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   OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08   

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https://dejure.org/2009,3884
OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08 (https://dejure.org/2009,3884)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.07.2009 - 11 LC 4/08 (https://dejure.org/2009,3884)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 11 LC 4/08 (https://dejure.org/2009,3884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Präventive Gewinnabschöpfung als polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als präventiv-polizeiliche Maßnahme; Vorliegen einer "gegenwärtigen Gefahr" als Voraussetzung für die Rechtfertigung einer Sicherstellung; Anforderungen an die zeitliche Nähe und den Grad der ...

  • Judicialis

    Nds.SOG § 2 Nr. 1a; ; Nds.SOG § 2 Nr. 1b; ; Nds.SOG § 26 Nr. 1; ; Nds.SOG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nds. SOG § 26 Nr. 1
    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als präventiv-polizeiliche Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Präventive Gewinnabschöpfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als präventiv-polizeiliche Maßnahme; Vorliegen einer "gegenwärtigen Gefahr" als Voraussetzung für die Rechtfertigung einer Sicherstellung; Anforderungen an die zeitliche Nähe und den Grad der ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sicherstellung von Bargeld als "präventive Gewinnabschöpfung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 954
  • DVBl 2009, 1056
  • DÖV 2009, 772
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08
    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 (NJW 2005, 2603) seien verfassungsrechtliche Bedenken gegen die genannte Bestimmung gegeben.

    Die vom Kläger im Klageverfahren vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die genannte Vorschrift im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 (- 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 = NJW 2005, 2603) teilt der Senat nicht.

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08
    Anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (Urt. d. Sen. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NVwZ 2006, 391, zur Wahrscheinlichkeitsprognose bei einer konkreten Gefahr).
  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08
    Diese Umstände sind vielmehr im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahme und insoweit insbesondere bei der Frage zu berücksichtigen, ob die konkrete Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 -1 BvR 2257/01-, NJW 2002, 3231 (zur fortdauernden Datenspeicherung trotz Freispruchs); BVerwG, Beschl. v. 6.7.1988 -1 B 61.88-, NJW 1989, 2640 (zur weiteren Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Freispruchs)).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08
    Diese Umstände sind vielmehr im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahme und insoweit insbesondere bei der Frage zu berücksichtigen, ob die konkrete Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 -1 BvR 2257/01-, NJW 2002, 3231 (zur fortdauernden Datenspeicherung trotz Freispruchs); BVerwG, Beschl. v. 6.7.1988 -1 B 61.88-, NJW 1989, 2640 (zur weiteren Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Freispruchs)).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 438/10

    Polizeirechtliche Sicherstellung und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto

    Bargeld ist eine Sache und danach tauglicher Gegenstand einer Sicherstellung nach § 26 Nr. 1 Nds. SOG (Senatsurt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, NordÖR 2009, 403, juris, Rn. 36).

    Der Senat folgt der in der Literatur (Rohde/Schäfer, Nds. VBl. 2010, 41; A.A. Söllner, NJW 2009, 3339) und auch in der Rechtsprechung (VG Oldenburg, Urt. v. 29.6.2010 - 7 A 1634/09 -, a.a.O.) vertretenen Auffassung, dass § 26 Nds. SOG analog auf das unkörperliche Buchgeld anwendbar ist, wenn - wie hier - zunächst durch strafprozessuale bzw. zollamtliche Sicherstellungsmaßnahmen Bargeld vereinnahmt und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto eingezahlt wurde (vgl. hierzu bereits Senatsurt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, a.a.O.).

    Im Vordergrund steht der präventive Charakter der Maßnahme (Senatsurt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.9.2010 - 11 LA 574/09 -, V.n.b.).

    Der Begriff "gegenwärtige Gefahr" stellt also grundsätzlich strenge Anforderungen an die zeitliche Nähe und den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts; es kommt aber auch auf die Schwere des drohenden Schadens und die Intensität des Eingriffs an (vgl. Senatsurt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, a.a.O.; Böhrenz/Unger/Siefken, Nds. SOG, Komm., 9. Aufl., § 2 Rn. 5).

    Für die Herkunft eines sichergestellten Bargeldbetrages aus dem Drogenhandel können folgende Gesichtspunkte sprechen (vgl. dazu Senatsurt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, a.a.O., und Senatsbeschl. v. 29.9.2010 - 11 LA 574/09 - Söllner, NJW 2009, 3339 ff.; Waechter, NordÖR 2008, 473, 477):.

