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   LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13   

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LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13 (https://dejure.org/2014,18175)
LG Essen, Entscheidung vom 07.02.2014 - 11 O 202/13 (https://dejure.org/2014,18175)
LG Essen, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - 11 O 202/13 (https://dejure.org/2014,18175)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13

    Schadensersatzansprüche aus einem vermeintlichen Verkehrsunfallgeschehen bei

    Auszug aus LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13
    Für eine schlüssige Darlegung des von einem Unfallgeschädigten geltend gemachten Wiederbeschaffungswertes ist es für den Fall des Vorliegens von Vorschäden erforderlich, dass diese im Einzelnen, d.h. die konkret beschädigten Fahrzeugteile und die Art ihrer Beschädigung, dann die für die Beseitigung erforderlichen einzelnen Reparaturschritte und schließlich die tatsächlich vorgenommenen Reparaturarbeiten dargestellt werden (KG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012, DAR 2013, 464 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003, 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001, 10 U 242/00; LG Essen, Urteil vom 10.06.2013, 12 O 19/13; jeweils zitiert nach juris).

    Vielmehr trägt ein Geschädigter als Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs das Risiko, dass es im Zuge der Abwicklung eines Verkehrsunfalls zu Problemen kommen kann, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug einen Vorschaden erlitten hatte, dessen Umfang und dessen fachgerechte Beseitigung im Einzelnen nicht mehr festgestellt werden können (LG Essen, Urteil vom 10.06.2013, 12 O 19/13, a.a.O.).

  • KG, 29.05.2012 - 22 U 191/11

    Zur Darlegungslast des Unfallgeschädigten bezüglich von Fahrzeugvorschäden

    Auszug aus LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13
    Für eine schlüssige Darlegung des von einem Unfallgeschädigten geltend gemachten Wiederbeschaffungswertes ist es für den Fall des Vorliegens von Vorschäden erforderlich, dass diese im Einzelnen, d.h. die konkret beschädigten Fahrzeugteile und die Art ihrer Beschädigung, dann die für die Beseitigung erforderlichen einzelnen Reparaturschritte und schließlich die tatsächlich vorgenommenen Reparaturarbeiten dargestellt werden (KG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012, DAR 2013, 464 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003, 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001, 10 U 242/00; LG Essen, Urteil vom 10.06.2013, 12 O 19/13; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 10.07.2012 - 306 T 9/12

    Prozesskostenhilfeantrag für eine Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall:

    Auszug aus LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13
    Der Reparaturweg muss vielmehr hinreichend substantiiert beschrieben werden, erforderlich sind zudem Angaben darüber, ob eine bloße Instandsetzung oder ein Austausch der Fahrzeugteile unter Einbau von gebrauchten Altteilen oder Neuteilen erfolgt ist (LG Hagen, Urteil vom 03.08.2010, 6 O 438/089; LG Münster, Urteil vom 12.12.2012, 2 O 207/12; LG Hamburg, Beschluss vom 10.07.2012, 306 T 9/12).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2001 - 10 U 242/00
    Auszug aus LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13
    Für eine schlüssige Darlegung des von einem Unfallgeschädigten geltend gemachten Wiederbeschaffungswertes ist es für den Fall des Vorliegens von Vorschäden erforderlich, dass diese im Einzelnen, d.h. die konkret beschädigten Fahrzeugteile und die Art ihrer Beschädigung, dann die für die Beseitigung erforderlichen einzelnen Reparaturschritte und schließlich die tatsächlich vorgenommenen Reparaturarbeiten dargestellt werden (KG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012, DAR 2013, 464 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003, 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001, 10 U 242/00; LG Essen, Urteil vom 10.06.2013, 12 O 19/13; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Münster, 12.12.2012 - 2 O 207/12

    Indizien für das Vorliegen einer Unfallmanipulation im Zusammenhang mit der

    Auszug aus LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13
    Der Reparaturweg muss vielmehr hinreichend substantiiert beschrieben werden, erforderlich sind zudem Angaben darüber, ob eine bloße Instandsetzung oder ein Austausch der Fahrzeugteile unter Einbau von gebrauchten Altteilen oder Neuteilen erfolgt ist (LG Hagen, Urteil vom 03.08.2010, 6 O 438/089; LG Münster, Urteil vom 12.12.2012, 2 O 207/12; LG Hamburg, Beschluss vom 10.07.2012, 306 T 9/12).
  • OLG Hamburg, 27.10.2004 - 14 U 12/03
    Auszug aus LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13
    Für eine schlüssige Darlegung des von einem Unfallgeschädigten geltend gemachten Wiederbeschaffungswertes ist es für den Fall des Vorliegens von Vorschäden erforderlich, dass diese im Einzelnen, d.h. die konkret beschädigten Fahrzeugteile und die Art ihrer Beschädigung, dann die für die Beseitigung erforderlichen einzelnen Reparaturschritte und schließlich die tatsächlich vorgenommenen Reparaturarbeiten dargestellt werden (KG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012, DAR 2013, 464 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003, 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001, 10 U 242/00; LG Essen, Urteil vom 10.06.2013, 12 O 19/13; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13
    In derartigen Fällen ist eine Reparatur des Schadens auch unter Berücksichtigung des Integritätsinteresses eines Geschädigten nicht mehr wirtschaftlich, so dass der Schädiger nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine solche Reparatur zu tragen (vgl. nur BGH, Urteil vom 15.02.2005, VI ZR 70/04, NJW 2005, 1108 ff. m.w.N.).
  • LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 199/16

    Verkehrsunfall - Wiederbeschaffungswert bei Vorschaden

    Ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seine gegebenenfalls erfolgte Reparatur kann der Wiederbeschaffungswert daher nicht bestimmt werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003 - 14 U 12/03; LG Essen Urteil vom 12.10.2009 - 3 O 298/09; LG Essen Urteil vom 07.02.2014 - 11 O 202/13; LG Duisburg, Urteil vom 27.04.2010 - 6 O 430/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001 - 10 U 242/00 - jeweils juris).

    Der pauschale Vortrag, der Vorschaden habe den Wiederbeschaffungswert nicht beeinträchtigt, ist mithin ohne detaillierte Angaben über den Umfang des Vorschadens und seine gegebenenfalls erfolgte Reparatur unschlüssig (vgl. zum Ganzen LG Essen Urteil vom 27.05.2013 - 3 O 288/11; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003 - 14 U 12/03; LG Essen Urteil vom 12.10.2009 - 3 O 298/09; LG Essen Urteil vom 07.02.2014 - 11 O 202/13; LG Duisburg, Urteil vom 27.04.2010 - 6 O 430/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001 - 10 U 242/00, LG Essen, Urteil vom 06.08.2012 - 4 O 29/11; LG Essen, Urteil vom 06.05.2013 - 3 O 26/13; LG Bremen, Urteil vom 11.11.2004 - 7 O 564/02; KG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 22 U 151/11 - jeweils juris).

  • LG Duisburg, 21.08.2015 - 7 S 11/15

    Zur Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Wiederbeschaffungswerts

    Erfolgt - wie im vorliegenden Fall - im Rahmen der Schadensabwicklung aus einem Verkehrsunfall die Abrechnung auf der Basis der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, obliegt es dem Kläger als Geschädigtem, den Wiederbeschaffungswert des bei dem Unfall beschädigten Fahrzeugs schlüssig darzulegen und zu beweisen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.08.2001; Az. 10 U 242/00; LG Essen, Urt. v. 17.12.2012, Az. 2 O 126/12; Urt. v. 047.02.2014; Az. 11 O 202/13 - sämtlich zitiert nach juris).
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