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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 11 N 19.07   

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https://dejure.org/2007,13884
OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 11 N 19.07 (https://dejure.org/2007,13884)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2007 - 11 N 19.07 (https://dejure.org/2007,13884)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2007 - 11 N 19.07 (https://dejure.org/2007,13884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Anforderungen an das Verschulden der Unkenntnis des Fristbeginns bei öffentlicher Zustellung; Rechnen- Müssen mit der Möglichkeit einer öffentlichen Zustellung auf Grund eines bestimmten Vorverhaltens

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 60 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 70 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 70 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwZG § 15 Abs. 1 Buchst. a) a.F.; ; VwZG § 15 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 11 N 19.07
    Da der Kläger seine frühere Berliner Wohnung nicht nur vorübergehend, zum Beispiel urlaubsbedingt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 -, NJW 1976, 1537), verlassen, sondern, wie er selbst vorträgt, in die Schweiz verzogen war, hatte er seine Erreichbarkeit für den Fall etwaiger behördlicher Zustellungen, die er jedenfalls nicht ausschließen konnte, grundsätzlich sicherzustellen.
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 11 N 19.07
    Demgegenüber betreffen die vom Kläger zitierten Gerichtsentscheidungen überholte (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1987, - 1 BvR 198/87 -, NJW 1988, 2361) oder unrichtige (OLG München, Beschluss vom 4. Juni 1997, - 15 W 1380/97, bei Juris) Melderegisterauskünfte.
  • BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 99.93

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Frist - Verschulden - Postfachüberprüfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 11 N 19.07
    Vielmehr ist der rechtliche Ansatz des Verwaltungsgerichts, den der Kläger zu Unrecht als Zirkelschluss bezeichnet, jedenfalls für den vorliegenden Fall ohne weiteres zu bestätigen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Juni 2002, - 2 M 64/02 -, NordÖR 2002, 483, sowie BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1994, - 5 B 99/93 -, NJW 1994, 1672).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 11 N 19.07
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 - OVG 11 N 37.07 - sowie zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).
  • OLG München, 04.06.1997 - 15 W 1380/97

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung infolge

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 11 N 19.07
    Demgegenüber betreffen die vom Kläger zitierten Gerichtsentscheidungen überholte (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1987, - 1 BvR 198/87 -, NJW 1988, 2361) oder unrichtige (OLG München, Beschluss vom 4. Juni 1997, - 15 W 1380/97, bei Juris) Melderegisterauskünfte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2002 - 2 M 64/02

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Fristablauf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 11 N 19.07
    Vielmehr ist der rechtliche Ansatz des Verwaltungsgerichts, den der Kläger zu Unrecht als Zirkelschluss bezeichnet, jedenfalls für den vorliegenden Fall ohne weiteres zu bestätigen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Juni 2002, - 2 M 64/02 -, NordÖR 2002, 483, sowie BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1994, - 5 B 99/93 -, NJW 1994, 1672).
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