Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 04.06.2002 - 11 ME 159/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 48 Abs. 1; AuslG § 47 Abs. 3; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 8 Abs. 2 S. 3; VwVfG § 49 Abs. 1; EMRK Art. 3
Ausweisung, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Widerruf, Wirkungen der Ausweisung, Befristung, Anwendbarkeit, Strafurteil, ausländisches Strafurteil, Türkei, Türken, Verhältnismäßigkeit, Regelausweisung, atypischer Ausnahmefall, Drogendelikte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht: Aussetzung der Abschiebung wegen Doppelbestrafung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.04.2002 - 1 B 1305/02
- OVG Niedersachsen, 04.06.2002 - 11 ME 159/02
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von …
Ob die Abschiebung in einen Staat eine unmenschliche Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK darstellen würde und daher unzulässig wäre, wenn die den Ausländer dort erwartende Strafe mit Blick auf eine Nichtanrechnung oder Nichtberücksichtigung der in der Bundesrepublik Deutschland wegen derselben Tat erlittenen Strafe als unerträglich hart und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so: OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 27.11.1997, a.a.O.; Treiber in GK-AuslR, § 53 RdNr. 217; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.6.2002 - 11 ME 159/02 - ;… vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.3.1993, a.a.O. der insoweit einen aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Abschiebungsschutz annimmt) kann letztlich offenbleiben.Denn diese äußerste Grenze wird allenfalls in besonderen Ausnahmefällen überschritten; dies ist nicht bereits dann der Fall, wenn die Strafe lediglich als in hohem Maße hart und bei einer strengen Beurteilung anhand deutschen Verfassungsrechts nicht mehr als angemessen betrachtet werden kann (BVerfG…, Beschluss vom 31.3.1987, a.a.O., OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.6.2002, a.a.O.).
In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass das türkische Strafvollstreckungsrecht auch die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung wegen guter Führung kennt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.6.2002, a.a.O., OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.1.2001, Die Justiz 2001, 198;… Oehring an Verwaltungsgericht Koblenz vom 6.7.1997, S. 12 ff; Yenisey, Die rechtliche Stellung des im Ausland straffällig gewordenen Türken in der Türkei, InfAuslR 1988, 125, 128).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2006 - 11 S 40.05 Das Verwaltungsgericht hat insoweit bereits im Urteil vom 28. Mai 2004 (S. 6 f.) ausgeführt, dass die 2002 durch ein türkisches Gericht erfolgte Verurteilung des Antragstellers zu einer langjährigen Zuchthausstrafe als solche seiner Ausweisung und Abschiebung nicht entgegen steht, da es sich nicht um eine übermäßig harte, ein Abschiebungshindernis gem. § 55 Abs. 2 i.V.m. § 53 Abs. 4 AuslG und Art. 3 EMRK begründende Strafe handelt (ebenso OVG Niedersachsen, Beschluss v. 4. Juni 2002 - 11 ME 159/02 -, juris, zu einem tatsächlich ähnlich gelagerten Fall, in dem der dortige Antragsteller vom Staatssicherheitsgericht in Istanbul in Abwesenheit wegen gemeinschaftlichen Ausführens von Heroin aus der Türkei zu 17 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden war).
So müssen zu Freiheitsstrafen verurteilte Straftäter in der Türkei regelmäßig nur etwa 40 % ihrer Strafe verbüßen (so OVG Niedersachen, Beschluss v. 4. Juni 2002 - 11 ME 159/02, juris; Hess. VGH, Beschluss v. 11. März 1992, EZAR 032 Nr. 3).
Denn die Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen, die für den Fortbestand des Ausweisungszwecks erheblich und deshalb im Rahmen der Entscheidung über eine Befristung gem. § 11 AufenthG zu berücksichtigen sind (…wie z.B. eine günstige Sozialprognose oder die Eheschließung mit einem deutschen Partner, vgl. Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 11 Rn 12), können einen Widerruf von vornherein nicht begründen, da die Anwendung des § 49 VwVfG insoweit durch die Befristungsregelung des Aufenthaltsgesetzes ausgeschlossen ist (so zu § 8 Abs. 2 AuslG: BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 13.99 -, NVwZ 2000, 688 ff.; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss v. 4. Juni 2002 - 11 ME 159/02 -, zit. nach juris).
