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   OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 11 ME 237/06   

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https://dejure.org/2007,14522
OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 11 ME 237/06 (https://dejure.org/2007,14522)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.03.2007 - 11 ME 237/06 (https://dejure.org/2007,14522)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. März 2007 - 11 ME 237/06 (https://dejure.org/2007,14522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tierschutzrechtliche Anordnung wegen mangelnder Versorgung der Nerzkäfige mit Stroh

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Nr. 1 TierSchG; Art. 9 Abs. 3 ETÜ
    Unzureichende Versorgung von in Käfigen gehaltenen Nerzen mit Stroh als Verstoß gegen § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG); Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 TierSchG mit Hilfe des einschlägigen tiermedizinischen und verhaltenswissenschaftlichen ...

  • Judicialis

    VwVfG § 37 Abs. 1; ; Europäi... sche Pelztier-Empfehlung; ; Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen; ; GG Art. 20 a; ; TierSchG § 16 a; ; TierSchG § 2 a; ; TierSchG § 2 Nr. 1; ; TierSchG § 2 Nr. 2; ; VO zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung idF v. 30.11.2006

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutzrechtliche Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzureichende Versorgung von in Käfigen gehaltenen Nerzen mit Stroh als Verstoß gegen § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG); Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 TierSchG mit Hilfe des einschlägigen tiermedizinischen und verhaltenswissenschaftlichen ...

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Nerz

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 11 ME 237/06
    Dies entspricht in ihrer Zielrichtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einem "ethisch begründeten Tierschutz" (Urt. v. 6.7. 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1 = NJW 1999, 3253) und Art. 20 a GG, der seit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862) auch Tiere ausdrücklich unter den Schutz des Staates stellt.

    Im Übrigen kommt es bei der Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Nr. 1 TierSchG im Unterschied zu der Nr. 2 nicht darauf an, ob ein Verstoß gegen die verhaltensgerechte Unterbringung zu Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier führt (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, a. a. O., § 2 Rdnr. 15 und 30 ff. unter Hinweis auf das Urt. d. BVerfG v. 6.7. 1999, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 11 ME 237/06
    Dazu war der Antragsgegner auch im gerichtlichen Verfahren befugt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.6. 2006 - 4 B 32.06 -, NVwZ-RR 2006, 589).
  • EuGH, 19.10.1995 - C-128/94

    Hönig / Stadt Stockach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 11 ME 237/06
    Selbst für EU-Richtlinien (betreffend die Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung), welche einen höheren Verbindlichkeitsgrad als eine Empfehlung haben, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass den Mitgliedstaaten nicht verboten ist, strengere nationale tierschutzrechtliche Vorschriften zu erlassen (Urt. v. 19.10.1995 - Rs. C-128/94 -, NJW 1996, 113).
  • VGH Bayern, 25.02.2005 - 25 ZB 04.1538
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 11 ME 237/06
    Einem Amtstierarzt ist bei der Durchführung tierschutzrechtlicher Vorschriften schon von Gesetzes wegen eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt (vgl. etwa Bay. VGH, Beschl. v. 25.2. 2005 - 25 ZB 04.1538 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 LB 24/12

    Berufung einer Nerzfarmbetreiberin stattgegeben: Berufswahlbeschränkende

    Die Empfehlungen werden aber allgemein als tierschutzfachlich unzureichende Festschreibung der zum Zeitpunkt ihres Erlasses üblichen Haltungsbedingungen eingeordnet (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.03.2007 - 11 ME 237/06 -, AUR 2007, 231, Juris Rn. 18 unter Bezug auf den Verordnungsentwurf in BR-Drs. 437/05; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 28 TierSchNutztV Rn. 6).
  • VG Mainz, 13.06.2016 - 1 L 187/16

    Witterungsschutz auch für robuste Schafe erforderlich

    Die Vorschrift will vielmehr als Grundnorm der Tierhaltung sicherstellen, dass das entsprechende artgerechte Bedürfnis nicht unangemessen zurückgedrängt wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. März 2007 - 11 ME 237/06 -, juris, Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 11 ME 448/17

