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   LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2014 - 11 O 1226/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3941
LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2014 - 11 O 1226/14 (https://dejure.org/2014,3941)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 14.03.2014 - 11 O 1226/14 (https://dejure.org/2014,3941)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 14. März 2014 - 11 O 1226/14 (https://dejure.org/2014,3941)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von unwahren Tatsachenbehauptungen durch Veröffentlichung von Artikeln im Internet über Mitwirkung der Mitarbeiter der HypoVereinsbank an Schwarzgeldgeschäften (hier: Nennung des Namens eines Mitarbeiters)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Betreiber eines Nürnberger Internet-Portals darf Behauptungen Mollaths nicht weiter verbreiten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mollath-Unterstützer darf Brief nicht veröffentlichen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Briefliche Äußerungen Mollaths im Internet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Äußerungsrecht - Mollath-Unterstützer darf Brief nicht veröffentlichen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Betreiber eines Nürnberger Internet-Portals darf Behauptungen Mollaths nicht weiter verbreiten

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Lügen sind auch bei einem öffentlichen Interesse rechtswidrig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch einer ehemaligen Angestellten der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank gegen Behauptungen im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Betreiber eines Nürnberger Internet-Portals darf Behauptungen Mollaths nicht weiter verbreiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Brief Mollaths mit unbewiesenen namentlichen Anschuldigungen darf nicht im Netz stehen

  • abendzeitung-muenchen.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.03.2014)

    Name im Internet aufgetaucht: Mollath-Unterstützer wegen Internetveröffentlichung vor Gericht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2014 - 11 O 1226/14
    Hinsichtlich der Behauptungen in dem wiedergegebenen Brief haftet er jedenfalls als Störer (vgl. dazu BGH NJW 2012, 148 [BGH 25.10.2011 - VI ZR 93/10] ), nachdem er diese trotz Kenntnis um die Unrichtigkeit die Äußerungen weiter verbreitete.
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