Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2015 - 1 S 554/13

    Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15
    Neben der Verpflichtungsklage auf Löschung personenbezogener Daten können Betroffene im Falle der bereits vorgenommenen Löschung der über ihre Person gespeicherten Daten im Wege der Feststellungsklage gerichtlichen Rechtsschutz erlangen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Speicherung besteht (VGH Baden-Württ., Urt. v. 10.2.2015 - 1 S 554/13 -, juris, Rn. 65 ff.; VG Lüneburg, Urt. v. 31.8.2010 - 3 A 115/08 -, juris, Rn. 35-37).
  • VG Schleswig, 16.04.2007 - 1 A 209/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15
    Eine regelmäßige Datenübermittlung liegt vor, wenn sie ohne Ersuchen einer anderen Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle in allgemein bestimmten Fällen wiederkehrend durchgeführt wird (VG Schleswig, Urt. v. 16.4.2007 - 1 A 209/04 -, juris, Rn. 14, zum Melderecht; vgl. auch die Definition in den Ausführungsbestimmungen zu § 42 Nds. SOG, dort 42.3, abgedruckt bei Saipa, Nds. SOG, Loseblattsammlung, Stand Juli 2016, unter § 42).
  • VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines behördlichen Handelns nach der Löschung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15
    Neben der Verpflichtungsklage auf Löschung personenbezogener Daten können Betroffene im Falle der bereits vorgenommenen Löschung der über ihre Person gespeicherten Daten im Wege der Feststellungsklage gerichtlichen Rechtsschutz erlangen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Speicherung besteht (VGH Baden-Württ., Urt. v. 10.2.2015 - 1 S 554/13 -, juris, Rn. 65 ff.; VG Lüneburg, Urt. v. 31.8.2010 - 3 A 115/08 -, juris, Rn. 35-37).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LC 470/10

    Rechtmäßigkeit der Lagerung personenbezogener Daten zur Vorgangsverwaltung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15
    Ferner ist auch der Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über die Errichtungsanordnung bzw. Verfahrensbeschreibung hinsichtlich der Festlegungen in § 8 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 6 NDSG gerichtlich durchsetzbar, wenn dem Antrag nicht oder nur teilweise stattgegeben wird und die Zugänglichmachung nicht aus übergeordneten Gründen des Allgemeinwohls gemäß § 8 a Abs. 3 Satz 2 NDSG i.V.m. § 22 Abs. 5 NDSG ausgeschlossen ist (Senatsurt. v. 30.1.2013 - 11 LC 470/10 -, NordÖR 2013, 265, juris, Rn. 52).
  • VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629

    Ausreisekontrolle; polizeiliche Maßnahmen; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15
    Das Feststellungsinteresse setzt unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, a.a.O., juris, Rn. 20; Senatsurt. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NordÖR 2005, 536, juris, Rn. 32; BayVGH, Beschl. v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 -, juris, Rn. 8).
  • VG Göttingen, 12.05.2021 - 1 A 175/17

    Automatisierte Datenverarbeitung; E-Mail; Verfahrensbeschreibung

    Im Falle der bereits vorgenommenen Löschung der über ihre Person gespeicherten Daten kann der Betroffene im Wege der Feststellungsklage gerichtlichen Rechtsschutz erlangen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Speicherung besteht (Nds. OVG, Urt. v. 18.11.2016 - 11 LC 148/15 -, juris Rn. 49 m.w.N.).

    Werden Daten zu dem Zweck erhoben, zu dem sie gespeichert worden sind, richtet sich die Zulässigkeit der Speicherung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 NPOG (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.11.2016 - 11 LC 148/15 -, juris Rn. 59 bis 65 sowie Ls. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts können sich Betroffene einer polizeilichen Maßnahme mit datenschutzrechtlichem Bezug auf die Fehlerhaftigkeit einer notwendigen Verfahrensbeschreibung berufen (Nds. OVG, Urt. v. 18.11.2016 - 11 LC 148/15 -, juris Rn. 51; vgl. auch Beckermann, in: Saipa u.a., NPOG/NHundG, Stand: 27. EL Sept. 2020, § 38 NPOG Rn. 4).

  • VG Göttingen, 12.05.2021 - 1 A 193/17

    Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Grundrechtseingriff, tiefgreifender;

    Im Falle der bereits vorgenommenen Löschung der über seine Person gespeicherten Daten kann der Betroffene im Wege der Feststellungsklage gerichtlichen Rechtsschutz erlangen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Speicherung besteht (Nds. OVG, Urt. v. 18.11.2016 - 11 LC 148/15 -, juris Rn. 49).

