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   OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00   

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OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00 (https://dejure.org/2000,7474)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.09.2000 - 11 M 2929/00 (https://dejure.org/2000,7474)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. September 2000 - 11 M 2929/00 (https://dejure.org/2000,7474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Familiäre Lebensgemeinschaft zwischen ausländischem mitsorgeberechtigten Elternteil und seinem nicht mit ihm zusammenlebenden Kind

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs 3 AuslG; § 55 Abs 2 AuslG; § 1626 Abs 1 BGB; § 1626 Abs 3 BGB; Art 6 Abs 1 GG; Art 6 Abs 2 GG; Art 8 MRK
    Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltsbefugnis; Ausländer; ausländischer Elternteil; Duldung; Ehe; elterliche Sorge; Eltern; Elternteil; Familienschutz; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsames Sorgerecht; geschiedene Ehe; Kind; Scheidung; Schutz der Familie; Sorgerecht; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6; AuslG § 55 Abs. 2; AuslG § 30 Abs. 3; VwGO § 123; BGB § 1626
    D (A), Ausländer, Familienzusammenführung, Duldung, Aufenthaltsbefugnis, Ehescheidung, Kinder, familiäre Lebensgemeinschaft, Gemeinsames Sorgerecht, Schutz von Ehe und Familie, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00
    Zwar kommt der Duldung nicht die Funktion eines Aufenthaltsrechts zu, da sie die Vollstreckung der Ausreisepflicht gemäß § 55 Abs. 1 AuslG lediglich vorübergehend hindern kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997, BVerwGE 105, 232 = InfAuslR 1998, 12).

    Um aber einen derartigen, von der Antragsgegnerin noch näher zu prüfenden Anspruch zu sichern, kann eine einstweilige Anordnung zur Erteilung einer Duldung geboten sein (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.5.2000, AuAS 2000, 158), zumal das AuslG die tatsächliche Hinnahme des Aufenthalts außerhalb förmlicher Duldung nicht vorsieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 27.1.1998, NVwZ 1998, 745 und Urt. v. 9.12.1997, InfAuslR 1998, 272), die allerdings noch nicht mögliche Auswirkungen des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2842) berücksichtigt, ist eine familiäre Lebensgemeinschaft in der Regel durch eine gemeinsame Lebensführung jedenfalls in der Form der Beistandsgemeinschaft zwischen erwachsenen Angehörigen und der Erziehungsgemeinschaft zwischen erwachsenen und minderjährigen Angehörigen gekennzeichnet und besitzt einen Lebensmittelpunkt in Gestalt einer gemeinsamen Wohnung.

    Die Antragsteller ihrerseits sind nach § 70 Abs. 1 AuslG gehalten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, soweit ihre Intim- und Privatsphäre nicht unmittelbar betroffen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1998, a.a.O.; GK-AuslR, § 18 AuslG Rdnr. 60 f.).

  • OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 11 M 2699/99

    Bestehen erhebliche Zweifel an ehelicher Lebensgemeinschaft, ist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00
    Bestehen deshalb nach einer Gesamtwürdigung der nach außen erkennbaren Umstände des Einzelfalles erhebliche Zweifel am Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft, ist der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung abzulehnen (vgl. Senatsbeschl. v. 21.7.1999 - 11 M 2699/99 - Hailbronner, a.a.O., § 17 AuslG Rdnr. 26; GK-AuslR, § 18 AuslG Rdnr. 67).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00
    Zwar erhalten die Antragsteller Sozialhilfe, doch muss dieser fiskalische Belang zumindest vorläufig hinter den privaten Interessen der Antragsteller an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet auch mit Blick auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im obiter dictum des Beschlusses vom 31. August 1999 (InfAuslR 2000, 67 = NVwZ 2000, 59 = AuAS 2000, 34) zurücktreten.
  • OVG Hamburg, 28.04.1999 - 4 Bs 92/99

