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   OVG Niedersachsen, 09.03.1995 - 11 M 1335/95   

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OVG Niedersachsen, 09.03.1995 - 11 M 1335/95 (https://dejure.org/1995,18315)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.03.1995 - 11 M 1335/95 (https://dejure.org/1995,18315)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. März 1995 - 11 M 1335/95 (https://dejure.org/1995,18315)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2019 - 13 LA 36/19

    Ersatzzustellung an einen Häftling; Ersatzzustellung durch Übergabe eines

    Der Schriftwechsel im Bereich des Strafvollzugs, der in weitem Umfang der Überwachung unterliegt (vgl. § 30 NJVollzG), ist vielmehr nach § 31 Abs. 1 NJVollzG grundsätzlich durch die Anstalt zu vermitteln (vgl. bereits Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 9.3.1995 - 11 M 1335/95 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.6.2001 - 11 S 2290/00 -, juris Rn. 5).

    Wer die fehlerhafte Ersatzzustellung wegen des Fehlens einer ihrer Voraussetzungen behauptet, hat diesen Mangel im Hinblick auf die Beweiskraft der Zustellungsurkunde (§ 418 ZPO) zumindest substantiiert und plausibel darzulegen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 9.3.1995, a.a.O., Rn. 5; weitergehend im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 77. Aufl. 2019, § 178 Rn. 33; Zöller, ZPO, 32 Aufl. 2018, § 178 Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2001 - 11 S 2290/00

    Ersatzzustellung in JVA

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass als Hauswirt im Sinne dieser Bestimmung auch der Leiter einer Justizvollzugsanstalt oder dessen Vertreter anzusehen ist (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 9.3.1995 - 11 M 1335/95 -, OVGE 45, 427; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.6.1992 - 10 W 70/92 -, JurBüro 1993, 362; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Auflage, Rn. 18 zu § 181; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Auflage, Rn. 15 zu § 181; Thomas/Putzo, 22. Auflage, Rn. 11 zu § 181; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Auflage, Rn. 18 zu § 181; Wenzel, Münchener Kommentar zur ZPO, Rn. 19 zu § 181).
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