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   OVG Niedersachsen, 06.09.2000 - 11 M 2715/00   

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OVG Niedersachsen, 06.09.2000 - 11 M 2715/00 (https://dejure.org/2000,21910)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2000 - 11 M 2715/00 (https://dejure.org/2000,21910)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. September 2000 - 11 M 2715/00 (https://dejure.org/2000,21910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erforderliche Ehebestandszeit für Aufenthaltserlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs 1 Nr 1 AuslG; § 32 AuslG; UNKRÜbk
    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis; Ehebestandszeit; eheliche Lebensgemeinschaft; UN-Kinderrechtskonvention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Stade - 4 B 1056/00
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2000 - 11 M 2715/00
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 13 TH 269/95

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht als Anforderung des AuslG § 19 Abs 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2000 - 11 M 2715/00
    Die Anwendung des § 19 Abs. 1 AuslG setzt aber - wie bisher (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 15.3.1995, NVwZ-RR 1995, 474 eine bestehende Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Ehegatten voraus. Dies folgt aus dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung, die ausdrücklich von einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten spricht und damit ein bestehendes, der Verlängerung zugängliches Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten voraussetzt. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist demgegenüber, gleichgültig ob es sich um die erneute oder aber um die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis handelt, im Rahmen des § 19 Abs. 1 AuslG weiterhin kein Raum. Durch die Neufassung ist insofern keine Änderung eingetreten. Im Übrigen kann der für die Zuerkennung des eigenständigen Aufenthaltsrechts nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erforderliche Zeitraum nur durch einen ununterbrochenen Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft seit der (letzten) Einreise des Ausländers und des Ehegatten erreicht werden.
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2000 - 11 L 1278/00

    Aufenthaltsdauer; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; Ausreisegrund;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2000 - 11 M 2715/00
    Es ist rechtskräftig festgestellt, dass die dem Antragsteller zu 1) erteilte Aufenthaltserlaubnis gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG erloschen ist (vgl. Beschl. d. Sen. v. 15.5.2000 - 11 L 1278/00 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 8 LA 67/07

    Verhältnismäßigkeit des Widerrufs einer Niederlassungserlaubnis; Erfordernis

    Das vorgenannte Übereinkommen enthält nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. des OVG Münster v. 22.8.2006 - 18 B 1209/06, 18 E 717/06 -, InfAuslR 2006, 495, m. w. N.; Nds. OVG, Beschl. v. 6.9.2000 - 11 M 2715/00 -, juris) aufgrund der Erklärungen, die von der Bundesrepublik Deutschland bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegeben worden sind, nur zwischenstaatliche Verpflichtungen und begründet schon deshalb keine (ausländerrechtlichen) Individualrechte (vgl. ergänzend GK- AufenthG, vor §§ 53 ff., Rn. 923; BT-Drucks. 15/1819, S. 3, jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 09.05.2003 - 12 UZ 34/03

    Tatsächlich erteilte ehebezogene Aufenthaltserlaubnis ist Voraussetzung für AuslG

    Es genügt nicht, lediglich für zurückliegende Zeiträume möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung einer ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis gehabt zu haben (Hess. VGH, 15.03.1995 - 13 TH 269/95 -, NVwZ-RR 1995, 474; OVG Hamburg, 26.05.1998 - Bs VI 260/96 - OVG Lüneburg, 06.09.2000 - 11 M 2715/00 - VG Hamburg, 01.02.2001 - 17 VG 3425/00 - Hailbronner, Ausländerrecht, § 19 AuslG Rdnr. 5; GK-AuslR § 19 AuslG Rdnr. 21; siehe auch Hess. VGH, 10.03.2003 - 12 UE 2568/02, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2003 - 18 B 1954/02

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    OVG, Beschluss vom 26. Mai 1998 - Bs VI 260/96 -, FamRZ 1999, 594; so ausdrücklich: Nds. OVG, Beschluss vom 6. September 2000 - 11 M 2715/00 -.; Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 1995 - 13 TH 269/95 -, NVwZ-RR 1995, 474.
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