    Rechtsfolgen einer Neuregelung der elterlichen Sorge durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00
    Insbesondere lässt sich nicht feststellen, dass nunmehr ohne Rücksicht auf die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehungen des mitsorgeberechtigten ausländischen Elternteils zu seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kind eine familiäre Lebensgemeinschaft vorliegen soll (so auch Hamb. OVG, Beschl. v. 28.4. 1999, NVwZ 2000, 105).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00
    Um aber einen derartigen, von der Antragsgegnerin noch näher zu prüfenden Anspruch zu sichern, kann eine einstweilige Anordnung zur Erteilung einer Duldung geboten sein (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.5.2000, AuAS 2000, 158), zumal das AuslG die tatsächliche Hinnahme des Aufenthalts außerhalb förmlicher Duldung nicht vorsieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 27.1.1998, NVwZ 1998, 745 und Urt. v. 9.12.1997, InfAuslR 1998, 272), die allerdings noch nicht mögliche Auswirkungen des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2842) berücksichtigt, ist eine familiäre Lebensgemeinschaft in der Regel durch eine gemeinsame Lebensführung jedenfalls in der Form der Beistandsgemeinschaft zwischen erwachsenen Angehörigen und der Erziehungsgemeinschaft zwischen erwachsenen und minderjährigen Angehörigen gekennzeichnet und besitzt einen Lebensmittelpunkt in Gestalt einer gemeinsamen Wohnung.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    c) Es kann offen bleiben, inwieweit die durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz - KindRG) vom 16. Dezember 1997 (BGBl I S. 2942) bewirkten Veränderungen der familienrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Einführung einer gemeinsamen elterlichen Sorge getrennt lebender Eltern, die gewachsene Bedeutung des Umgangsrechts sowie grundsätzlich die Stärkung der Rechtsposition des Kindes (vgl. §§ 1626, 1626a, 1684 BGB n.F.) möglicherweise mit einer auch verfassungsrechtlich erheblichen Modifikation des Leitbilds der Familie in Art. 6 GG korrespondieren (so zum Familienbegriff der Berliner Verfassung BerlVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - VerfGH 103 A/00, 103/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 687 ) und welche Auswirkungen dies auf den Inhalt der staatlichen Schutzpflichten des Art. 6 GG im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen hat (vgl. dazu etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 28. April 1999 - 4 Bs 92/99 -, NVwZ 2000, S. 105 ff.; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 11 M 1343/00 -, InfAuslR 2000, S. 392 ff. und vom 18. September 2000 - 11 M 2929/00 -, InfAuslR 2001, S. 75 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 2000 - 10 B 10369/00.OVG -, InfAuslR 2000, S. 388 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2002 - 1 S 1381/01

    Aufenthaltserlaubnis für sorgeberechtigten Elternteil

    Es ist daher einhellige Auffassung in der Rechtsprechung, dass der sorgeberechtigte ausländische Elternteil eines minderjährigen deutschen Kindes die Personensorge grundsätzlich nur dann nach §§ 23 Abs. 1 Nr. 3, 17 Abs. 1 AuslG für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft ausübt, wenn er das Sorgerecht (bzw. die ihm korrespondierende Sorgepflicht) auch aktiv wahrnimmt, indem er einen hinreichenden tatsächlichen Erziehungs- und Betreuungsbeitrag für das Kind erbringt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.11.2001, EzAR 020 Nr. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.9.2000 - 11 M 2929/00 -, InfAuslR 2001, 75 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.9.2000 - 1 M 3199/00 -, InfAuslR 2001, 78 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.4.2000 - 11 M 1343/00 -, NVwZ-RR 2000, 833 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 28.4.1999, NVwZ 2000, 105 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 10.4.2000, InfAuslR 2000, 388 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 7.12.1999, NurdÖR 2000, 116 ff.; VG Göttingen, Beschluss vom 3.9.1999, NVwZ 2000, 348 ff.).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 103 A/00

    Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Ausreisepflicht mangels Bestehens

    2000, 193 und vom 18. September 2000 - 11 M 2929/00 - AuAS 2000, 242 ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 2000 - 10 B 10369/00 - OVG InfAuslR 2000, 388; vgl. auch Dietz, InfAuslR 1999, 177 ; Funke-Kaiser in: GK-AusIR - Stand: Juni 2000 - II - § 55 Rdnr. 29; Hailbronner, AusIR - Stand: November 2000 - A 1 § 17 Rdnr. 8 a f.; Laskowski/Albrecht, ZAR 1999, 100 ; offengelassen in: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 2000 = 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 11 M 3943/00

    Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Duldung; Ehe; Familie;

    Auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist nach der Rechtsprechung des Senats jedoch davon auszugehen, dass es bei der ausländerrechtlichen Beurteilung der Frage, ob eine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen einem (mitsorgeberechtigten) Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kind vorliegt, (weiterhin) ganz wesentlich auf die tatsächliche Ausübung des Sorgerechtes ankommt (vgl. z. B. Beschl. v. 18.9.2000 - 11 M 2929/00 - ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 28.4.1999 - NVwZ 2000, 105; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.4.2000 - 10 B 10369/00. - OVG - InfAuslR 2000, 308).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2002 - 11 ME 379/02

    ARB; Arbeitgeber; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Aufenthaltserlaubnis;

    Dies hat die Antragstellerin, der insoweit die Beweislast obliegt (vgl. Senats-Beschl. v. 18.09.2000, AuS 2000, 242 = InfAuslR 2001, 75; Hess. VGH, Beschl. v. 14.01.2002, InfAuslR 2002, 426, 430), nicht glaubhaft gemacht.
  • OVG Brandenburg, 13.08.2001 - 4 B 261/01

    Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ; Gewährung einstweiligen

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  • OVG Niedersachsen, 26.05.2004 - 11 ME 70/04

    Asylberechtigter; Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung; Ehe, geschieden;

    Dabei kommt dem spezifischen Erziehungsbeitrag des Vaters eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschl. v. 22.12.2003, NJW 2004, 606 und Beschl. v. 30.1.2002, DVBl 2002, 693 = NVwZ 2002, 849; BVerwG, Urt. v. 16.7.2002, BVerwGE 116, 378 = DVBl 2003, 76; Senatsbeschl. v. 20.12.2002 - 11 ME 391/02 -, v. 18.9.2000, InfAuslR 2001, 75 und v. 19.4.2000, InfAuslR 2000, 392).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2003 - 2 M 66/02

    Aufenthaltsrecht eigenständiges, Härte, Aufenthaltserlaubnis, Belang

    Diese rechtliche Beurteilung hat auch durch das am 01.07.1998 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (BGBl I, S. 2942) keine grundlegende Änderung erfahren (so für Fälle gemeinsamen Sorgerechts HambOVG, Beschl. v. 28.04.1999 - 4 Bs 92/99 -, NVwZ 2000, 105, sowie NdsOVG, Beschl. v. 18.09.2000 - 11 M 2929/00 -, InfAuslR 2001, 75).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 2 MA 522/01

    Aufenthalt; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltsgenehmigung; Ausland; Ausländer;

    Um aber einen derartigen, von der Antragsgegnerin noch näher zu prüfenden Anspruch zu sichern, ist die vorläufige Erteilung einer Duldung ausreichend, aber auch geboten, da das Ausländergesetz die tatsächliche Hinnahme des Aufenthalts außerhalb förmlicher Duldungen nicht vorsieht (vgl. Beschl. d. Nds. OVG v. 18.9.2000 - 11 M 2929/00 -, Nds.Rpfl. 2001, 30 m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 21.02.2005 - 6 B 56/05

    Keine Duldung für ausländischen Vater eines deutschen Kindes bei fehlender

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen können unbedenklich sein, wenn nach den konkreten Lebensverhältnissen kein Kontakt besteht oder von einer bloßen Begegnungsgemeinschaft zwischen dem ausländischen Vater und seinem Kind auszugehen ist (vgl. BVerfG, aaO., S. 850; BVerwG, Urt. vom 20.02.2003 - 1 C 13/02 - = BVerwGE 117, 380 ff.; Nds. OVG, Beschl. vom 18.09.2000 - 11 M 2929/00 -).
  • VG Braunschweig, 18.08.2004 - 6 A 807/02

    Asylanerkennung; Aufenthaltsbefugnis; falsche Angaben; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00

    Bestehen eines Umgangsrechts begründet keine familiäre Lebensgemeinschaft

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