    Auch die Art des mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, kann die Anerkennung eines (dann ideellen) Feststellungsinteresses rechtfertigen, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den schwerwiegenden Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (BVerfG, Beschl. v. 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - BVerwGE 160, 169 Rn. 20 = juris Rn. 20; Beschl. v. 10.05.2019 - 6 B 20.19 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2019 - 11 LC 148/15 -, juris Rn. 43).

  • VG München, 22.02.2017 - M 7 K 15.3215

    Auskunfts- und Löschungsanspruch bzgl. polizeilich gespeicherter Daten

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Verpflichtungsklage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (OVG Lüneburg, U.v. 18.11.2016 - 11 LC 148/15 - juris Rn. 47 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 10.02.2023 - 18 K 5035/21

    Gefährderansprache, Eingriffsqualität, Feststellungsinteresse

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18. November 2016 - 11 LC 148/15 -, juris, Rn. 61 m.w.N.
  • OVG Sachsen, 19.09.2022 - 6 E 41/22

    Streitwertfestsetzung; Löschung von Daten aus dem polizeilichen Auskunftssystem;

    Für ein solches Begehren ist auf der Grundlage von § 52 Abs. 2 GKG ein Streitwert von 5.000,00 EUR in Ansatz zu bringen (BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 2019 - 6 B 139.18 -, juris Rn. 20; OVG Schl.-H., Beschl. v. 10. März 2021 - 4 O 6/21 -, juris Rn. 7 und Rn. 10; NdsOVG, Urt. v. 18. November 2016 - 11 LC 148/15 -, juris Rn. 84; VGH BW, Urt. v. 10. Februar 2015 - 1 S 554/13 -, juris Rn. 106; Urt. v. 30. November 2016 - 1 S 472/16 -, juris Rn. 42; ebenso bei einer auf Entfernung von Aktenbestandteilen bzw. Daten aus der Fahrerlaubnisakte gerichteten Klage, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2016 - 3 E 12/16 -, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15   

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https://dejure.org/2019,35129
OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15 (https://dejure.org/2019,35129)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2019 - 11 LC 148/15 (https://dejure.org/2019,35129)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2019 - 11 LC 148/15 (https://dejure.org/2019,35129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 Abs 1 S 1 SOG ND 2005; § 39 Abs 3 S 2 SOG ND 2005; § 22 Abs 1 S 1 DSG ND; § 22 Abs 5 Nr 2 DSG ND; § 8 Abs 1 DSG ND; § 8 S 1 Nr 6 DSG ND
    Arbeitsdatei Szenekundige Beamte; Daten, personenbezogene; Landesbeauftragter für den Datenschutz; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Speicherung; Verfahrensbeschreibung

  • JurPC

    Speicherung personenbezogener Daten in der Arbeitsdatei Szenekundige Beamte (SKB-Datenbank)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Auf die auf die Abweisung der hilfsweise erhobenen Feststellungsklage als unzulässig beschränkte Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Senats hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 (- 6 B 14.17 -, NVwZ 2018, 739, juris) das Urteil vom 18. November 2016 aufgehoben, soweit darin die Anträge zu 2. und zu 3. der hilfsweise erhobenen Feststellungsklage abgewiesen werden.

    Die hilfsweise gestellten Feststellungsanträge (zu 2. und zu 3.) sind zulässig.Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in dem die Sache teilweise zurückverweisenden Beschluss vom 20. Dezember 2017 (- 6 B 14.17 -, a.a.O., juris) steht der Klägerin ein Feststellungsinteresse für die beiden genannten Anträge zur Seite.

    Vor der mit den technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung einhergehenden gesteigerten Gefährdungslage schützt das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) in Gestalt des informationellen Selbstbestimmungsrechts (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 -, juris, Rn. 14).

    Aufgrund der Speicherung auch des Bezugsspiels ermöglicht es zugleich in diesem Bereich eine Profilbildung (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 -, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im "Volkszählungsurteil" betont, dass wegen der für den Bürger bestehenden Undurchsichtigkeit der Speicherung und Verwendung von Daten unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung die Beteiligung unabhängiger Datenschutzbeauftragter von erheblicher Bedeutung für einen effektiven Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist und deshalb eine effektive Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten notwendig ist (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, BVerfGE 65, 1, juris, Rn. 157 und Rn. 193; Di Fabio, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Art. 2 Abs. 1, Rn. 184).

