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   OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 11 ME 350/06   

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OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 11 ME 350/06 (https://dejure.org/2006,80525)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2006 - 11 ME 350/06 (https://dejure.org/2006,80525)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 11 ME 350/06 (https://dejure.org/2006,80525)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Er ist bislang in ständiger Rechtsprechung (Beschl. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 -, OVGE 50, 399) zu der Vorgängerregelung (in § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 NHundG a. F.) davon ausgegangen,.
  • VG Osnabrück, 22.02.2013 - 6 A 183/10

    Gefährlicher Hund; Auflage; Maulkorb; Feststellung der Gefährlichkeit

    Bereits die vom Tierarzt angenommene Behandlungsbedürftigkeit spricht im Übrigen dagegen, dass es sich dabei nur um "oberflächliche Kratzer" im Sinn der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts gehandelt hat (vgl. Nds. OVG, B. v. 3.9.2008 - 11 LA 3/08 - B. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 - m. w. Nachw.).

    Hierfür genügt grundsätzlich jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des anderen Tieres, insbesondere anderen Hundes, unabhängig von der Schwere; außer Betracht bleiben nur ganz geringfügige Verletzungen wie etwa einzelne ausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer (Nds. OVG, B. v. 3.9.2008 - 11 LA 3/08 - B. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 - m. w. Nachw.).

  • VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14

    Anderes Tier; Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund;

    Er ist bislang in ständiger Rechtsprechung (Beschl. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 -, OVGE 50, 399) zu der Vorgängerregelung (in § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 NHundG a. F.) davon ausgegangen,.
  • VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09

    Regelung eines speziellen Verfahrens für eine erneute Überprüfung und Aufhebung

    Dafür spricht bereits der Umfang und die Schwere der Bissverletzung wie auch der Umstand, dass der Hund offenkundig ohne besonderen Anlass oder Außenreiz von einem "normalen" Verhalten zu einem Angriffsverhalten übergangen ist (zu dem Begriff der Gefährlichkeit im Sinne des § 3 NHundG etwa Nds. OVG, Beschl. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 -, juris; Stabno, Hunderecht, § 3 NHundG S. 14 f. m. w. Nachw.).
  • VG Osnabrück, 22.02.2013 - 6 A 136/11

    Feststellung der Gefährlichkeit; gefährlicher Hund; Ausnahme; artgerechtes

    Hierfür genügt grundsätzlich jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des anderen Tieres, insbesondere anderen Hundes, unabhängig von der Schwere; außer Betracht bleiben nur ganz geringfügige Verletzungen wie etwa einzelne ausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer (Nds. OVG, B. v. 3.9.2008 - 11 LA 3/08 - B. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 - m. w. Nachw.).
  • VG Oldenburg, 22.10.2021 - 7 A 2701/21

    Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund; Prüfungspflicht;

    Hierfür genügt grundsätzlich jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des anderen Tieres, unabhängig von deren Schwere; außer Betracht bleiben nur ganz geringfügige Verletzungen wie etwa einzelne ausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer (Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 2008 - 11 LA 3/08 - Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 11 ME 350/06 -, mwN.).
  • VG Osnabrück, 30.07.2015 - 6 B 51/15

    Gefährlicher Hund; Ausnahme; artgerechtes Verhalten

    Hierfür genügt grundsätzlich jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des anderen Tieres, insbesondere anderen Hundes, unabhängig von der Schwere; außer Betracht bleiben nur ganz geringfügige Verletzungen wie etwa einzelne ausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer (Nds. OVG, B. v. 3.9.2008 - 11 LA 3/08 - B. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 - m. w. Nachw.).
  • VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12

    Auflage; Feststellung; Gefährlichkeit; Hund; Sofortige Vollziehung

    Er ist bislang in ständiger Rechtsprechung (Beschl. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 -, OVGE 50, 399) zu der Vorgängerregelung (in § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 NHundG a. F.) davon ausgegangen,.
  • VG Hannover, 25.10.2016 - 10 A 2652/16

    Ausforschungsbeweis; Beweisantrag; Beweismaß; Gefährlicher Hund; Gefährlichkeit;

    Hierfür genügt grundsätzlich jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des anderen Tieres, unabhängig von deren Schwere; außer Betracht bleiben nur ganz geringfügige Verletzungen wie etwa einzelne ausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer (Nds. OVG, Beschlüsse vom 3.9.2008 - 11 LA 3/08 - vom 13.12.2006 - 11 ME 350/06 -, m. w. N.).
  • VG Osnabrück, 22.02.2013 - 6 A 125/12

    Gefährlicher Hund; Feststellung der Gefährlichkeit

    Hierfür genügt grundsätzlich jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des anderen Tieres, insbesondere anderen Hundes, unabhängig von der Schwere; außer Betracht bleiben nur ganz geringfügige Verletzungen wie etwa einzelne ausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer (Nds. OVG, B. v. 3.9.2008 - 11 LA 3/08 - B. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 - m. w. Nachw.).
  • VG Göttingen, 25.02.2022 - 1 A 290/20

    Abwehrverhalten, artgerechtes; Beißvorfall; Gefährlichkeit eines Hundes;

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