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   OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 11 ME 373/07   

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https://dejure.org/2007,9148
OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 11 ME 373/07 (https://dejure.org/2007,9148)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.11.2007 - 11 ME 373/07 (https://dejure.org/2007,9148)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. November 2007 - 11 ME 373/07 (https://dejure.org/2007,9148)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schreckschusswaffe; kleiner Waffenschein; Begrenzung des Streitwertes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Frage einer Befreiung von Waffenscheininhabern und Jagdscheininhabern vom Erfordernis der Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschusswaffe (Kleiner Waffenschein); Ansatz des Interesses des Klägers am Fortbestand der Erlaubnisse mit 25.000 Euro im ...

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 1; ; Streitwertkatalog Nr. 50.2; ; WaffG Anlage 1; ; WaffG Anlage 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kleiner Waffenschein; Begrenzung des Streitwertes - Jagdschein; Schreckschusswaffe; Streitwert; Streitwertkatalog; Waffenbesitzkarte; Waffenschein, Kleiner; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frage einer Befreiung von Waffenscheininhabern und Jagdscheininhabern vom Erfordernis der Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschusswaffe (Kleiner Waffenschein); Ansatz des Interesses des Klägers am Fortbestand der Erlaubnisse mit 25.000 Euro im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 20 A 3723/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 11 ME 373/07
    Die Grenze zieht der Senat im Hauptsacheverfahren bei 25.000,-- EUR, dem fünffachen Auffangwert (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 22.9.2005 - 20 A 3723/04 -, veröffentlicht in juris).
  • VGH Bayern, 20.09.2007 - 21 BV 07.2029

    Waffenrecht: Widerruf von Waffenbesitzkarten // waffenrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 11 ME 373/07
    Er ist lediglich Folge des Widerrufs der Waffenbesitzkarten (im Ergebnis ebenso: BayVGH, Beschl. v. 20.9.2007 - 21 BV 07.2029 -, veröffentlicht in juris).
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Auf die Frage, ob in Fällen, in denen eine besonders große Anzahl von Waffen in Rede steht, eine Deckelung des Streitwerts auf den fünffachen Betrag des Auffangwertes angezeigt ist, kommt es vorliegend nicht an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 19. Juni 2017 - 1 S 846/17 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 15. Mai 2013 - 20 A 419/11 - und Beschl. vom 23. Juni 2010 - B 45/10 - juris m.w.N.; OVG Niedersachsen, Beschl. vom 12. November 2007 - 11 ME 373/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2009 - 11 OA 409/08

    Festsetzung des Streitwertes i.H. des Auffangwertes von 5.000 EUR i.R.d.

    In Abänderung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 12.11.2007 - 11 ME 373/07) legt der Senat beim Widerruf von Waffenbesitzkarten als Streitwert grundsätzlich (nur noch) den Auffangwert von 5.000,00 Euro zugrunde unabhängig von der Zahl der wirderrufenen Waffenbesitzkarten.

    Mit seiner Beschwerde macht der Prozessbevollmächtigte des Klägers geltend, nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates (Beschl. v. 12.11.2007 - 11 ME 373/07 -) sei für jede Waffenbesitzkarte einschließlich der ersten darin enthaltenen Waffe ein Streitwert von 5.000,-- EUR zugrunde zu legen, wobei der Streitwert auf maximal 25.000,-- EUR zu deckeln sei.

    Schließlich hat der Senat (weiter einschränkend) für Waffenbesitzkarten einschließlich der darin eingetragenen Waffen bereits für das Hauptsacheverfahren eine Deckelung auf 25.000,-- EUR angenommen (Beschl. vom 12.11 2007 - 11 ME 373/07; v. 31.3.2008 - 11 ME 68/08 -.

  • VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Ausschluss der aufschiebenden

    Die Grenze zieht das Gericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 12.11.2007, 11 ME 373/07, juris) im Hauptsacheverfahren bei 25.000,- EUR, dem fünffachen Auffangwert (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 22.9.2005 - 20 A 3723/04 -, juris).
  • OVG Sachsen, 19.01.2024 - 6 B 65/23

    Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; Missbräuchliche Verwendung einer

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen gilt dies auch für die Verwendung einer Schreckschusspistole (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11. Juli 2007 - 11 ME 373/07 -, juris Rn. 7 ff.), die optisch einer Schusswaffe ähnelt und daher gleichermaßen zur Drohung oder Einschüchterung geeignet ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Streitwertfestsetzung; Anzahl der Waffen;

    In Fällen, in denen - wie hier mit 262 Waffen - eine besonders große Anzahl von Waffen in Rede steht, ist jedoch eine Deckelung des Streitwerts angezeigt, die in der Regel bei dem fünffachen Betrag des Auffangwertes erreicht ist (offen gelassen noch im Senatsbeschl. v. 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - VBlBW 2012, 143; wie jetzt hier OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2013 - 20 A 419/11 - und Beschl. v. 23.06.2010 - 20 B 45/10 -, jeweils juris m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 12.11.2007 - 11 ME 373/07 - GewArch 2008, 165).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2020 - 1 S 2212/19

    Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarten, Europäischer Feuerwaffenerlaubnis

    Er ist lediglich Folge des Widerrufs der Waffenbesitzkarten und hat daher neben diesem keine eigenständige Bedeutung (ebenso NdsOVG, Beschl. v. 12.11.2007 - 11 ME 373/07 - GewArch 2008, 1654; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2011 - 21 CS 11.2310 - juris Rn. 12; der Sache nach bereits Senat, Beschl. v. 13.04.2007 - 1 S 2751/06 - und 10.12.2007 - 1 S 2340/07 -).
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