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   OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08   

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OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08 (https://dejure.org/2008,6062)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08 (https://dejure.org/2008,6062)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. November 2008 - 11 ME 297/08 (https://dejure.org/2008,6062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung gemäß § 81 b 2.Alt. StPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Prognose einer Wiederholungsgefahr unter Einbeziehung sog. "jugendtypischer Verfehlungen"; Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Gruppenzugehörigkeit zum rechten Spektrum und Häufigkeit von polizeilichen Ermittlungen als Anhaltspunkte für ...

  • Judicialis

    StPO § 81 b 2. Alt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81 b 2. Alt
    Erkennungsdienstliche Behandlung gemäß § 81 b 2.Alt. StPO : Behandlung, erkennungsdienstliche; Erkennungsdienst: jugendtypische Verfehlungen; Erkennungsdienstliche Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prognose einer Wiederholungsgefahr unter Einbeziehung sog. "jugendtypischer Verfehlungen"; Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Gruppenzugehörigkeit zum rechten Spektrum und Häufigkeit von polizeilichen Ermittlungen als Anhaltspunkte für ...

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08
    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    Die Feststellung äußerlich ohne Weiteres erkennbarer körperlicher Merkmale kann dementsprechend grundsätzlich auch eine Betrachtung des Körpers umfassen, die ein Entkleiden des Beschuldigten erfordert, solange nähere Untersuchungen des Körpers, insbesondere des Intimbereichs, nicht erfolgen (Nds. OVG, Urt. v. 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 - B. v. 14.2.2008 - 11 LB 332/07 -).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08
    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 m. w. Nachw.).

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 ff. = NJW 1983, 772 ff.; Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Nds. OVG, B. v. 12.8.2008 - 11 LA 257/08 - m. w. Nachw.) kann bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, ein Tatvorwurf - auch hinsichtlich der Anlasstat - selbst dann berücksichtigt werden, wenn das Ermittlungsverfahren nach §§ 153 ff. StPO oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urt v. 23.11.2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08
    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08
    Es dürfen das Aussehen, Körperteile und -merkmale sowie sonstige für die Individualität einer Person signifikante dauerhafte Persönlichkeitsgegebenheiten fotografiert, vermessen oder in anderer Weise registriert werden (vgl. BGH, Urt. v. 9.4.1986 - 3 StR 551/85 -, NJW 1986, 2261 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.1.2006 - 2 O 198/05 -, V. n. b.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2006 - 2 O 198/05

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08
    Es dürfen das Aussehen, Körperteile und -merkmale sowie sonstige für die Individualität einer Person signifikante dauerhafte Persönlichkeitsgegebenheiten fotografiert, vermessen oder in anderer Weise registriert werden (vgl. BGH, Urt. v. 9.4.1986 - 3 StR 551/85 -, NJW 1986, 2261 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.1.2006 - 2 O 198/05 -, V. n. b.).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08
    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 ff. = NJW 1983, 772 ff.; Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12

    Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer

    Für die Annahme, dass eine erkennungsdienstliche Behandlung i.S.d. § 81 b 2. Alt. StPO "notwendig" ist, bedarf es einer auch auf der sog. Anlasstat beruhenden Wiederholungsgefahr (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2010 - 11 ME 288/10 - u. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 11 ME 288/10

    Anwendbarkeit einer sofortigen vollziehbaren Anordnung nach § 81b Alt. 2

    Für die Annahme, dass eine erkennungsdienstliche Behandlung "notwendig" ist, bedarf es einer auch auf der sog. Anlasstat beruhenden Wiederholungsgefahr (vgl. Senatsbeschl. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, juris, m. w. N.).

    Wenn also bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens noch kein Anfangsverdacht hinsichtlich einer zeitlich, örtlich und gegenständlich konkretisierten Straftat bestand und auch nachfolgend weder im Ermittlungsverfahren noch im Verwaltungsverfahren nach § 81b Alt. 2 StPO weitergehende Konkretisierungen des Tatverdachts erfolgt sind, so ist der o. a. notwendige Zusammenhang nicht zu bejahen; mangels eines hinreichend konkreten Anfangsverdachts kann dann auch nicht von einem die Anordnung rechtfertigenden "Restverdacht" (vgl. Senatsbeschl. v. 20.11.2008, a. a. O.) gesprochen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2023 - 5 B 1015/23
    Dies annehmend Bay. VGH, Beschluss vom 23. November 2009 - 10 CS 09.1854 -, juris, Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 20. November 2008 - 11 ME 297/08 -, juris, Rn. 21; a. A. wohl Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -, OVGE 53, 320 = juris, Rn. 12 f.; offengelassen in OVG NRW, Beschluss vom 23. August 2013 - 5 B 780/13 -, n. v., Beschlussabdruck S. 2 f.
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Es bedarf also einer Wiederholungsgefahr, die (auch) auf den Ergebnissen des Verfahrens wegen der Anlasstat beruhen muss (BVerwG, Beschl. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, juris, Rdnr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

