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   OVG Niedersachsen, 11.07.2000 - 11 M 2516/00   

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https://dejure.org/2000,17331
OVG Niedersachsen, 11.07.2000 - 11 M 2516/00 (https://dejure.org/2000,17331)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.07.2000 - 11 M 2516/00 (https://dejure.org/2000,17331)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 11 M 2516/00 (https://dejure.org/2000,17331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Verbot einer NPD-Veranstaltung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 1 VersammlG; Art 5 GG; Art 8 GG
    Demonstration; Demonstrationsverbot; Gefahrenprognose; Gewaltbereitschaft; Gewalttätigkeit; Nationalsozialismus; NPD; Partei; politische Partei; Rechtsextremismus; Rechtsextremist; Rechtsradikalismus; Verbot; Versammlung; Versammlungsfreiheit; Versammlungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2000 - 11 M 2516/00
    Zwar verlangt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, dass in dem Fall, in dem der Veranstalter und sein Anhang sich friedlich verhalten und Störungen lediglich von Gegendemonstranten ausgehen, behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer gerichtet werden und die Durchführung der Versammlung zu schützen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998, NVwZ 1998, 834), doch gilt ausnahmsweise etwas Anderes, wenn - wie hier - der Veranstalter bei verständiger Würdigung der erkennbaren Umstände die gegen seine Versammlung gerichteten Störaktionen und die damit verbundene Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bewusst auslösen will, etwa um den politischen Gegner in militanter Weise zu provozieren bzw. zu diskreditieren und/oder um besondere Aufmerksamkeit in den Medien zu erzielen (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 15 VersG Rdnr. 31 m.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1994 - 1 S 2423/94

    Versammlungsverbot bei Gefahr volksverhetzender Äußerungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2000 - 11 M 2516/00
    Nach einem Bericht der "L. Landeszeitung" vom 25. April 2000 sollen auf der von den Jungen Nationaldemokraten veranstalteten Demonstration am 22. April 2000 in T., auf der M. Versammlungsleiter war, von den Teilnehmern ausländerfeindliche Parolen gerufen worden sein (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.9.1994, DVBl. 1995, 363 = NVwZ 1995, 504), gegen die dieser offenbar nicht eingeschritten ist.
  • BVerfG, 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00

    Vorläufiger Rechtsschutz zugunsten "Junger Nationaldemokraten"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2000 - 11 M 2516/00
    Es fehlt schon an der Bezeichnung eines im angefochtenen Beschluss enthaltenen Rechtssatzes, mit dem das Verwaltungsgericht einem vom Bundesverfassungsgericht im angeführten Beschluss vom 21. April 2000 - 1 BvQ 10/00 - aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat.
  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

    a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2000 - 11 M 2516/00 -,.
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Unzulässigwerden einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen, deren

    a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2000 - 11 M 2516/00 -,.
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2006 - 11 ME 117/06

    Anmeldung einer Kundgebung der NPD unter freiem Himmel; Vollständiges

    Dem Senat ist bekannt (vgl. etwa Beschl. v. 11.7.2000 - 11 M 2516/00 -, NdsVBl. 2000, 299; den dagegen vom unterlegenen Landesverband Niedersachsen der NPD gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051 = DVBl. 2000, 1593 ab), dass die Stadt Göttingen, die als Hochburg der linksautonomen bzw. antifaschistischen Szene gilt, seit Jahren in der Auseinandersetzung zwischen Rechts- und Linksextremisten einen starken Symbolcharakter hat.
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2006 - 11 ME 122/06
    Dem Senat ist bekannt (vgl. etwa Beschl. v. 11.7.2000 - 11 M 2516/00 -, NdsVBl. 2000, 299; den dagegen vom unterlegenen Landesverband Niedersachsen der NPD gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051 = DVBl. 2000, 1593 ab), dass die Stadt Göttingen, die als Hochburg der linksautonomen bzw. antifaschistischen Szene gilt, seit Jahren in der Auseinandersetzung zwischen Rechts- und Linksextremisten einen starken Symbolcharakter hat.
  • VG Braunschweig, 10.06.2005 - 5 B 414/05

    Auferlegung versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich eines geplanten

    Besondere provokative Begleitumstände hinsichtlich des Tages oder des Ortes, die ggf. wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung ein Verbot rechtfertigen könnten, oder einzelner Inhalte während der geplanten Demonstration sind nicht ersichtlich (vgl. zu einer abweichenden Einschätzung für eine im Jahr 2000 in Göttingen geplante Veranstaltung den Beschl. des Nds. OVG v. 11. Juli 2000 - 11 M 2516/00 - NdsVBl. 2000, 299).
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