Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2014 - 11 O 1226/14 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung von unwahren Tatsachenbehauptungen durch Veröffentlichung von Artikeln im Internet über Mitwirkung der Mitarbeiter der HypoVereinsbank an Schwarzgeldgeschäften (hier: Nennung des Namens eines Mitarbeiters)
Kurzfassungen/Presse (10)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Betreiber eines Nürnberger Internet-Portals darf Behauptungen Mollaths nicht weiter verbreiten
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Mollath-Unterstützer darf Brief nicht veröffentlichen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Briefliche Äußerungen Mollaths im Internet
- lto.de (Kurzinformation)
Äußerungsrecht - Mollath-Unterstützer darf Brief nicht veröffentlichen
- Jurion (Kurzinformation)
Betreiber eines Nürnberger Internet-Portals darf Behauptungen Mollaths nicht weiter verbreiten
- kanzlei.biz (Pressemitteilung)
Lügen sind auch bei einem öffentlichen Interesse rechtswidrig
- Jurion (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch einer ehemaligen Angestellten der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank gegen Behauptungen im Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Betreiber eines Nürnberger Internet-Portals darf Behauptungen Mollaths nicht weiter verbreiten
- haufe.de (Kurzinformation)
Brief Mollaths mit unbewiesenen namentlichen Anschuldigungen darf nicht im Netz stehen
- abendzeitung-muenchen.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.03.2014)
Name im Internet aufgetaucht: Mollath-Unterstützer wegen Internetveröffentlichung vor Gericht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2014 - 11 O 1226/14
Hinsichtlich der Behauptungen in dem wiedergegebenen Brief haftet er jedenfalls als Störer (vgl. dazu BGH NJW 2012, 148 [BGH 25.10.2011 - VI ZR 93/10] ), nachdem er diese trotz Kenntnis um die Unrichtigkeit die Äußerungen weiter verbreitete.