Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1483
OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02 (https://dejure.org/2003,1483)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.03.2003 - 11 ME 420/02 (https://dejure.org/2003,1483)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. März 2003 - 11 ME 420/02 (https://dejure.org/2003,1483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sportwetten Gera

Art. 30, 70 GG, § 284 StGB, eine außerhalb Niedersachsens erteilte Genehmigung zur Betreibung eines Glücksspiels entfaltet keine Wirkung in Niedersachsen, mit der Folge der Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verbotenes Glücksspiel; Oddset-Wette

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 49 EGV; Art. 19 EGV; Art. 70 Abs. 1 GG; Art. 72 Abs. 1 GG; Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG; § 11 NGefAG ; § 16 NLottG ; § 3 NLottG ; § 284 StGB
    Zur Charakterisierung von Sportwetten (sog. Oddset-Wetten) als Glücksspiele; Zum Vorliegen einer wirksamen Erlaubnis zum Abschluss von Sportwetten; Zur territorialen Reichweite fortgeltender DDR-Verwaltungsakte

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 49; ; EV Art. 19; ; GG Art. 70 I; ; GG Art. 72 I; ; GG Art. 74 I Nr. 11; ; NGefAG § 11; ; NLottG § 16; ; NLottG § 3; ; StGB § 284

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung von Sportwetten: Bundesländer; Erlaubnis; Gesetzgebungskompetenz; Glücksspiel; Oddset-Wette; Rechtseinheit; Sportwette; Untersagung; Verwaltungsakt (DDR); Verwaltungshoheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vermittlung von Sportwetten durch private Gewerbetreibende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Charakterisierung von Sportwetten (sog. Oddset-Wetten) als Glücksspiele; Zum Vorliegen einer wirksamen Erlaubnis zum Abschluss von Sportwetten; Zur territorialen Reichweite fortgeltender DDR-Verwaltungsakte

Besprechungen u.ä.

  • jurpc.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung (Dirk Postel; JurPC 2005, 1)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 683 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
    Ein Glücksspiel liegt auch dann vor, wenn der Spielerfolg zwar nicht allein vom Zufall abhängt, dem Zufallselement aber ein deutliches Übergewicht gegenüber den vom Spieler zu beeinflussenden Umständen zukommt (BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, BVerwGE 114, 92 = GewArch 2001, 334).

    Nach diesen Maßstäben fallen unter das Verbot des § 284 StGB auch die streitbefangenen Sportwetten (ebenso BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.; BGH, Urt. v. 28.11.2002, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002 - 4 B 1844/02 - OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 28.1.2002, GewArch 2002, 199; Tröndle/Fischer, StGB und Nebengesetze, 51. Aufl. 2003, § 284 StGB Rdnr. 3 und 7).

    Zu Recht haben daher sowohl das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.) als auch der Bundesgerichtshof (vgl. Urt. v. 28.11.2002, a.a.O.) darauf hingewiesen, dass das Konzept der sog. G. -Wetten gerade auf der Unkalkulierbarkeit der Sportergebnisse basiert und nur dadurch die Gewinnerwartung des Veranstalters begründet.

    Während das Bundesrecht die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis verbietet und mit Strafe bedroht (vgl. §§ 284 Abs. 1 und 4, 27 und 9 Abs. 1 StGB; beruhend auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Strafrecht - Art. 74 Nr. 1 GG -), fällt die Genehmigung von Lotterien und Wetten in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002, a.a.O.; Dietlein, Das staatliche Glücksspiel auf dem Prüfstand, BayVBl. 2002, 161, 166 f.).

    Die Regelung des Art. 49 EG-Vertrag über den freien Dienstleistungsverkehr steht nationalen Rechtsvorschriften über den Vorbehalt staatlicher Veranstaltung von Wetten nicht entgegen, wenn diese durch Ziele der Sozialpolitik, hier dem Schutz der Gesundheit der Spieler und des Vermögens des Einzelnen, gerechtfertigt und verhältnismäßig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 21.9.1999, GewArch 1999, 476 und v. 21.10.1999, GewArch 2000, 19; BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002 - 4 B 2124/02 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 1844/02

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
    Nach diesen Maßstäben fallen unter das Verbot des § 284 StGB auch die streitbefangenen Sportwetten (ebenso BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.; BGH, Urt. v. 28.11.2002, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002 - 4 B 1844/02 - OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 28.1.2002, GewArch 2002, 199; Tröndle/Fischer, StGB und Nebengesetze, 51. Aufl. 2003, § 284 StGB Rdnr. 3 und 7).

    Denn er leistet jedenfalls der Beigeladenen zu 1) eine nach § 27 StGB strafbare Beihilfe (so auch OVG NRW. Beschl. v. 13.12.2002, a.a.O., zu einem vergleichbaren Fall).

