Rechtsprechung
LG Bonn, 21.06.2011 - 11 O 136/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anpassung eines Verschmelzungsvertrages an eine nach Vertragsschluss eingetretene Veränderung bei Auseinanderfallen des vereinbarten Stichtages der Gewinnbeteiligung mit dem Verschmelzungsstichtag; Gewinnbeteiligung der Aktionäre des übertragenden Rechtsträgers an dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 21.06.2011 - 11 O 136/10
- OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 217/11
- BGH, 04.12.2012 - II ZR 17/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.05.2006 - II ZB 5/06
Keine Rechtsbeschwerde im Freigabeverfahren der Verschmelzung von Deutsche …
Auszug aus LG Bonn, 21.06.2011 - 11 O 136/10
Die gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt eingelegte Rechtsbeschwerde der klagenden Aktionäre wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 29.05.2006 - II ZB 5/06 - zurückgewiesen. - LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06
Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines …
Auszug aus LG Bonn, 21.06.2011 - 11 O 136/10
In dem Spruchverfahren betreffend die Verschmelzung der J AG auf die Beklagten wurde mit Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 13.03.2009 - 3/5 O 57/06 - (veröffentlicht in NZG 2009, 553) für jede Aktie der außenstehenden Aktionäre der J AG eine bare Zuzahlung in Höhe von 1, 15 EUR festgesetzt. - OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …
Auszug aus LG Bonn, 21.06.2011 - 11 O 136/10
Diese Sichtweise wird durch die Ausführungen in dem von den Parteien zitierten Beschluss des OLG Frankfurt vom 03.09.2010 - 5 W 57/09 - bestätigt, wonach mögliche negative aber auch positive Unternehmensentwicklungen infolge des Auseinanderfallens des Bewertungs- von dem Verschmelzungsstichtag regelmäßig keine Abänderung des Umtauschverhältnisses rechtfertigen (S.68ff., ebenda). - OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05
Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online …
Auszug aus LG Bonn, 21.06.2011 - 11 O 136/10
Insoweit geltend die eingangs aufgezeigten Erwägungen zu den Rechtsgrundlagen und den wirtschaftlichen Auswirkungen der Verschmelzung sinngemäß (vgl. auch OLG Frankfurt AG 2006, 249ff.). - RG, 07.06.1929 - II 605/28
1. Zur Auslegung des § 3 Abs. 2 AufwG. 2. Sind die Vorschriften des …
Auszug aus LG Bonn, 21.06.2011 - 11 O 136/10
Die einzelnen Anteilsinhaber, und damit der Kläger zu 1. und die Klägerin zu 2. als Aktionäre der J GmbH, haben aus dem Verschmelzungsvertrag keine eigenen (einklagbaren) Ansprüche (…Lutter/Drygalla, UmwG, 3. Aufl. 2004, § 4 Rd.7; Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, 119. Erg.Lieferung Stand Januar 2011, § 4 UmwG Rd.21 jeweils m.w.N.; a.A. noch RGZ 124, 355, 361).
- LG Mannheim, 07.12.2010 - 11 O 273/10
Zum Internet-System-Vertrag als Werkvertrag, zur Kündigungsfrist und zur …
Insoweit ist ein Verfahren zum Landgericht Mannheim 11 O 136/10 anhängig.Die Verfügungsklägerin beantragt: Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die unter der Adresse http://www.....de/ einschließlich aller Unterseiten im Internet abrufbaren Inhalte der Antragstellerin und ihrer Kunden und sonstigen Vertragspartner uneingeschränkt an 24 h pro Tag und 7 Tagen pro Woche mit einem Internetanschluss von 1.000 MBit/s für die Allgemeinheit über Internet bis zum Abschluss der Hauptsache (Az. 11 O 136/10 des Landgerichts Mannheim) verfügbar zu halten.
Das Interesse der Verfügungsklägerin besteht mindestens in Höhe der Hälfte der im Verfahren 11 O 136/10 streitigen Zahlungsverpflichtung zwischen den Parteien.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO, wobei das Gericht in der Abweichung des Antrages die Verfügbarkeit des Internetangebots der Klägerin bis zum Abschluss der Hauptsache des Verfahrens 11 O 136/10 LG Mannheim zu gewährleisten zu dem Ausspruch der Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit bis zum 31.03.2010 kein Minus gesehen hat.