    Beutegreifer; Hund; konkrete Gefahr; Nutztier; Nutztierschutz-Richtlinie;

    In Betracht kommen dabei nach den allgemeinen Grundsätzen der Normenhierarchie - jeweils soweit im Einzelfall vorhanden und einschlägig - europarechtliche Vorgaben, nationale Verordnungen (vgl. § 2 a TierSchG) sowie ergänzend auch Empfehlungen und Leitlinien von Sachverständigen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praxiserfahrungen fußen und aussagekräftige, fachwissenschaftliche Angaben zu den bei bestimmten Tierarten unter bestimmten Haltungsbedingungen bestehenden Anforderungen enthalten (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, Kommentar, 3. Aufl. 2016, § 2, Rn. 33 ff.; Senatsurt. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 -, Nds.VBl 2016, 312, juris, Rn. 41 ff.; Senatsbeschl. v. 21.3.2007 - 11 ME 237/06 -, juris, Rn. 18; Senatsbeschl. v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09 -, juris, Rn 15; Senatsbeschl. v. 21.3.2007 - 11 ME 237/06 -, juris, Rn. 13).

    Sofern der Antragsteller diesbezüglich in seiner Beschwerdebegründung anführt, dass die Umwicklung des Baumes mit grobmaschigem Netz keine Verletzungsgefahr für die Tiere bedeute, was auch daraus ersichtlich werde, dass darin keine Schaftshaare hingen und die Tiere nicht verletzt seien, ist ihm entgegenzuhalten, dass es bei einem Verstoß gegen die verhaltensgerechte Unterbringung nicht darauf ankommt, ob es (bereits) zu Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere gekommen ist (Senatsbeschl. v. 21.3.2007 - 11 ME 237/06 -, AUR 2007, 231, juris, Rn. 21; Hirt/Maisack/Moritz, a. a. O., § 2 Rn. 31).

  • VG Würzburg, 21.07.2016 - W 5 K 14.1123

    Eingeschränktes Tierhaltungsverbot (Teiluntersagung) aufgrund der Größe eines

    Die Voraussetzungen für behördliche Anordnungen zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 Nr. 1 TierSchG sind gegeben, sobald in einer Tierhaltung Verhaltensbedürfnisse, die sich den Oberbegriffen "Ernährung", "Pflege" oder "verhaltensgerechte Unterbringung" zuordnen lassen, ungemessen zurückgedrängt werden (vgl. BVerfG, U. v. 6.7.1999 - 2 BvF 3/90 - BVerfGE 101, 1; BayVBl 2000, 242; OVG Lüneburg, B. v. 21.3.2007 - 11 ME 237/06; VG Mainz, B. v. 13.6.2016 - 1 L 187/16.MZ; VG Würzburg, U. v. 12.3.2009 - W 5 K 08.799; alle juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2009 - 11 ME 187/09

    Tierschutzrechtliche Anforderungen an die artgerechte Haltung und ordnungsgemäße

    Bei der Erfüllung dieses Tatbestandes kommt es im Unterschied zu der Nr. 2 des § 2 TierSchG auch nicht darauf an, ob den Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21.3.2007 - 11 ME 237/06 -, AUR 2007, 231; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 2 Rn. 15 u. 30 ff. unter Hinweis auf das Urt. d. BVerfG v. 6.7.1999 - 2 BvR 3/90 -, BVerfGE 101, 1 = NJW 1999, 3253).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2019 - 11 ME 218/19