    Während das Bundesrecht die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis verbietet und mit Strafe bedroht (vgl. §§ 284 Abs. 1 und 4, 27 und 9 Abs. 1 StGB; beruhend auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Strafrecht - Art. 74 Nr. 1 GG -), fällt die Genehmigung von Lotterien und Wetten in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002, a.a.O.; Dietlein, Das staatliche Glücksspiel auf dem Prüfstand, BayVBl. 2002, 161, 166 f.).

    Dies bedeutet für den vorliegenden Fall jedoch nicht, dass die Erlaubnis des Magistrats der Stadt Gera vom 14. September 1990 auch die Durchführung von Sportwetten in Niedersachsen (und in den übrigen alten Bundesländern) gestattet (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002, a.a.O.; Stelkens, a.a.O., § 35 Rdnr. 266; Dietlein, a.a.O. S. 166 f.; a.A. Thür. OVG, Beschl. v. 21.10.1999, GewArch 2000, 118).

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
    Maßgeblich für die Beurteilung sind die Fähigkeiten und Erfahrungen des Durchschnittsspielers, so dass der Annahme eines Glücksspiels nicht entgegensteht, dass sich daran auch besonders geübte oder versierte Spieler beteiligen (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.2002 - 4 StR 260/02 - Eser/Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, Komm., 28. Aufl. 2001, § 284 Rdnr. 5).

    Nach diesen Maßstäben fallen unter das Verbot des § 284 StGB auch die streitbefangenen Sportwetten (ebenso BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.; BGH, Urt. v. 28.11.2002, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002 - 4 B 1844/02 - OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 28.1.2002, GewArch 2002, 199; Tröndle/Fischer, StGB und Nebengesetze, 51. Aufl. 2003, § 284 StGB Rdnr. 3 und 7).

    Zu Recht haben daher sowohl das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.) als auch der Bundesgerichtshof (vgl. Urt. v. 28.11.2002, a.a.O.) darauf hingewiesen, dass das Konzept der sog. G. -Wetten gerade auf der Unkalkulierbarkeit der Sportergebnisse basiert und nur dadurch die Gewinnerwartung des Veranstalters begründet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
    Die Regelung des Art. 49 EG-Vertrag über den freien Dienstleistungsverkehr steht nationalen Rechtsvorschriften über den Vorbehalt staatlicher Veranstaltung von Wetten nicht entgegen, wenn diese durch Ziele der Sozialpolitik, hier dem Schutz der Gesundheit der Spieler und des Vermögens des Einzelnen, gerechtfertigt und verhältnismäßig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 21.9.1999, GewArch 1999, 476 und v. 21.10.1999, GewArch 2000, 19; BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002 - 4 B 2124/02 -).
  • BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96

    Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
    Infolgedessen kommt den Verwaltungsakten der DDR nach Art. 19 Satz 1 EV grundsätzlich ebenso Geltung im gesamten (erweiterten) Bundesgebiet zu, wie dies auch für Verwaltungsakte zutrifft, die bis zum 3. Oktober 1990 von der Behörde eines alten Bundeslandes erlassen worden sind (BVerwG, Urt. v. 15.10.1997, BVerwGE 105, 255, 260 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2002 - 1 M 2/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
    Nach diesen Maßstäben fallen unter das Verbot des § 284 StGB auch die streitbefangenen Sportwetten (ebenso BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.; BGH, Urt. v. 28.11.2002, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002 - 4 B 1844/02 - OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 28.1.2002, GewArch 2002, 199; Tröndle/Fischer, StGB und Nebengesetze, 51. Aufl. 2003, § 284 StGB Rdnr. 3 und 7).
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
    Auch ist die Verwaltungshoheit eines Bundeslandes grundsätzlich auf sein eigenes Gebiet beschränkt (BVerfG, Beschl. v. 15.11.1960, BVerfGE 11, 6, 19).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
    Im Gegensatz zum Geschicklichkeitsspiel, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust des Spieles nach den Spielbedingungen wesentlich von den geistigen und körperlichen Fähigkeiten, den Kenntnissen, der Übung und der Aufmerksamkeit des Spielers abhängt, ist das Glücksspiel dadurch geprägt, dass der Erfolg allein oder überwiegend vom Zufall abhängt (BVerwG, Urt. v. 23.8.1994, BVerwGE 96, 293, 295).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
    Die Regelung des Art. 49 EG-Vertrag über den freien Dienstleistungsverkehr steht nationalen Rechtsvorschriften über den Vorbehalt staatlicher Veranstaltung von Wetten nicht entgegen, wenn diese durch Ziele der Sozialpolitik, hier dem Schutz der Gesundheit der Spieler und des Vermögens des Einzelnen, gerechtfertigt und verhältnismäßig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 21.9.1999, GewArch 1999, 476 und v. 21.10.1999, GewArch 2000, 19; BVerwG, Urt. v. 28.3.2001, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002 - 4 B 2124/02 -).
  • OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Gewerbeerlaubnis; Gewerbefreiheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
    Dies bedeutet für den vorliegenden Fall jedoch nicht, dass die Erlaubnis des Magistrats der Stadt Gera vom 14. September 1990 auch die Durchführung von Sportwetten in Niedersachsen (und in den übrigen alten Bundesländern) gestattet (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 13.12.2002, a.a.O.; Stelkens, a.a.O., § 35 Rdnr. 266; Dietlein, a.a.O. S. 166 f.; a.A. Thür. OVG, Beschl. v. 21.10.1999, GewArch 2000, 118).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • VGH Bayern, 29.09.2004 - 24 BV 03.3162