    Mit der in § 22 Abs. 5 Nr. 2 NDSG angeordneten Verpflichtung zur Übersendung der Verfahrensbeschreibung an den zur Kontrolle nach § 22 Abs. 1 Satz 1 NDSG berufenen Landesbeauftragten für den Datenschutz hat der Gesetzgeber das Gebot der effektiven Kontrolle konkretisiert und der grundrechtlichen Vorgabe entsprochen, "organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken" (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, a.a.O., juris, Rn. 151).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LC 229/08

    Vorliegen einer Rechtsverordnung für die Erhebung und Speicherung von Daten in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Die Verfahrensbeschreibung ist eine Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.4.2013 - 1 BvR 1215/07 -, BVerfGE 133, 277, juris, Rn. 144, zur Errichtungsanordnung nach § 12 ATDG; Senatsurt. v. 16.12.2008 - 11 LC 229/08 -, NdsVBl. 2009, 135, juris, Rn. 29, zur Errichtungsanordnung für die Datei "Gewalttäter Sport"; Petri, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Rn. 1234).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LC 470/10

    Rechtmäßigkeit der Lagerung personenbezogener Daten zur Vorgangsverwaltung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Bei der Verfahrensbeschreibung vom 1. März 2005 handelt es sich unstreitig um eine Beschreibung im Sinne von § 8 NDSG, die die Beklagte als niedersächsische Behörde erstellt hat, um darin zu dokumentieren, welche personenbezogenen Daten mit Hilfe welcher automatisierter Verfahren auf welche Weise verarbeitet werden und welche Datenschutzmaßnahmen dabei getroffen wurden (vgl. zu dem Zweck einer Verfahrensbeschreibung: Senatsurt. v. 30.1.2013 - 11 LC 470/10 -, NordÖR 2013, 265, juris, Rn. 51).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Hierzu zählen vor allem Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 -, juris, Rn. 20).
  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Die Verfahrensbeschreibung ist eine Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.4.2013 - 1 BvR 1215/07 -, BVerfGE 133, 277, juris, Rn. 144, zur Errichtungsanordnung nach § 12 ATDG; Senatsurt. v. 16.12.2008 - 11 LC 229/08 -, NdsVBl. 2009, 135, juris, Rn. 29, zur Errichtungsanordnung für die Datei "Gewalttäter Sport"; Petri, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Rn. 1234).
  • VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01

    Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Mit der Unterlassung der Übersendung der Verfahrensbeschreibung vom 1. März 2005 an den Landesbeauftragten für den Datenschutz liegt somit ein beachtlicher Mangel vor, der der Verfahrensbeschreibung unmittelbar anhaftet und deshalb zur Rechtswidrigkeit der Speicherung der personenbezogenen Daten der Klägerin in der SKB in dem maßgeblichen Zeitraum führt (in diesem Sinne auch: Petri, a.a.O., Rn. 1234; Arzt, a.a.O., § 36 BPolG, Rn. 6; VG Gießen, Urt. v. 29.4.2002 - 10 E 141/01 -, NVwZ 2002, 1531, juris, Rn. 53).
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Auch die Art des mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, kann die Anerkennung eines Feststellungsinteresses rechtfertigen, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den schwerwiegenden Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (BVerfG, Beschl. v. 4.2.2005 - 2 BvR 308/04 -, NJW 2005, 1637, juris, Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2002 - 11 MA 3363/01

    Widerruf einer staatlichen Anerkennung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
    Mit der Unterlassung der Übersendung der Verfahrensbeschreibung vom 1. März 2005 an den Landesbeauftragten für den Datenschutz liegt somit ein beachtlicher Mangel vor, der der Verfahrensbeschreibung unmittelbar anhaftet und deshalb zur Rechtswidrigkeit der Speicherung der personenbezogenen Daten der Klägerin in der SKB in dem maßgeblichen Zeitraum führt (in diesem Sinne auch: Petri, a.a.O., Rn. 1234; Arzt, a.a.O., § 36 BPolG, Rn. 6; VG Gießen, Urt. v. 29.4.2002 - 10 E 141/01 -, NVwZ 2002, 1531, juris, Rn. 53).
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