    Zugleich hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung unter anderem des Senats (Senatsbeschl. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, juris, Rdnr. 21) aber zutreffend darauf abgestellt, dass die der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zugrunde liegende Prognose der Wiederholungsgefahr regelmäßig auch die Begründung der sofortigen Vollziehung dieser Maßnahme in sich trägt.
  • VG Saarlouis, 05.03.2010 - 6 K 691/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verkehrsdelikten

    BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - und vom 24.10.2007 - 11 ME 309/07 -, jeweils bei Juris.

    BVerfG, Beschluss vom 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, VGH München, Beschluss vom 02.09.2008 - 10 C 08.2087 -,bei Juris.

  • OVG Saarland, 07.08.2013 - 3 A 295/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung; "Austausch" der Rechtsgrundlage eines

    bereits Beschluss des Senats vom 15.4.2013 - 3 A 108/12 - BVerfG, Beschluss vom 16.5.2001 -1 BvR 2257/01-; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, jeweils bei juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur

    D. h. die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO - wie sie hier im Streit steht - dient nicht der Überführung des Beschuldigten in einem bestimmten Strafverfahren, sondern soll nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vorsorglich - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - sächliche Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von zukünftigen Straftaten bereitstellen (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, >juris<).
  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

    Da mithin in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erkennungsdienstliche Maßnahmen stets auf das notwendige Maß zu begrenzen sind, darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen hierzu etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - und Urteil vom 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, zitiert nach Juris; VGH Mannheim Urteil vom 18.12.2003, a.a.O..
  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

    Denn die Einschätzung der Strafverfolgungsbehörde, das Ermittlungsergebnis gebe nicht genügenden Anlass zur Anklage, steht einer Bewertung des zugrunde liegenden "Anfangsverdachts" sowie des Ermittlungsergebnisses nach den Maßstäben kriminalistischer Erfahrung nicht entgegen, wenn trotz Einstellung des Strafverfahrens ein "Restverdacht" verbleibt (vgl. BayVGH, B. v. 2.4.2015, a. a. O., Rn. 7; NdsOVG, B. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - juris Rn. 9 f.).

    Danach überwiegt bereits für die u.U. längere Dauer eines Hauptsacheverfahrens das besondere öffentliche Interesse an der effektiven Aufklärung von Straftaten das gegensätzliche Interesse des Antragstellers, einstweilen von der angeordneten Maßnahme verschont zu bleiben (vgl. a. NdsOVG, B. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 11 LA 468/10

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen

  • VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine wegen des Verdachts sexueller Belästigungen

  • OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 187/08

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen gegen einen Jugendlichen wegen

  • VG Ansbach, 15.02.2011 - AN 1 K 10.02380

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

  • OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 81b 2. Alt. StPO

  • VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Jugendlichen

  • VG München, 20.04.2016 - M 7 K 15.4332

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach Geschlechtsumwandlung

  • OVG Sachsen, 07.12.2010 - 3 A 452/10

    Erkennungsdienstliche Maßnahme

  • OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 A 106/09

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 77/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung, sexueller Missbrauch von Kindern

  • VG Saarlouis, 13.02.2012 - 6 K 2434/10

    Verhältnismäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach falscher

  • VG Hamburg, 17.04.2018 - 19 E 1490/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen Erwerbs von Cannabis; Wiederholungsgefahr;

  • VG Göttingen, 26.08.2009 - 1 A 342/07

    Behandlung, erkennungsdienstliche; Erkennungsdienstliche Behandlung; Prognose;

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 11 LA 54/12

    Erkennungsdienstliche Behandlung, gefährliche Körperverletzung als Anlasstat,

  • VG Göttingen, 19.01.2012 - 1 A 83/10

    Erkennungsdienstliche Behandlung, gefährliche Körperverletzung als Anlasstat,

  • VG Lüneburg, 26.11.2014 - 5 B 50/14

    Gefahrenabwehrrecht, erkennungsdienstliche Behandlung, Fußballfan

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