    Verbot von Oddsetwetten privater Unternehmer für Bayern bestätigt

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06

    Untersagung einer Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, für nicht in

    "Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 4. März 2003 (a. a. O.) dargelegt hat, überwiegen bei der Oddset-Wette deutlich die Zufallselemente gegenüber den auch von umfassend informierten und erfahrenen Teilnehmern zu beeinflussenden bzw. im Voraus berechenbaren Umständen, wobei selbstverständlich etwaige Spielmanipulationen außer Betracht zu bleiben haben.

    Das Nds. OVG hat in den Entscheidungen vom 04. März 2003 (11 ME 420/02, Nds.VBl. 2003, 158) und 17. März 2005 (a.a.O.) im Einzelnen dargelegt, dass eine nach dem Gewerberecht der DDR erteilte Sportwettenerlaubnis nach dem Wirksamwerden des Beitritts nicht für das gesamte Bundesgebiet, sondern nur für die betreffenden neuen Bundesländer Geltung beanspruchen kann (so auch OVG NRW, Beschl. v. 14. Mai 2004 - 4 B 2096/03 - BayVGH, Urt. v. 29. September 2004, GewArch 2005, 78; Hess. VGH, Beschl. v. 27. Oktober 2004, GewArch 2005, 17).

    Folge dieses "Fortwirkens" ist jedoch nicht, dass der Beigeladenen zu 1. nunmehr die Veranstaltung von Sportwetten auch in Niedersachsen erlaubt ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 04.03.2003 - 11 ME 420/02 - Beschl. v. 17.03.2005 - 11 ME 369/03 - OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2004 - 4 B 2096/03 - BayVGH, Urt. v. 29.09.2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78).

    Es wäre der von Art. 19 EV bezweckten Förderung der deutschen Rechtseinheit (vgl. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., Einl. Rdnr. 90 und § 35 Rdnr. 263) gerade nicht dienlich, wenn eine Sportwettenerlaubnis der DDR nunmehr im gesamten Bundesgebiet gelten sollte, während derartige von Behörden der alten Bundesländer erteilte Erlaubnisse nur im jeweiligen Bundesland gelten (Nds.OVG, Beschl. v. 04.03.2003 - 11 ME 420/02 - ).

  • VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03

    Gewerberecht: Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Jedenfalls in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist einhellig geklärt, dass es sich bei der Sportwette/Oddset-Wette um ein Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB handelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1994 ? 1 C 18.91 ?, NVwZ 1995, 475 , vom 28. März 2001 ? 6 C 2.01 ?, GewArch 2001, 334 ; Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2003 ? 11 ME 420/02 ?, NdsVBl.

    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des Nds. OVG an, das sich in seinem Beschluss vom 4. März 2003 ( 11 ME 420/02 ?, NdsVBl. 2003, 158) mit der Frage, ob Sportwetten (sog. Oddset-Wetten) Glücksspiele im Sinne von § 284 StGB sind, auseinandergesetzt und dabei auch auf die vom AG Karlsruhe Durlach vertretene abweichende Auffassung eingegangen ist.

    Ebenso hat das Nds. OVG (Beschluss vom 4. März 2003 ? 11 ME 420/02 ?, NdsVBl. 2003, 158) unter Berücksichtigung der Urteile des EuGH vom 21. September 1999 ( C-124/97 ?, GewArch 1999, 476 ) und vom 21. Oktober 1999 ( Rs.C-67/98 ?, GewArch 2000, 19 ) entschieden, dass die in § 3 Abs. 2 NLottG enthaltene Regelung der Zulassung zu Sportwetten mit den Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages vereinbar sei, weil diese durch Ziele der Sozialpolitik, nämlich den Schutz der Gesundheit der Spieler und des Vermögens des Einzelnen gerechtfertigt und verhältnismäßig sei.

    Ob sie darüber hinaus Einrichtungen zur Veranstaltung von Glücksspielen im Sinne von § 284 Abs. 1 2. Alt. StGB bereitstellt, indem sie eine Annahmestelle betreibt, dort Wettscheine annimmt sowie nach Großbritannien übermittelt, und damit auch Täterin ist, kann daher dahinstehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2003 ? 11 ME 420/02 ?, NdsVBl. 2003, 158; OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2002 ? 4 B 2124/02 ?, GewArch 2003, 164 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht