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OVG Niedersachsen, 16.02.2000 - 11 M 304/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG i.d.F. des § 51 Abs. 3 AuslG; Gefahr der Folter bei Unterstützung der PKK
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 51 Abs 3 AuslG; § 53 AuslG
Abschiebungsschutz; Drogenhandel; Folter; PKK; Straftat - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht: Ausweisung/Abschiebung nach Drogenhandel, Abschiebungsschutz nach §§ 53 , 51 Abs. 3 AuslG bei Foltergefahr nach bei Unterstützung der PKK
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 26.01.2000 - 11 B 4577/99
- OVG Niedersachsen, 16.02.2000 - 11 M 304/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98
Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2000 - 11 M 304/00
Doch greift auch in den Fällen des § 51 Abs. 3 AuslG der Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG ein (BVerwG, Urt. v. 30.3.1999 - 9 C 31/98 -, DVBl 1999, 1213, m.w.N.) Nach § 53 Abs. 1 AuslG darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem für ihn die konkrete Gefahr besteht, der Folter unterworfen zu werden.
- BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Vorläufige Aussetzung des Vollzugs einer Abschiebung - Erteilung einer Auflage …
Mit Beschluss vom 16. Februar 2000 - 11 M 304/00 - ordnete das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem vom Beschwerdeführer anhängig gemachten vorläufigen Rechtsschutzverfahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Ausweisungsbescheid des Oberkreisdirektors des Landkreises Vechta vom 30. November 1999 bis zur Entscheidung im Widerspruchsverfahren an, soweit darin die Abschiebung des Beschwerdeführers in die Türkei angeordnet worden ist.