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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 11 N 82.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14203
OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 11 N 82.10 (https://dejure.org/2012,14203)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2012 - 11 N 82.10 (https://dejure.org/2012,14203)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 11 N 82.10 (https://dejure.org/2012,14203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 29 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 2 Nr 2 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 33 Abs 2 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 33 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 124 Abs 2 VwGO
    Berufungszulassungsverfahren wegen Sendeerlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 29 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 32 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 33 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Rundfunkrechtliche Sendeerlaubnis; mehrere Bewerber; Anfechtung eines erfolglosen Bewerbers; Auswahlentscheidung; fehlerhafte Auswahl; Beurteilungsfehler; Klage erfolgreich; Zulassungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Bestimmung der öffentlichen Art der Nutzung der Fläche unter Ausschluss anderer, privater Nutzungsarten für das Vorliegen einer Nutzung für öffentliche Zwecke i.S.v. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB; Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Ausübung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Bestimmung der öffentlichen Art der Nutzung der Fläche unter Ausschluss anderer, privater Nutzungsarten für das Vorliegen einer Nutzung für öffentliche Zwecke i.S.v. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB; Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Ausübung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Klage von "Radio Paradiso" gegen Vergabe der bislang von ihm genutzten Sendefrequenzen an "Oldiestar" auch in zweiter - und letzter - Instanz erfolgreich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Sendefrequenzen - "Radio Paradiso" klagt erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Vergabe von Sendefrequenzen: "Radio Paradiso" darf weiter senden - Frequenz "Oldiestar" darf bis zur neuen Vergabeentscheidung weiter genutzt werden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 11 N 82.10
    Das würde voraussetzen, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tat-sachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten angegriffen wird und im Ergebnis eine andere Entscheidung ernsthaft in Betracht kommt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 11 N 82.10
    Das würde voraussetzen, dass der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedürfte (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2011 - 11 N 26.10

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; keine Bindung an Ergebnis des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 11 N 82.10
    Demgemäß fordert die Darlegung dieses Zulassungsgrundes prinzipiell die Formulierung einer solchen klärungsfähigen und -bedürftigen Rechts- oder Tatfrage von fallübergreifender Bedeutung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg - 11 N 26.10 -, juris Rz. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 11 N 82.10
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine Rechtssache jedenfalls dann keine besonderen Schwierigkeiten i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufweist, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis trägt, keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben, die sich nicht ohne weiteres im Zulassungsverfahren klären und deshalb den Ausgang des Rechtsstreits als offen erscheinen lassen (vgl. nur Beschluss des Senats vom 24. Februar 2009 - 11 N 39/08 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 11 S 29.12

    Rundfunkrechtliche Sendeerlaubnis; Auswahlentscheidung; fehlerhafte Auswahl;

    Die Antragsgegnerin, die zwar gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat - über das insoweit anhängige Verfahren OVG 11 N 82.10 ist bisher nicht entschieden -, gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts jedoch keine Beschwerde erhoben hatte, hat der Antragstellerin am 30. November 2010 eine vorläufige Sendeerlaubnis für die genannten Hörfunkfrequenzen erteilt, die von dieser seither genutzt werden.

    Der im Hinblick auf das hier anhängige Hauptsacheverfahren OVG 11 N 82.10 zu Recht unmittelbar beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellte Antrag auf Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vom 11. November 2010 gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO in Verbindung mit § 80a Abs. 3 VwGO - hinsichtlich der erlassenen einstweiligen Anordnung gilt dies aufgrund entsprechender Anwendbarkeit (vgl. nur Kopp, VwGO, Kommentar, 18. Auflage, § 123 Rz. 35 m.w.N.) - hat keinen Erfolg.

    Die Antragstellerin weist zudem - und deshalb kann die Weiterverfolgung ihres Klagebegehrens auch nicht als missbräuchlich angesehen werden - zu Recht darauf hin, dass der Wechsel auf die Frequenz 1... MHz für sie mit erheblichen Kosten verbunden sei, wie durch ein im Verfahren OVG 11 N 82.10 mit Schriftsatz vom 5. Januar 2012 vorgelegtes Gutachten der G... vom 4. Januar 2012 belegt werde.

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