    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens allein aufgrund verbliebener Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (Senatsurt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 5 A 942/19

    Rückforderung von sichergestelltem Bargeld im Wege einer polizeilichen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. November 2017 - 5 A 595/14 -, Seite 13 f. des Beschlussabdrucks, n.v.; Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 -, juris, Rn. 21; Nds. OVG, Urteile vom 25. Juni 2015 - 11 LB 34/14 -, juris, Rn. 34, vom 7. März 2013 - 11 LB 438/10 -, juris, Rn. 36, und vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris, Rn. 38.
  • VG Aachen, 19.12.2017 - 6 K 3136/17

    Polizei; Sicherstellung; Bargeld; gegenwärtige Gefahr; Betäubungsmittel; Drogen;

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. September 2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 -, juris Rn. 21; OVG Bremen, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris Rn. 38; VG Aachen, Urteil vom 15. Februar 2007 - 6 K 1757/05 -, juris Rn. 33 m.w.N.

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung dieser konkreten Anhaltspunkte, vgl. zu deren Eignung zum Nachweis einer Herkunft eines sichergestellten Bargeldbetrages aus dem Drogenhandel: Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. September 2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 -, juris Rn. 22; Niedersächsisches OVG, Urteile vom 7. März 2013 - 11 LB 438/10 -, juris Rn. 36 f., und vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris Rn. 43, hat der Beklagte zu Recht eine gegenwärtige Gefahr, der Kläger werde dieses Geld unmittelbar für illegale Drogengeschäfte im Bereich des D1.

    vgl. zum Geldkreislauf bei Drogengeschäften: Niedersächsisches OVG, Urteile vom 7. März 2013 - 11 LB 438/10 -, juris Rn. 41, und vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris Rn. 43 und 50; vgl. zum (fehlenden) Eigentumserwerb an Drogengeld: VG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2014 - 18 K 9709/13 -, juris Rn. 23.

  • VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09

    Sicherstellung; präventive Gewinnabschöpfung

    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens allein aufgrund verbliebener Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -).

    Bargeld ist - ebenso wie Schmuck - eine Sache und damit tauglicher Gegenstand einer Sicherstellung nach § 26 Nds. SOG (OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -).

    In den dort entschiedenen Fällen, die die Sicherstellung von Geld betrafen, ist der Tauglichkeit des vor der gefahrenabwehrrechtlichen Sicherstellung durch die Strafverfolgungsbehörden bzw. den Zoll sichergestellten Geldes nicht weiter problematisiert worden (z.B. Nds. OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08).

    Wenn mit hinreichender, nämlich an Sicherheit grenzender, Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der sichergestellte Geldbetrag deliktischen Ursprungs ist, und keine vernünftigen Zweifel an der Herkunft des Geldbetrages aus Straftaten bestehen, kann dies die Annahme unterstützen, mit hinreichender Sicherheit werde der Betrag auch zukünftig zur Begehung vergleichbarer Straftaten eingesetzt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. November 2009, - 11 LB 401/09 - Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -).

  • VG Mainz, 20.12.2018 - 1 K 447/18

    Anschlusssicherstellung von Bargeld; Notwendigkeit der Darlegung der

    Die Gefahrenlage braucht nicht in einer Eigenschaft der sicherzustellenden Sache begründet zu sein (OVG RP, Beschluss vom 8. Mai 2015 - 7 B 10383/15 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 28), sondern kann sich auch aus der Verwendung der Sache ergeben (vgl. BremOVG, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris, Rn. 36).

    Die Gefahrenprognose muss daher eine hohe Sicherheit aufweisen (vgl. BremOVG, a.a.O., Rn. 25; Nds. OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris, Rn. 38).

    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann allein aufgrund verbliebener Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. September 2015 - 10 CS 15.1435 -, juris, Rn. 23; Nds. OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris, Rn. 34).

  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1228/17

    Sicherstellung von Bargeld, das mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Drogengeschäften

    Die Gefahrenlage braucht nicht in einer Eigenschaft der sicherzustellenden Sache begründet zu sein (OVG RP, Beschluss vom 8. Mai 2015 - 7 B 10383/15 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 28), sondern kann sich auch aus der Verwendung der Sache ergeben (vgl. BremOVG, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris, Rn. 36).

    Die Gefahrenprognose muss daher eine hohe Sicherheit aufweisen (vgl. BremOVG, a.a.O., Rn. 25; Nds. OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris, Rn. 38).

    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann allein aufgrund verbliebener Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. September 2015 - 10 CS 15.1435 -, juris, Rn. 23; Nds. OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris, Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13

    Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch

    Dass sich im vorliegenden Fall die Stückelung des Geldes - anders als in den Verfahren 11 LB 438/10 und 11 LC 4/08 (Senatsurt. v. 2.7.2009, NdsVBl. 2009, 283) - nicht auch auf niedrigere Geldscheine (10er und 20er Scheine) beläuft, rechtfertigt eine andere Einschätzung nicht.

    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens allein aufgrund verbliebener Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die präventive Sicherstellung und damit im Ergebnis Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, a.a.O., juris, Rdnr. 50; Urt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, a.a.O., juris, Rdnr. 34).

    Entgegen der Behauptung des Klägers beschränkt sich das angefochtene Urteil in seiner Begründung nicht lediglich auf die Bezugnahme des Urteils des Senats vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, sondern prüft und bejaht ausgehend von den hier niedergelegten Grundsätzen die für eine Sicherstellung erforderlichen Voraussetzungen bezogen gerade auf den Einzelfall des Klägers.

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 34/14

    Buchgeld; Drogenkriminalität; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die genannte Vorschrift bestehen nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, NdsVBl. 2009, 283, juris) nicht.
  • VG Mainz, 26.11.2021 - 1 L 887/21

    Von Polizei beschlagnahmtes Geld wieder herauszugeben

    Die Gefahrenlage braucht nicht in einer Eigenschaft der sicherzustellenden Sache begründet zu sein (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Mai 2015 - 7 B 10383/15 -, juris, Rn. 11 ; Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 28), sondern kann sich auch aus der Verwendung der Sache ergeben (vgl. BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014, a.a.O.; Nds.OVG, Urteil vom 2. Juli 2009 - 11 LC 4/08 -, juris, Rn. 36).

    Die Gefahrenprognose muss daher eine hohe Sicherheit aufweisen (vgl. BremOVG, a.a.O., Rn. 25; Nds. OVG, Urteil vom 2. Juli 2009, a.a.O., Rn. 38).

  • OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld;

    Die Gefahrenlage braucht nicht in einer Eigenschaft der sicherzustellenden Sache begründet zu sein (Nds. OVG, Urteil vom 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, NordÖR 2009, 403), sondern kann sich auch aus der Verwendung der Sache ergeben.

    Die Gefahrenprognose muss eine hohe Sicherheit aufweisen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.2.2002 - 20 W 55/02 - NVwZ 2002, 626; Nds. OVG, Urteil vom 2.7.2009, a.a.O.).

  • VG Aachen, 08.05.2017 - 6 K 1405/15

    Polizei; Bargeld; Sicherstellung; gegenwärtige Gefahr; Drogenhandel;

  • VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.4367

    Sicherstellung von Bargeld; gegenwärtige Gefahr; nachträglicher Wegfall der

  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353

    Klage gegen die polizeiliche Sicherstellung von Buchgeld

  • VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 238/08

    Bankkonto; Bargeld; Betäubungsmittel; Beweislast; Einzahlung; Ermessensfehler;

  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3416/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2021 - 5 B 1922/20

    Sicherstellung von Bargeld durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes im

  • VG Würzburg, 16.07.2015 - W 5 K 14.694

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Sicherstellung

  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672

    Sicherstellung von Bargeld

  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3532/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 532/21

    Anschluss-Sicherstellung nach mehreren Jahren; Ermessensfehler; Ergänzung von

  • VG Gelsenkirchen, 20.07.2017 - 17 K 3425/14

    Sicherstellung, Bargeld, Zoll, präventiv, Gefahrenabwehr, gegenwärtige Gefahr,

  • VG Regensburg, 07.01.2020 - RN 4 K 18.1385

    Verwaltungsgerichte, öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis, Polizeiliche

  • OVG Bremen, 19.04.2016 - 1 LB 200/15

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Bargeld; Buchgeld;

  • VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276

    Vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips ist eine analoge Anwendung des Art.

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 11 ME 568/09

    Befähigung des niedersächsischen Innenministeriums als

  • VG München, 21.07.2021 - M 23 K 20.1748

    Zollrecht, Sicherstellung von Bargeld, (kein) Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • VG Aachen, 31.08.2023 - 6 K 2385/21

    Herausgabe von sichergestelltem Geld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - 5 A 1616/19

    Notwendigkeit der Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines

  • VG Köln, 24.10.2017 - 20 L 3725/17
  • VG Würzburg, 08.05.2014 - W 5 K 13.340

    Sicherstellung; gegenwärtige Gefahr; Bargeld; Anhaltspunkte für Herkunft aus

  • VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08

    Bankkonto; Bargeld; Beweislast; Beweisverwertung; Dauerverwaltungsakt;

  • OVG Bremen, 08.10.2012 - 1 B 102/12

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld;

  • VG Göttingen, 25.07.2012 - 1 B 156/12

    Gegenwärtige Gefahr; Hund; Sicherstellung; Tierhaltungs- und

  • VG München, 03.08.2015 - M 7 S 15.883

    Abgelehnter Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • VG Kassel, 12.10.2016 - 2 K 307/15

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld

  • OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Geständnisses eines Angeklagten zum Besitz des

  • VG Lüneburg, 13.01.2011 - 6 A 143/09

    Präventive Gewinnabschöpfung; Gewinnabschöpfung

  • VG Würzburg, 27.07.2021 - W 9 S 21.939

    Sicherstellung von Bargeld (voraussichtlich rechtmäßig), konkrete Gefahr der

  • VG München, 08.06.2015 - M 7 S 15.1151

    Sicherstellungsverfügung, Bewilligung von Prozesskostenhilfe,

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