Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 11 LC 18/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Förderung katholischer Schwangerenberatungsstellen; Konfliktberatung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Förderung; finanziell; Kirche; katholisch; Schwangerenberatungsstelle; Schwangerschaftsabbruch; Schwangerschaftskonfliktberatung; donum vitae
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 127/02
- OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 11 LC 18/03
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 48.03
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 12.04
Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; …
Im Übrigen beruft er sich auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03 - vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 3 C 48.03) und macht sich dessen Ausführungen zu Eigen.Zu Unrecht meint der Beklagte im Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03), der Förderungsanspruch einer Beratungsstelle nach § 4 Abs. 2 SchKG sei davon abhängig, dass es sich um eine anerkannte Konfliktberatungsstelle handele.
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 14.04
Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; …
Im Übrigen beruft er sich auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03 - vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 3 C 48.03) und macht sich dessen Ausführungen zu Eigen.Zu Unrecht meint der Beklagte im Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03), der Förderungsanspruch einer Beratungsstelle nach § 4 Abs. 2 SchKG sei davon abhängig, dass es sich um eine anerkannte Konfliktberatungsstelle handele.
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 13.04
Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; …
Im Übrigen beruft er sich auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03 - vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 3 C 48.03) und macht sich dessen Ausführungen zu Eigen.Zu Unrecht meint der Beklagte im Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03), der Förderungsanspruch einer Beratungsstelle nach § 4 Abs. 2 SchKG sei davon abhängig, dass es sich um eine anerkannte Konfliktberatungsstelle handele.
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