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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 05.07.2006 - 11 O 105/05   

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https://dejure.org/2006,10432
LG Duisburg, 05.07.2006 - 11 O 105/05 (https://dejure.org/2006,10432)
LG Duisburg, Entscheidung vom 05.07.2006 - 11 O 105/05 (https://dejure.org/2006,10432)
LG Duisburg, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 11 O 105/05 (https://dejure.org/2006,10432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den "Gebrauch" eines Fahrzeugs im Sinne der sog. Benzinklausel gemäß § 10 Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 2; BBR Nr. 3 Abs. 1; AKB § 10 Abs. 2
    Betanken eines Kfz mit falschem Kraftstoff durch einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mercedes Diesel eines Bekannten mit Benzin aufgetankt Kein Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Benzin statt Diesel getankt: Privathaftpflichtversicherung muss nicht zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Benzinklausel": Schadenseintritt aufgrund Betankung des Fahrzeugs begründet Leistungsfreiheit der Privathaftpflichtversicherung - Betanken des Fahrzeugs begründet Fahrzeugführerschaft

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 831
  • VersR 2007, 56
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90

    Keine Deckung durch Privathaftpflicht bei Schäden an Neufahrzeug durch

    Auszug aus LG Duisburg, 05.07.2006 - 11 O 105/05
    Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes ist missverstanden, wenn ein der Kfz-Versicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko deshalb als von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt angesehen würde, weil nach der Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungsschutz nicht zu erreichen ist (BGH NJW 1992, 315 ff).
  • OLG Stuttgart, 23.03.1987 - 2 W 8/87
    Auszug aus LG Duisburg, 05.07.2006 - 11 O 105/05
    Fahrer ist daher jeder, der im Zusammenhang mit einer von ihm als Lenker des Fahrzeuges durchzuführenden oder durchgeführten Fahrt eine Tätigkeit vornimmt, die nach der Verkehrsauffassung in seinen Aufgabenkreis als Kraftfahrer hineinfällt ( OLG Stuttgart VersR 1988, 707).
  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 322/02

    Schäden durch Wahl des falschen Kraftstoffs in der Fahrzeugversicherung; Begriff

    Auszug aus LG Duisburg, 05.07.2006 - 11 O 105/05
    Die Versorgung eines Kraftfahrzeuges mit den notwendigen Betriebsmitteln gehört zu den Bedienungsvorgängen ( BGH VersR 2003, 1031ff) und damit zu den Tätigkeiten, die zum Kreis der Verrichtungen eines Fahrers zu rechnen sind.
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2005 - 19 U 33/05

    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung: Auslegung des

    Auszug aus LG Duisburg, 05.07.2006 - 11 O 105/05
    (OLGR Karlsruhe 2005, 370ff).
  • AG Bremen, 18.10.2011 - 18 C 107/11

    Haftpflichtversicherung - Leistungsausschluss bei Beschädigung eines fremden

    Ob der Schaden durch das Kraftfahrzeug oder daran eingetreten ist, ist unerheblich, da von dem Anwendungsbereich auch diejenigen Schäden, die Gegenstand einer besonderen Mitversicherung sein können, erfasst werden (LG Duisburg, VersR 2007, 56).
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   LG Lübeck, 17.01.2006 - 11 O 105/05   

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LG Lübeck, 17.01.2006 - 11 O 105/05 (https://dejure.org/2006,44136)
LG Lübeck, Entscheidung vom 17.01.2006 - 11 O 105/05 (https://dejure.org/2006,44136)
LG Lübeck, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 11 O 105/05 (https://dejure.org/2006,44136)
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   LG Mannheim, 10.01.2006 - 11 O 105/05   

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LG Mannheim, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 11 O 105/05 (https://dejure.org/2006,40258)
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