    Anbindehaltung; Mastrinder; Tierschutzleitlinien

    In Betracht kommen dabei nach den allgemeinen Grundsätzen der Normenhierarchie - jeweils soweit im Einzelfall vorhanden und einschlägig - europarechtliche Vorgaben, nationale Verordnungen (vgl. § 2 a TierSchG) sowie Empfehlungen und Leitlinien von Sachverständigen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praxiserfahrungen fußen und aussagekräftige, fachwissenschaftliche Angaben zu den bei bestimmten Tierarten unter bestimmten Haltungsbedingungen bestehenden Anforderungen enthalten (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, Kommentar, 3. Aufl. 2016, § 2, Rn. 33 ff.; Senatsurt. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 -, Nds.VBl 2016, 312, juris, Rn. 41 ff.; Senatsbeschl. v. 17.1.2018 - 11 ME 448/17 -, juris, Rn. 17; Senatsbeschl. v. 21.3.2007 - 11 ME 237/06 -, juris, Rn. 18; Senatsbeschl. v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09 -, juris, Rn. 15).
  • VG Oldenburg, 19.09.2019 - 7 B 2440/19

    Tierschutz; Rinder; Anbindehaltung; Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung;

    In Betracht kommen dabei nach den allgemeinen Grundsätzen der Normenhierarchie - jeweils soweit im Einzelfall vorhanden und einschlägig - europarechtliche Vorgaben, nationale Verordnungen (vgl. § 2a TierSchG) sowie Empfehlungen und Leitlinien von Sachverständigen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praxiserfahrungen fußen und aussagekräftige, fachwissenschaftliche Angaben zu den bei bestimmten Tierarten unter bestimmten Haltungsbedingungen bestehenden Anforderungen enthalten (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, Kommentar, 3. Aufl. 2016, § 2, Rn. 33 ff.; Senatsurt. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 -, Nds.VBl 2016, 312, juris, Rn. 41 ff.; Senatsbeschl. v. 17.1.2018 - 11 ME 448/17 -, juris, Rn. 17; Senatsbeschl. v. 21.3.2007 - 11 ME 237/06 -, juris, Rn. 18; Senatsbeschl. v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09 -, juris, Rn. 15).
  • VG Oldenburg, 30.06.2020 - 7 B 1487/20

    Amtstierarzt; Beurteilungskompetenz; Veterinär

    In Betracht kommen dabei nach den allgemeinen Grundsätzen der Normenhierarchie - jeweils soweit im Einzelfall vorhanden und einschlägig - europarechtliche Vorgaben, nationale Verordnungen (vgl. § 2a TierSchG) sowie Empfehlungen und Leitlinien von Sachverständigen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praxiserfahrungen fußen und aussagekräftige, fachwissenschaftliche Angaben zu den bei bestimmten Tierarten unter bestimmten Haltungsbedingungen bestehenden Anforderungen enthalten (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, Kommentar, 3. Aufl. 2016, § 2, Rn. 33 ff.; Senatsurt. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 -, Nds.VBl 2016, 312, juris, Rn. 41 ff.; Senatsbeschl. v. 17.1.2018 - 11 ME 448/17 -, juris, Rn. 17; Senatsbeschl. v. 21.3.2007 - 11 ME 237/06 -, juris, Rn. 18; Senatsbeschl. v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09 -, juris, Rn. 15).
  • VG Berlin, 29.05.2020 - 24 L 79.20
    Für die Ermittlung der Verhaltensbedürfnisse und der daraus resultierenden Anforderungen an eine verhaltensgerechte Unterbringung kann insbesondere auf das einschlägige tiermedizinische und verhaltenswissenschaftliche Schrifttum zurückgegriffen werden (s. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. März 2007 - 11 ME 237/06, juris Rn 16 ff m.w.N.).
  • VG Würzburg, 12.03.2009 - W 5 K 08.799

    Pferdehaltung; tierschutzrechtliche Anordnungen

    Die Voraussetzungen für behördliche Anordnungen sind gegeben, sobald in einer Tierhaltung Verhaltensbedürfnisse, die sich den Oberbegriffen "Ernährung", "Pflege" oder "verhaltensgerechte Unterbringung" zuordnen lassen, ungemessen zurückgedrängt werden (BVerfG, BayVBl 2000, 242; OVG Lüneburg, AuR 2007, 231).
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